Namensänderung nach der Hochzeit

Sie heiraten demnächst oder haben sich vor Kurzem "getraut"? Dann finden Sie hier ein paar wichtige Informationen rund um das Thema Namensänderung. Plus Checkliste, damit Sie nichts vergessen.

Aktuell ist gerade wieder Hochzeits(hoch)saison in Deutschland. Lesen Sie hier organisatorische Tipps zum Thema Namensänderung – in punkto Bürokratie, Kosten und z. B. auch wie Sie am besten mit Ihrer E-Mail-Adresse umgehen.
 

Inhaltsverzeichnis:
1.  Namensänderung nach der Hochzeit: diese Möglichkeiten haben Sie
2.  Seit wann kann man bei der Heirat seinen Namen behalten?
3.  Fun Facts rund um das Thema Hochzeit
4.  Wie lange nach der Hochzeit kann man seinen Namen ändern?
5.  Was kostet die nachträgliche Namensänderung nach der Hochzeit?
6.  Wie hoch sind die Folgekosten einer Namensänderung?
7.  Wem muss ich die Namensänderung mitteilen und welche Dokumente brauche ich?
8.  Gibt es eine Frist, bis wann man den neuen Namen Behörden und Ämtern mitteilt?
9.  Top 7 Checkliste bei Namensänderung nach der Hochzeit
10. Achtung: Fallstricke in der Übergangszeit
11. Neuer Name beim Online-Shopping, auf Social Media, in Vereinen und Schule
12. Wie ändere ich meinen Nachnamen in meinem WEB.DE E-Mail-Account?
13. Neuer Nachname? Einfach zweite kostenlose WEB.DE Adresse anlegen
 
 

1. Namensänderung nach der Hochzeit: diese Möglichkeiten haben Sie

Nach einer Hochzeit haben Sie in Deutschland laut Namensänderungsgesetz grundsätzlich drei Möglichkeiten bei der Namenswahl:
  • Sie können entweder beide Ihre jeweiligen Namen behalten.
  • Sie entscheiden sich dafür, den Namen Ihrer Partnerin/Ihres Partners anzunehmen.
  • Eine/r der Beteiligten wählt einen Doppelnamen.

2. Seit wann kann man bei der Heirat seinen Namen behalten?

Als Frau war es in Deutschland lange Zeit gesetzlich vorgegeben, den Nachnamen des Mannes anzunehmen. Genau genommen sollte es bis zum Jahr 1975 dauern, bis ein neues Namensrecht bei der Eheschließung in Kraft trat. Ab dem 1. Februar durften beide Ehepartner dann zwischen den drei oben genannten Möglichkeiten wählen. Konnten sich die beiden jedoch nicht einigen, oblag es gesetzlich dem Mann, eine Entscheidung zu treffen.

Heutzutage kaum noch vorstellbar aber: Diese geschlechtliche Ungleichbehandlung wurde tatsächlich erst 1994 gesetzlich korrigiert. Seither wird es nun wie folgt gehandhabt: Können sich die beiden Ehepartner nicht einigen, behält einfach jeder den bis dahin geführten Nachnamen.

3. Fun Facts rund um das Thema Hochzeit

Hier ein paar interessante und kuriose Fakten rund um das Thema Hochzeit:

- 400.000 Eheschließungen gab es in den letzten Jahren im Schnitt pro Jahr in Deutschland.
- Das Heiratsalter von ledigen Männern in Deutschland betrug im Jahr 2021 im Durchschnitt 34,8 Jahre.
- Frauen waren bei ihrer Hochzeit im Schnitt 32,3 Jahre jung.
- Bei über 80% der Verlobungen hat nach wie vor der Mann den Heiratsantrag gemacht.
- Seit Einführung der "Ehe für alle" wurden 65.600 gleichgeschlechtliche Ehen geschlossen.
- Statistisch gesehen heiraten die meisten Deutschen zwischen Mai und September – kein Wunder: Bei angenehmen Temperaturen lässt es sich mit den  Gästen wunderbar draußen feiern und die Braut muss nicht beim Fotoshooting im Kleid frieren.
- Nur etwa jede 30. Ehe wird im Februar geschlossen.
- Laut einer Studie der Gesellschaft für Deutsche Sprache von 2018 änderte nur einer von 16 Männern seinen Namen bei Heirat. Tendenz leicht steigend.
Heirat und Namensänderung: ein großer Schritt für beide.
Heirat und Namensänderung: ein großer Schritt für beide.

4. Wie lange nach der Hochzeit kann man seinen Namen ändern?

Meistens gibt es eine längere Verlobungsphase, in der sich die zukünftigen Eheleute schon Gedanken über die zukünftige Namensführung machen. Manche sind sich gleich einig, bei anderen gibt es längere Diskussionen. Doch bis wann muss man sich eigentlich entschieden haben?

