Wussten Sie, dass Ihr E-Mail-Konto und andere Online-Zugänge als digitales Erbe zu Ihrer Erbmasse dazu zählen? Daraus ergeben sich Fragen, z. B.: Wie stellt man sicher, dass nur bestimmte Personen Zugriff erhalten?
Ein Interview von unserer Blog-Autorin Nicole
Lesedauer: 4 Min.
Materielle Dinge wie Schmuck, Geld, Aktien oder Immobilien – das alles kann vererbt werden. Aber was ist eigentlich mit digitalen Hinterlassenschaften, z. B. dem E-Mail-Konto, Social Media und anderen Online-Accounts, Dateien in einer Cloud und sonstigen digitalen Daten? Ist das auch Erbe, das an die Hinterbliebenen geht?
Seit 2018 ist digitales Erbe offiziell Teil der Erbmasse – treffen Sie digitale Vorsorge
2018 entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe: Auch das digitale Erbe gehört zur Erbmasse dazu und geht daher an die Erbenden über. Instagram-Profile, Chat-Nachrichten, E-Mail-Konten und andere digitale Daten werden also vererbt. Dagegen spricht auch aus datenschutzrechtlicher Sicht nichts:
Das im Dezember 2021 in Kraft getretene Telekommunikation-Telemedien-Datenschutzgesetz TTDSG bestätigt, dass sowohl die Datenschutzvorgaben als auch das Fernmeldegeheimnis dies zulassen. Die Frage ist:
Digitalen Nachlass regeln – wie geht das?
Erbe, Nachlass, Testament – das Thema ist zweifellos nicht einfach. Dennoch ist es wichtig, dies zu regeln: Klare Regelungen entlasten die Angehörigen und alle Beteiligten.
Auch, was den digitalen Nachlass angeht. Denn dieser gerät aufgrund zunehmender Digitalisierung aller Lebensbereiche mehr und mehr in den Fokus: Digitale Bilder und Videos z. B. sind nicht nur schnöde Dateien, sondern auch schöne Erinnerungen, die nun häufig digital in einer Cloud (z. B. dem WEB.DE Online-Speicher) liegen – sie haben einen emotionalen Wert für uns und sollten daher beim Vererben mitberücksichtigt werden.
Oder denken wir an ein E-Mail-Postfach: Hier sammeln sich über die Jahre viele sensible Daten und Informationen über einen Menschen an. Sollte nicht klar geregelt sein, was damit geschieht?
Oder was geschieht mit Social Media Accounts, was mit den Zugängen zu unseren Online-Konten (Shopping, Finanzen etc.)?
Wir geben Ihnen hier ein paar Vorsorge-Tipps und zeigen, worauf Sie achten müssen. Generell und auch mit Blick auf Ihr WEB.DE E-Mail-Konto.
Digitaler Nachlass: Checkliste – so regeln Sie aktiv Ihr digitales Vermächtnis
1. Nur eine Haupt-E-Mail-Adresse nutzen
Nutzen Sie nur eine E-Mail-Adresse für die wichtigsten Online-Zugänge. So können befugte Personen beim Zugriff auf dieses Hauptpostfach schnell Rückschlüsse zu laufenden Verträgen oder unbezahlten Rechnungen ziehen und dies schnell regeln.
2. Liste aller Online-Konten/Zugänge erstellen
Stellen Sie eine Liste mit Ihrer E-Mail-Adresse und allen wichtigen Online-Konten zusammen. Das sorgt schnell für einen guten Überblick. Hinweis: Nutzen Sie die Zwei-Faktor-Authentifizierung für Ihr WEB.DE Postfach, hinterlegen Sie auf der Liste auch den zweiten Schlüssel.
