Wegen der hohen Energiepreise hatte die Bundesregierung die Mehrwertsteuer auf Gas 2022 auf sieben Prozent gesenkt. Nun läuft die Maßnahme aus. Das hat Folgen für den Gaspreis.
Verbraucherinnen und Verbraucher müssen sich ab April auf höhere Gaspreise einstellen. Mit der Rückkehr zum vollen Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent sei ein Anstieg von im Schnitt elf Prozent zu erwarten, teilte das Vergleichsportal Verivox am Mittwochmorgen mit. Das entspreche einer Mehrbelastung von 220 Euro im Jahr für eine Musterfamilie, in der Grundversorgung seien es sogar 291 Euro.
Zur Entlastung der Haushalte wegen der hohen Energiepreise hatte die Mehrwertsteuer seit Oktober 2022 sieben Prozent betragen. Eine Musterfamilie mit einem jährlichen Gasverbrauch von rund 20.000 Kilowattstunden wurde dadurch um durchschnittlich 426 Euro entlastet. Nun läuft die Entlastungsmaßnahme aus.
Den Berechnungen von Verivox zufolge liegt der durchschnittliche Gaspreis für Haushalte derzeit bei 9,8 Cent pro Kilowattstunde. Mit dem höheren Mehrwertsteuersatz sind es dann 10,9 Cent. Kundinnen und Kunden hätten durch die Umstellung "kein gesetzliches Sonderkündigungsrecht, daher sollten sie frühzeitig ihren Vertrag prüfen und sich um einen möglichst günstigen Tarif kümmern", riet Verivox. Die Grundversorgung sei dabei verglichen mit den günstigen Gastarifen "derzeit im Schnitt doppelt so teuer".
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Vorübergehende Maßnahme sollte Entlastung bringen
Um die hohen Energiepreise als Folge des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine abzufedern, beschloss die Politik eine Senkung der Mehrwertsteuer auf Erdgaslieferungen und Fernwärme. Von Oktober 2022 an wurde der Mehrwertsteuersatz auf sieben Prozent gesenkt. Eine Musterfamilie mit einem jährlichen Gasverbrauch von rund 20.000 Kilowattstunden wurde dadurch um durchschnittlich 426 Euro entlastet.
Die Gaspreise stiegen immer weiter, begründete Finanzminister Christian Lindner (FDP) damals die Steuersenkung. "Und der Staat darf nicht Profiteur davon sein, dass für die Menschen das Leben teurer wird."
Die Maßnahme war von vornherein befristet bis zum 31. März 2024. Zwar sah ein vom Bundestag beschlossenes Wachstumsgesetz vor, dass die Mehrwertsteuersenkung schon Ende Februar auslaufen sollte - weil sich die "krisenbedingten Preisspitzen" an den Gasmärkten inzwischen gelegt hätten, wie es zur Begründung hieß. Nach einem Vermittlungsverfahren von Bundestag und Bundesrat zu dem Gesetz wurde aber beschlossen, dass die Mehrwertsteuersenkung doch erst Ende März ausläuft.
Entspannung auf den Energiemärkten
Insgesamt habe sich die Lage auf den Energiemärkten deutlich entspannt, wie eine Sprecherin des Bundeswirtschaftsministeriums sagte. "Die Energiekosten sind sowohl in Bezug auf Strom, als auch in Bezug auf Gas wieder auf ein deutlich geringeres Niveau zurückgefallen, als zu Spitzenzeiten während des ersten Jahres des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine. Die Preise für private Haushalte, die im zweiten Halbjahr 2023 einen neuen Strom- oder Gasvertrag abgeschlossen haben, liegen unter jenen der zweiten Jahreshälfte 2021."
Jedoch liege das Niveau bei den Großhandelspreisen für Erdgas und für Strom zum Teil noch über dem langjährigen Niveau. Die Großhandelspreise seien in den letzten Wochen leicht gesunken. Unternehmen und private Verbraucherinnen und Verbraucher müssten sich weiterhin auf schwankende Preise einstellen.
Der VKU-Sprecher sagte, die Einkaufspreise für Gas seien zuletzt deutlich gesunken. "Auch aufgrund vergleichsweise milder Temperaturen lag die Nachfrage unter den Erwartungen. Davon werden mit dem üblichen Zeitversatz auch Kundinnen und Kunden profitieren." (dpa/afp/nib)
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