- Wer seine Wohnung als Ferienwohnung vermieten möchte, braucht in Berlin eine Genehmigung und eine Registriernummer.
- Beides soll den Nachweis liefern, ob es sich um ein legales Angebot handelt.
- Aus Sicht der Berliner Bezirke funktioniert das jedoch unzureichend, weswegen die Hauptstadt Bußgelder in Millionenhöhe verhängt hat.
Gegen Anbieter ungenehmigter Ferienwohnungen haben Berliner Bezirke seit 2018 Bußgelder in Millionenhöhe verhängt. Alleine in sieben Bezirken der Hauptstadt belief sich die Summe auf 3,4 Millionen Euro, wie aus einer Umfrage der Deutschen Presse-Agentur unter den zwölf Bezirksämtern hervorgeht, von denen neun geantwortet haben. Den größten Anteil daran hält Friedrichshain-Kreuzberg.
Wer seine Wohnung als Ferienwohnung vermieten will, benötigt in Berlin dafür seit 2014 eine Genehmigung. Das entsprechende Gesetz wurde 2018 vom Senat noch verschärft. Seither brauchen auch diejenigen Anbieter zumindest eine Registriernummer, die lediglich ein Zimmer an Touristen untervermieten wollen. Eine darüber hinaus gehende Genehmigung benötigen sie dann, wenn das Zimmer mindestens halb so groß ist, wie die gesamte Wohnung.
Hunderte Registriernummern wurden in den Bezirken seither vergeben. Sie sollen auf den Portalen den Nachweis liefern, ob es sich um ein legales Angebot handelt. Doch aus Sicht der Bezirke funktioniert das nach wie vor nur unzureichend. "Bedauerlicherweise veröffentlichen die Onlineportale die Angebote nach wie vor, auch ohne Angabe der Registriernummer", heißt es etwa vom Bezirksamt Mitte.
Online-Portal Airbnb weist Kritik der Berliner Bezirke zurück
Das größte Online-Portal in Berlin, Airbnb, weist die Kritik der Bezirke zurück und fordert vor allem ein Online-Verfahren zur Vergabe der Registriernummer. Ein solches Online-Verfahren gebe es etwa bereits in Hamburg. "Bereits einen Monat nach Inkrafttreten des digitalen Registrierungssystems wurden dort mehr Registrierungsnummern ausgestellt, als in Berlin innerhalb eines Jahres", hieß es weiter von Airbnb. Der Berliner Senat verweist hingegen auf unterschiedliche Genehmigungsbedingungen in der Hansestadt.
Der Senat verschärfte Mitte Februar das Gesetz noch einmal. Künftig sollen Online-Portale in der Hauptstadt Angebote ohne vorhandene Registriernummer nicht veröffentlichen dürfen. Zudem soll nun jeder Anbieter eine solche Nummer beantragen müssen - unabhängig von der Größe des Zimmers oder ob es sich um einen privaten oder gewerblichen Mieter handelt. Noch muss das Gesetz im Abgeordnetenhaus verabschiedet werden. Wann es in Kraft tritt, ist noch unklar. © dpa
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