Schlappe für Facebook: Das Bundeskartellamt sieht einen in der Datensammlung des Netzwerks auf Drittseiten einen unfairen Wettbewerb. Es missbrauche seine Vormachtstellung auf dem Markt.
Das Bundeskartellamt hat Facebook die Datensammlung außerhalb des Online-Netzwerks zum Beispiel mit dem "Like"-Button untersagt, weil es darin unfairen Wettbewerb sieht.
Facebook besitze in Deutschland eine marktbeherrschende Stellung und missbrauche sie, erklärte die Behörde am Donnerstag.
Facebook will sich gegen das Votum des Kartellamtes vor Gericht wehren. Es ist ein Fall, der durch die Verknüpfung von Datenschutz und Wettbewerbsaufsicht wegweisend werden könnte - und jahrelang durch die Instanzen geht.
Facebook darf Daten nicht mehr zusammenführen
Das Kartellamt untersagte Facebook auch, die auf fremden Websites gesammelten Daten mit Informationen zusammenzuführen, die bei den Nutzern auf der Plattform des Online-Netzwerks selbst gesammelt wurden.
Die Behörde betrachtet dabei auch zum Konzern gehörende Apps wie Instagram und WhatsApp als Drittquellen.
"Facebook darf seine Nutzer künftig nicht mehr zwingen, einer faktisch grenzenlosen Sammlung und Zuordnung von Nicht-Facebook-Daten zu ihrem Nutzerkonto zuzustimmen", sagte Kartellamtspräsident Andreas Mundt. Die Kombination von Daten aus dem sozialen Netzwerk und von externen Internetseiten habe "ganz maßgeblich" dazu beigetragen, dass Facebook eine marktbeherrschende Stellung erlangt habe.
Facebook hat ein Jahr Zeit zu reagieren
Das Online-Netzwerk bekam zwölf Monate Zeit, sein Verhalten zu ändern und muss innerhalb von vier Monaten Lösungsvorschläge präsentieren.
Die Entscheidung des Kartellamts ist noch nicht rechtskräftig. Das US-Unternehmen kann den Angaben zufolge innerhalb eines Monats Beschwerde einlegen. Darüber müsste dann das Oberlandesgericht Düsseldorf entscheiden.
Facebook kontert, das Online-Netzwerk sei zwar populär, aber habe keine marktbeherrschende Stellung. Man verstoße auch nicht gegen die EU-Datenschutzgrundverordnung. Außerdem seien für die Aufsicht über ihre Einhaltung die Datenschutzbehörden und nicht Wettbewerbshüter zuständig.
Das Bundeskartellamt untersucht bisher nur die Datensammlung außerhalb der Facebook-Kernplattform - mit dem "Gefällt-mir"-Button oder dem Auswertungsdienst Facebook Analytics.
Ein zentraler Kritikpunkt der Wettbewerbshüter aus Bonn ist, dass man der Datenerhebung "als Gesamtpaket" zustimmen muss, um Facebook überhaupt nutzen zu können. (ank/dpa/afp)
"So arbeitet die Redaktion" informiert Sie, wann und worüber wir berichten, wie wir mit Fehlern umgehen und woher unsere Inhalte stammen. Bei der Berichterstattung halten wir uns an die Richtlinien der Journalism Trust Initiative.