In den kommenden Jahren können Fahrgäste der Deutschen Bahn aufatmen. Streiks des Personals müssen sie nun nicht mehr befürchten. Das Unternehmen hat sich nun auch mit den Lokführern geeinigt.
Fahrgäste der Deutschen Bahn müssen in den kommenden Jahren keine Streiks des Personals fürchten. Nach der Einigung mit der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) ist das Unternehmen nun auch mit den Lokführern der GDL einig geworden.
Beide Seiten verständigten sich am Freitag in Frankfurt/Main auf einen langfristigen Tarifvertrag bis Ende Februar 2021, wie beide Seiten mitteilten.
6,1 Prozent mehr Geld
Die rund 36.000 Beschäftigten des Fahrpersonals erhalten in zwei Tarifstufen zusammen 6,1 Prozent mehr Geld sowie eine Einmalzahlung von 1.000 Euro. Statt der zweiten Tariferhöhung zum Juli 2020 können sie auch zusätzlichen Urlaub oder eine kürzere Wochenarbeitszeit wählen. Mit der GDL wurden zusätzlich Vereinbarungen zur Jahresarbeitszeit und zu den Pausenregelungen getroffen.
In den Verhandlungen mit der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) ging es zuletzt auch um den Umgang mit digitalen Arbeitsmitteln. "Wir lehnen es ab, dass unsere Leute rund um die Uhr erreichbar sein sollen", hatte GDL-Chef Claus Weselsky vor dem Beginn der Gespräche erklärt. Die GDL hatte im Dezember die Tarifverhandlungen zunächst für gescheitert erklärt - zuletzt aber verkündet, sie habe von der Bahn ein verbessertes Angebot erhalten.
Mit der konkurrierenden EVG hatte sich die Bahn im Dezember schon auf einen Abschluss verständigt. Die Laufzeit mit beiden Gewerkschaften beträgt nun 29 Monate bis Ende Februar 2021. So lange sind auch die Fahrgäste der Bahn vor Streiks geschützt.
Von den rund 160.000 Tarifbeschäftigten der Bahn gehören rund 36.000 zum Fahrpersonal, dessen Belange von beiden Gewerkschaften vertreten werden. Die Bahn will in getrennten Verhandlungen widerspruchsfreie Abschlüsse erreichen, die sich aber in Details durchaus unterscheiden können. In der betrieblichen Praxis werden dann die Regelungen für das gesamte Fahrpersonal einheitlich gleich angewendet. Verhandlungserfolge der EVG kommen so auch GDL-Mitgliedern zugute und umgekehrt. © dpa
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