Lesebestätigung senden – sinnvoll oder nicht?

Sie brauchen eine dringende Antwort und möchten sicherstellen, dass Ihre E-Mail auch wirklich geöffnet bzw. zur Kenntnis genommen wurde? Dann ist das Versenden einer Lesebestätigung die perfekte Lösung.

Vor allem bei zeitkritischen oder finanziellen Angelegenheiten macht man sich schnell Sorgen: Ist die E-Mail überhaupt angekommen? Hat der Empfänger die E-Mail geöffnet? In diesem Fall ist die Lesebestätigung von großem Nutzen.

Was muss man bei der Lesebestätigung beachten?

Prinzipiell kann eine Lesebestätigung bei wichtigen E-Mails mit geschäftlichem oder bürokratischem Inhalt das Gefühl von Sicherheit geben. Denn mit der Lesebestätigung wissen Sie eindeutig, ob Ihre Nachricht angekommen ist – schließlich bestätigt der Empfänger mit der Lesebestätigung den Erhalt Ihrer Mail. Beachten Sie dabei jedoch zwei Punkte:
  1. Auch wenn Sie eine Lesebestätigung anfordern, muss der Empfänger erst zustimmen. Erfolgt diese Einwilligung nicht, erhalten Sie auch keine Bestätigung.
  2. Zudem poppt die Lesebestätigung direkt beim Öffnen der E-Mail auf. Wird Ihnen daher eine Bestätigung zurückgesendet, dann erlangen Sie nur Gewissheit darüber, dass Ihre E-Mail geöffnet wurde. Ob aber Ihre Nachricht komplett gelesen und alle wichtigen Inhalte vom Absender korrekt erfasst wurden, ist nach wie vor nicht sicher.
Um alle Bedenken auszuräumen, sollten Sie bei wichtigen Anliegen Ihr Gegenüber höflich um eine direkte, schnellstmögliche Antwort bitten (siehe auch dazu unseren E-Mail-Knigge).

Wenn es sehr eilt und Ihr Anliegen keinen Aufschub duldet, sollten Sie Ihren Kontakt vielleicht lieber anrufen als eine E-Mail zu senden.

Dient die Lesebestätigung als rechtlicher Nachweis für den Eingang einer Mail?

Jemand behauptet, Ihre E-Mail sei angeblich nicht angekommen?

In einem solchen Streitfall das Gegenteil zu beweisen, ist schwierig bzw. unmöglich. Schließlich können Sie nicht einfach erzwingen, dass der Empfänger sein bzw. ihr E-Mail-Postfach offenlegt.
Doch vorbeugend kann Ihnen womöglich eine Lesebestätigung helfen:

Die Lesebestätigung hat nämlich – so entschieden 2023 etwa die Oberlandesgerichte Hamm und Rostock – durchaus rechtliche Bewandtnis: Um den Zugang einer E-Mail nachzuweisen, habe die versendende Person (in diesem Fall Sie als Absender) sogar die sogenannte "Obliegenheit" (Pflicht) eine Eingangs- bzw. Lesebestätigung zu versenden.
 
Fazit: Im besten Fall kann die Lesebestätigung vor Gericht also durchaus als Beweisgrundlage für die Zustellung Ihrer E-Mail dienen. Nutzen Sie diese Funktion daher unbedingt, wenn es um zeitkritische E-Mails mit wichtigem Inhalt geht.

Psychologische Faktoren bedenken: Wann ist es ok, eine Lesebestätigung zu senden?

Bei allen genannten Vorteilen einer Lesebestätigung sollten Sie immer im Hinterkopf behalten, dass diese Funktion als Kontrollmittel aufgefasst wird (was sie ja in der Tat auch ist).
Auch wenn Sie selbst also keine bösen Absichten haben und sich "nur vergewissern" wollen, kann eine Lesebestätigung das Gefühl von Bevormundung oder Argwohn transportieren.

Versetzen Sie sich am besten einmal selbst in die Lage: Wie empfänden Sie es, wenn Ihnen eine Lesebestätigung zugeschickt würde? Das Gefühl überwacht zu werden, scheint dabei stets durch.

Lesebestätigung: bei WhatsApp & Co. gängige Praxis

Im alltäglichen Leben ist das Thema stärker vertreten als man zuerst denken mag. In Messengern wie beispielsweise WhatsApp gibt es ebenfalls die Funktion einer Lesebestätigung – hier allerdings in Form von zwei blauen Häkchen.

Haben Sie diese Kontrollfunktion aktiviert, die Ihrem Gegenüber anzeigt, ob Sie dessen Mitteilung geöffnet haben?
Falls nicht, dann wollen Sie möglicherweise auch nicht im E-Mail-Bereich kontrolliert werden!

Setzen Sie eine Lesebestätigung daher selbst auch nur in wirklich wichtigen Situationen ein:
  • Wenn Sie ein akutes Problem in z. B. bürokratischen Angelegenheiten haben und Ihnen die Kontaktaufnahme beispielsweise per Telefon nicht gelingt.
  • Wenn Sie in einer dringlichen, finanziellen Angelegenheit Gewissheit darüber haben möchten, ob Ihr Gegenüber die Information zur Kenntnis genommen hat.
Tipp: Versenden Sie Ihre Bewerbung per E-Mail, dann verzichten Sie auf eine Lesebestätigung. Erhalten Sie keine Rückmeldung auf Ihre Bewerbung, dann ist es Ihre Aufgabe nachzufragen. Sind Sie allerdings von Beginn an aufdringlich, dann schadet das Ihrem ersten Eindruck.

Um ein Gefühl dafür zu bekommen, ob eine Lesebestätigung berechtigt ist, wägen Sie ab, an wen Sie Ihre E-Mail versenden und ob es zum Inhalt der Nachricht passt.

Denken Sie immer daran: Weniger ist mehr

Am besten ist es, wenn Sie die Lesebestätigung nur in Ausnahmefällen einsetzen. Das gilt insbesondere in Ihrem privaten Umfeld.
Denn eine Lesebestätigung wird – wie oben erwähnt – schnell als Druckmittel aufgefasst. Außerdem verliert die Funktion bei übermäßiger Verwendung an Bedeutung.

Wie Sie die Lesebestätigung bei WEB.DE aktivieren

Auch bei Ihren WEB.DE E-Mails können Sie bei Bedarf manuell eine Lesebestätigung versenden. So aktivieren Sie die Lesebestätigung:

In der Desktop-Ansicht:

  • In der Leiste über Ihrem E-Mail-Text rechts auf "Optionen" klicken.
  • Einen Haken bei "Lesebestätigung" im geöffneten Menü setzen.
 
So aktivieren Sie die Lesebestätigung in Ihrem WEB.DE Postfach
So aktivieren Sie die Lesebestätigung in Ihrem WEB.DE Postfach

In der WEB.DE Mail App für Android ist die Funktion ebenfalls verfügbar:

  1. Klicken Sie dazu beim Schreiben einer E-Mail oben rechts auf das Dreipunktmenü (das sogenannte Burger-Menü).
  2. Setzen Sie dann den Haken bei Lesebestätigung.
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