3. Vertrauenspersonen festlegen, Vollmacht erteilen
Stellen Sie sicher, dass nur bestimmte Vertrauenspersonen Zugriff auf diese Liste haben. Tipp: Hier kann die Aufbewahrung der Liste samt Vollmacht bei einem Notar helfen. Oder Sie erteilen die Vollmacht testamentarisch und bewahren die Liste samt Zugangsdaten (Passwörter, Nutzernamen) separat in einem Bankschließfach auf. Denken Sie auch daran: Eine Vertrauensperson mit einer Vollmacht auszustatten, ist auch im Krankheitsfall wichtig.
4. Nachlass detailliert regeln
Legen Sie in der Vollmacht detailliert fest, was genau mit Ihrem digitalen Nachlass geschehen soll: Welche Daten, welche Accounts sollen gelöscht, was genau soll vererbt werden? Was geschieht etwa mit Ihren Fotos im Online-Speicher? Wer soll welche Vertragsunterlagen erhalten? Was ist mit dem digitalen Tagebuch auf dem Smartphone?
Tipp: Auch auf Ihrem Smartphone befinden sich eventuell Dateien, Fotos, Dokumente, zu denen Sie Vertrauenspersonen im Falle Ihres Ablebens gerne Zugriff gewähren möchten. Dann hinterlegen Sie auch die PIN bzw. das Passwort zu Ihrem Mobilgerät auf der in Punkt 2 genannten Liste.
5. Zugriffsrechte regeln
Rein rechtlich erhält jede gesetzlich zum Erbe berechtigte Person auch Zugriff auf den digitalen Nachlass.
Möchten Sie den Kreis der Zugriffsberechtigten vielleicht eingrenzen oder andersherum: um enge Freunde oder vertrauenswürdige Bekannte erweitern? Dann legen Sie in Ihrem Testament genau fest, welche Person Zugriff auf Ihre Zugänge, Daten, Konten erhalten soll.
Formulare und Muster für Ihren digitalen Nachlasses
Muster-Formulare als PDF zum Herunterladen finden Sie bei verschiedenen seriösen Instanzen wie zum Beispiel bei der Verbraucherzentrale. Wichtig: Füllen Sie Ihre Vollmacht für Ihren digitalen Nachlass aus, so geben Sie unbedingt auch den Vermerk "Über den Tod hinaus" an. So ist sichergestellt, dass Ihre Vertrauensperson nicht nur dann Zugriff auf Ihren digitalen Nachlass erhält, wenn Sie selbst "nicht mehr können" – also psychisch oder physisch nicht mehr dazu in der Lage sind. Sondern tatsächlich auch nach Ihrem Tod.
Tipps für die digitale Vorsorge bei WEB.DE
Anders als bei so manch anderem E-Mail-Anbieter haben Sie bei WEB.DE übrigens die Möglichkeit, Ihren Erben Zugriff auf Ihr Postfach zu gewähren. Aber nur, sofern diese einen Erbschein (als Nachweis der rechtmäßigen Erbenstellung) bzw. entsprechende notarielle Dokumente vorlegen.
WEB.DE Konto geerbt: Informationen für Erben und Nachlassverwalter
Sie haben einen Trauerfall zu beklagen und im Zuge dessen wurde Ihnen ein WEB.DE Konto hinterlassen? Sie möchten gern Zugriff auf das an Sie vererbte Konto bekommen oder dieses löschen? In der WEB.DE Hilfe finden Sie weiterführende detaillierte Informationen dazu.
Und zu guter Letzt noch eine Frage, die viele Nutzerinnen und Nutzer umtreibt:
Was passiert eigentlich mit Social Media Accounts, wenn man stirbt?
Wie eingangs erwähnt gehören auch Social Media zur Erbmasse dazu. Berechtigte Personen (Angehörige und/oder Erben) haben das Recht darauf, Zugriff auf das Konto der verstorbenen Person und die darin enthaltenen Informationen und Daten zu erhalten. Idealerweise hat der Nutzer/die Nutzerin bereits zu Lebzeiten in den Einstellungen eine nachlassbevollmächtigte Person hinterlegt.
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