Die Regelung zur Streichung des Elterngeldes ab einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von über 150.000 Euro soll nicht rückwirkend, sondern erst für Geburten ab dem 1. Januar 2024 gelten.

Mehr News zum Thema Wirtschaft

"Wer bereits Elterngeld oder Elterngeld plus bezieht, hätte auch weiter Anspruch darauf", sagte ein Sprecher des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend am Sonntag den Funke-Zeitungen. Der Sprecher sprach demnach von "Bestandsschutz".

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch seinen Etatentwurf für 2024 verabschiedet. Der Bundestag soll den Bundeshaushalt dann Anfang Dezember beschließen. Bis dahin ist die Streichung des Elterngeldes für Besserverdiener nur ein Vorschlag des Familienministeriums.

Familienministerin Lisa Paus (Grüne) hatte im "Spiegel" die geplante Senkung der Einkommensobergrenze für das Elterngeld auf 150.000 Euro verteidigt. Angesichts der Sparvorgaben von Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) habe sie keine andere Wahl. Sie habe "auf keinen Fall die Höhe des Elterngeldes" insgesamt kürzen wollen, sagte Paus. Andere Spielräume für Einsparungen habe sie nicht gehabt. In anderen Bereichen hätte sie durch Streichungen finanziell schwächere Gruppen getroffen.



  © AFP

JTI zertifiziert JTI zertifiziert

"So arbeitet die Redaktion" informiert Sie, wann und worüber wir berichten, wie wir mit Fehlern umgehen und woher unsere Inhalte stammen. Bei der Berichterstattung halten wir uns an die Richtlinien der Journalism Trust Initiative.