Nach der fristlosen Kündigung gegen die Firma Yi-Ko Holding muss der Burger-King-Franchisepartner seine 89 Filialen vorerst schließen. Burger King erwirkte laut "Focus Online" eine einstweilige Verfügung und hat die Lieferungen gestoppt. Wie geht es jetzt weiter? Wir beantworten die wichtigsten Fragen.
Die Nachricht am Dienstag dieser Woche glich einem Paukenschlag: Burger King erteilte Franchisepartner Yi-Ko die fristlose Kündigung. Wiederholt hatte sich das Unternehmen zuvor über getroffene Vereinbarungen hinweggesetzt. Doch dann die Überraschung: Ergün Yildiz und Alexander Kolobov, die Eigentümer hinter Yi-Ko, sahen gar nicht ein, ihre Filialen zu schließen. Nun hat Burger King eine einstweilige Verfügung beantragt, die vom Landgericht München erlassen wurde.
Wie hat Yi-Ko auf die Kündigung reagiert?
Zunächst einmal gar nicht – das Unternehmen ließ seine Filialen schlichtweg weiter geöffnet. "Wenn Yi-Ko seine Filialen nicht schließt, behalten wir uns rechtliche Schritte vor“, sagte eine Burger-King-Sprecherin am Morgen auf Nachfrage. Am Mittag dann die Mitteilung durch Yi-Ko-Geschäftsführer Dieter Stummel: Burger King habe einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung beim Landgericht München eingereicht.
Auf diese Weise wollte die Fastfoodkette ihre gekündigten Franchisenehmer gerichtlich zur Schließung der Firmen zwingen, was auch gelang. Doch auch Yi-Ko will sich gerichtlich wehren und zieht eine einstweilige Verfügung und eine Schadensersatzklage in Betracht.
Ist auch eine Übernahme durch die Burger-King-Zentrale denkbar?
Dazu wollte sich Burger King bisher nicht äußern. Andreas Bork, der Deutschland-Chef von Burger King, sagte im Interview mit der Rheinischen Post: "Wir halten uns alle Optionen offen. Es ist viel zu früh, darüber öffentlich zu spekulieren."
Was passiert jetzt mit den Angestellten der betroffenen 89 Filialen?
"Der Fokus der Anstrengungen aller Beteiligten muss jetzt darauf liegen, die Arbeitsplätze der rund 3.000 Beschäftigten in den Restaurants der Yi-Ko-Holding zu sichern", erklärte Burkhard Siebert, stellvertretender Vorsitzender der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG). Einige Mitarbeiter demonstrierten gestern bereits vor einzelnen Filialen. Beobachter halten es aufgrund der Rechtslage tatsächlich für möglich, dass sie ihre Jobs noch einige Monate behalten.
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