Der Verbraucher hat kein Recht darauf, in Gänze zu erfahren, wo es die gesundheitsgefährdenden Produkte des Fleischfabrikanten Wilke überall zu kaufen gab. Ein Gericht schmettert einen entsprechenden Eilantrag der Organisation Foodwatch ab.
Im Skandal um den nordhessischen Wurst-Hersteller Wilke hat die Organisation Foodwatch keinen Anspruch auf Auskunft über sämtliche Abnehmer der zurückgerufenen Produkte.
Das Verwaltungsgericht Kassel wies am Freitag einen entsprechenden Eilantrag von Foodwatch gegen den Landkreis Waldeck-Frankenberg ab (Az: 4 L 2482/19.KS).
Foodwatch: "Informationen kommen nur scheibchenweise"
Foodwatch hatte den Behörden öffentlich vorgeworfen, Informationen über die potenziell bakterienbelasteten Wilke-Erzeugnisse "nur scheibchenweise" herauszugeben. Problem sei, dass nicht auf allen betroffenen Produkten der Name Wilke draufstehe.
Nachdem das Hessische Verbraucherministerium auf dem staatlichen Internetportal www.lebensmittelwarnung.de eine Liste mit rund 1.100 möglicherweise betroffenen Produkten veröffentlicht hat, wollte Foodwatch vom Landkreis Kassel eine Liste der bislang bekannten Abnehmer dieser Produkte bekommen.
Diese Daten gehen den Bürger nichts an
Den entsprechenden Eilantrag wies das Verwaltungsgericht Kassel nun ab. Das Verbraucherinformationsgesetz begrenze den Zugang der Bürger auf bestimmte "Daten". Die von Foodwatch begehrte Liste der betroffenen Verkaufsstellen gehöre nicht dazu.
Zudem müssten Behörden laut Verbraucherinformationsgesetz allenfalls bereits vorhandene Informationen herausgeben. Dem Landkreis liege aber offenbar nur eine Übersicht der Wilke-Direktkunden vor.
Foodwatch-Geschäftsführer Martin Rücker erklärte, der Beschluss des Verwaltungsgerichts zeige, dass die Gesetze nicht ausreichend seien, "um die Menschen wirksam vor Gesundheitsgefahren zu schützen".
Die Verbraucherorganisation appellierte an Bundesernährungsministerin Julia Klöckner von der CDU, die Informationsrechte mit einer Gesetzesänderung zu stärken.
"Die Behörden müssen ohne jeden Ermessensspielraum dazu verpflichtet werden, die ihnen vorliegenden Informationen über möglicherweise gesundheitsgefährdende Produkte und die Verkaufsstellen sofort öffentlich zu machen, damit sich Menschen schützen können", forderte Rücker.
Foodwatch gibt nicht auf
Nach Angaben von Foodwatch heißt es im Beschluss des Verwaltungsgerichts, dass das Verbraucherinformationsgesetz "nicht der akuten Verbraucherwarnung" diene.
Damit fehle den Menschen ein Instrument, um ihre Rechte durchzusetzen, wenn die Behörden nicht von sich aus alle gesundheitsrelevanten Informationen transparent machten, kritisierte die Organisation.
Foodwatch kündigte an, eine mögliche Beschwerde gegen den Beschluss zu prüfen.
Der Beschluss sei insofern fehlerhaft, als dass er davon ausgehe, dass die beantragten Informationen beim Landkreis nicht vorhanden seien. (hau/AFP)
Brühwurst: Wenn diese Zutat an zweiter Stelle steht, sollten Sie die Finger davon lassen
"So arbeitet die Redaktion" informiert Sie, wann und worüber wir berichten, wie wir mit Fehlern umgehen und woher unsere Inhalte stammen. Bei der Berichterstattung halten wir uns an die Richtlinien der Journalism Trust Initiative.