Verursachte die Einnahme von Iberogast den Tod einer Frau? Das prüft nun die Kölner Staatsanwaltschaft - und ermittelt gegen zwei ehemalige Mitarbeiter von Bayer.
Die Kölner Staatsanwaltschaft ermittelt gegen zwei ehemalige Mitarbeiter des Arzneimittelkonzerns Bayer wegen eines Todesfalls, der möglicherweise mit der Einnahme eines gängigen Magenmittels in Verbindung steht.
Es gebe einen Anfangsverdacht der fahrlässigen Tötung in einem Fall sowie der fahrlässigen Körperverletzung in zehn Fällen, teilte die Behörde am Donnerstag mit. Zuvor hatte der "Kölner Stadt-Anzeiger" darüber berichtet.
Frau stirbt nach Lebertransplantation
Eine 56-Jährige war 2018 in Leipzig mit Leberschäden ins Krankenhaus gekommen. Sie starb an den Folgen einer Lebertransplantation. Zuvor soll sie Iberogast genommen haben.
Die Staatsanwaltschaft prüfe nun, ob durch das Weglassen eines Warnhinweises auf dem Beipackzettel die Sorgfaltspflicht verletzt worden sei und ein ursächlicher Zusammenhang mit der Mitteleinnahme und gesundheitlichen Beeinträchtigungen von Konsumenten bestehe, schreibt die Behörde.
Eine Bayer-Sprecherin sagte, ihre Firma kooperiere mit den Behörden.
Bayer: Iberogast "ein bewährtes, wirksames und sicheres Medikament"
"Nach jetzigem Kenntnisstand ergeben sich keine neuen medizinischen Erkenntnisse, die zu einer Neubewertung des Sachverhalts durch Bayer führen würden", sagte sie.
Bayer gehe weiter davon aus, "dass im Zusammenhang mit den aufgetretenen Nebenwirkungen keine gesicherte Kausalität in Verbindung mit der Einnahme von Iberogast besteht". Iberogast sei "ein bewährtes, wirksames und sicheres Medikament".
Bayer ließ Hinweise auf mögliche Leberschäden lange weg
Iberogast ist ein Kassenschlager unter den rezeptfreien Arzneimitteln. 2013 hatte Bayer den Iberogast-Produzenten Steigerwald übernommen, seither haben die Leverkusener das Magenmittel im Portfolio.
Das Präparat enthält Schöllkraut. Lange ließ die Firma den Hinweis auf mögliche Leberschäden weg, 2018 wurde ein solcher Hinweis behördlich angeordnet.
Seit dem Todesfall wird auf dem Beipackzettel darauf hingewiesen, dass bei der Anwendung von schöllkrauthaltigen Arzneimitteln Fälle von Leberschädigungen und Fälle von Leberversagen aufgetreten sind. (msc/dpa)
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