Eine Zauneidechse bremst Elektroautos zum Teil aus: Naturschützer verbuchen vor Gericht einen Teilerfolg gegen den Autobauer Tesla und die Rodung von Waldflächen für seine Fabrik nahe Berlin.
Zwischenerfolg für Umweltverbände gegen den Bau der Tesla-Fabrik: Der US-Elektroautobauer darf auf Teilen seiner Baustelle in Grünheide bei Berlin auch weiterhin keine Waldfläche abholzen. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) gab am Freitag einer Beschwerde der Verbände NABU und Grüne Liga zum Teil statt. Die Naturschützer hatten sich beim OVG gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Frankfurt (Oder) gewandt, das zuvor die Fällung der Bäume genehmigt hatte.
Die Verbände wenden sich gegen die vorzeitige Zulassung der Rodung von knapp 83 Hektar Wald auf dem Gelände, auf dem die Tesla-Fabrik entsteht. Ihnen geht es vor allem um den Artenschutz für Zauneidechsen. Sie bezweifeln, dass die Tiere von der Waldfläche wie vorgesehen umgesiedelt wurden. Bei ihrem Eilantrag hatten sie vor allem damit argumentiert, dass es Verstöße gegen ein Zugriffsverbot im Artenschutzrecht für die streng geschützten Zauneidechsen und Schlingnattern gab.
Tesla versus Eidechse: Umsiedelung erfolgte zu spät
Das OVG untersagte Rodungsmaßnahmen "in Randbereichen der zur Abholzung vorgesehenen Flächen". Dort sei der Lebensraum dort überwinternder Zauneidechsen, die die Rodungsmaßnahmen voraussichtlich nicht überleben würden, heißt es in der Entscheidung. Tesla habe zwar die Reptilien einsammeln und umsetzen lassen, doch sei dies zu einem Zeitpunkt geschehen, "als sich zumindest die erwachsenen Männchen der Zauneidechsen bereits in ihren Winterquartieren befunden haben dürften". Die Umsiedlung sei "nicht geeignet, eine signifikante Erhöhung des Tötungsrisikos und damit einen Verstoß gegen das bundes- und europarechtliche Tötungsverbot auszuschließen".
Die Rodung in diesem Bereich sowie in einem Streifen entlang der Autobahn wurden daher untersagt. In den übrigen Abschnitten wird die Rodung erlaubt. Für sie konnten die Naturverbände nach Darstellung des OVG "nicht darlegen, dass es sich auch dabei um Reptilienlebensräume handele".
Gerichtsentscheid zugunsten der Naturschützer
Nachdem das Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) einen Eilantrag der Umweltverbände Nabu und Grüne Liga für einen vorläufigen Rodungs-Stopp abgelehnt hatte, zogen die Naturschützer vor das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) und reichten eine Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts ein. Das OVG entschied nun zugunsten der Naturschützer.
Tesla will das Werk in Grünheide bei Berlin ab Sommer nächsten Jahres in Betrieb nehmen. Zunächst sollen rund 500.000 Elektroautos von den Bändern rollen. Bisher baut das Unternehmen über einzelne vorläufige Zulassungen, weil die komplette umweltrechtliche Genehmigung des Landes Brandenburg noch aussteht. Naturschützer und Anwohner befürchten negative Folgen für die Umwelt. (best/dpa)
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