- Sollen Unternehmen, die vom Staat Hilfe wegen der hohen Energiepreise bekommen, Bonuszahlungen und Dividenden ausschütten dürfen?
- Über diese Frage gab es zuletzt Streit in der Koalition.
- Die Regierung hat sich nun gegen ein grundsätzliches Verbot entschieden. Doch Einschränkungen für Unternehmen soll es trotzdem geben.
Die Ampel-Koalition hat beim Gesetz zur Strom- und Gaspreisbremse nach einem Medienbericht einen wichtigen Streitpunkt ausgeräumt. Dabei gehe es um die Frage, ob Unternehmen ihren Vorständen, Geschäftsführern oder Aufsichtsräten Boni bezahlen und den Anteilseignern Dividenden ausschütten dürften, berichtete der "Spiegel" am Montag.
Die Vereinbarung sehe nun vor, dass ab einer Hilfszahlung von 50 Millionen Euro weder Boni noch Dividenden ausgezahlt werden dürften. Bei Beträgen zwischen 25 und 50 Millionen Euro staatlicher Unterstützung aus den subventionierten Strom- und Gaspreisen dürften Firmen keine Boni an die Unternehmensführung zahlen, hieß es weiter. Die Ausschüttung von Dividenden bleibe aber unberührt.
FDP stellte Kompromiss zuletzt infrage
Damit bleibe es bei einer Einigung, die ursprünglich die drei Spitzenhaushälter von SPD, Grünen und FDP ausgehandelt hätten, berichtete der "Spiegel". Die FDP habe diesen Kompromiss aber in den vergangenen Tagen wieder infrage gestellt.
Der Gesetzentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums zur Gas- und Strompreisbremse soll am Donnerstag im Bundestag beschlossen werden. Die Zeit in der Frage drängt, damit auch der Bundesrat das Gesetz noch am Freitag abschließend billigen kann. Die Regelungen sollen ab dem 1. März in Kraft treten, aber rückwirkend ab dem 1. Januar berechnet und ausgezahlt werden. (afp/thp)
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