Am einfachsten haben Sie es, wenn Sie die Namensänderung bereits bei der Beantragung der Heirat beim Standesamt angeben. Dann bekommen Sie auch zeitnah alle wichtigen Unterlagen ausgehändigt und können während der Eheschließung das entsprechende Formular gleich unterschreiben.

Sie sind sich bis zum Tag der Hochzeit noch nicht sicher, welche Namensgebung nach der Hochzeit Sie wählen möchten?
In diesem Fall können Sie sich wie oben beschrieben auch später noch jederzeit entscheiden und z. B. einen gemeinsamen Familiennahmen wählen. Dazu müssen Sie einen Antrag beim Standesamt stellen. Folgende Dokumente müssen Sie dann vorlegen:
  • Einen gültigen Personalausweis bzw. Reisepass
  • Eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburten- oder Eheregister
  • Eine Meldebescheinigung über den aktuellen Wohnsitz
Wichtig zu wissen: Sollten Sie sich in Ihrer Ehe für eine bestimmte Namensführung entschieden haben, können Sie beispielsweise einen gemeinsamen Familiennamen nicht einfach wieder ablegen oder ändern lassen. Denken Sie daher in Ruhe über Ihre Entscheidung nach!

5. Was kostet die nachträgliche Namensänderung nach der Hochzeit?

Grundsätzlich belaufen sich die Kosten auf ca. 15-25 Euro. Jedoch können auch hier durch zusätzliche Bescheinigungen über den neuen Namen weitere Gebühren anfallen.

6. Wie hoch sind die Folgekosten einer Namensänderung?

Je nachdem, welche Dokumente Sie abändern/neu beantragen lassen müssen, können im Rahmen einer Namensänderung weitere Kosten:
  • Beantragung eines neuen Personalausweises: zwischen 23-37 Euro.
  • Beantragung eines neuen Reisepasses: variiert zwischen 38-60 Euro.
  • Änderung der KfZ-Zulassungsbescheinigung I (Fahrzeugschein) & II (Fahrzeugbrief): 11 bis 20 Euro.

7. Wem muss ich die Namensänderung mitteilen und welche Dokumente brauche ich?

Für offizielle Änderungen, z. B. bei Behörden, wird oftmals eine beglaubigte Kopie der Namensänderung benötigt. Diese gibt es mitunter direkt bei der Trauung – am besten hierfür rechtzeitig bereits beim Standesamt nachfragen.
 
Gut zu wissen: Die beglaubigte Namensänderung kann aber auch im Nachgang noch beantragt werden. Heutzutage sind zwei oder drei originale Ausführungen jedoch meistens ausreichend, bei vielen weiteren Anlässen, z. B. Änderung der Daten bei der Bank, ist nur noch die digitale eingescannte Variante notwendig.

8. Gibt es eine Frist, bis wann man den neuen Namen Behörden und Ämtern mitteilt?

Tatsächlich gibt es auch keine eindeutige gesetzliche Frist, nach wie vielen Tagen oder Wochen Sie die Namensänderung überall angeben müssen.
 
Achtung wichtig: Ein Personalausweis ohne den neuen Namen ist ungültig.
Sorgen Sie also vor und beantragen Sie am besten noch vor der Hochzeit (6-8 Wochen vorher) auf dem Amt einen neuen Personalausweis und ggf. auch einen Reisepass, wenn Sie für die Flitterwochen eine Fernreise planen. Dazu genügt es, wenn Sie die Anmeldeunterlagen des Standesamts vorlegen. 

Mit dem wichtigsten persönlichen Dokument ausgerüstet, können Sie ganz entspannt auf große Hochzeitsreise fahren.

Danach empfiehlt es sich, die wichtigsten Änderungen und Ummeldungen gleichzeitig und zeitnah erledigen, damit z. B. Unterlagen Ihrer Bank, die Sie per Post bekommen, auch wirklich richtig an Sie (mit dem neuen Namen nach der Hochzeit) zugestellt werden.
Das geht übrigens auch nur, wenn Ihr neuer Name auch bereits am Briefkasten aktualisiert ist…

Sie sehen: Die Namensänderung hat durchaus ihre Tücken. Damit Sie nichts vergessen, verraten wir Ihnen in einer Checkliste die wichtigsten Behördengänge und ToDos.

9. Top 7 Checkliste bei Namensänderung nach der Hochzeit

Daran sollten Sie denken, wenn einer der beiden Eheleute sich für einen neuen Nachnamen entschieden hat:
  • Beglaubigte Kopien: Lassen Sie sich bei Bedarf beglaubigte Kopien der Namensänderung nach der Heirat anfertigen. Überlegen Sie, wie viele Behördengänge vor Ihnen liegen und schätzen Sie ab, wie viele Exemplare Sie vermutlich brauchen. 
  • Ausweis: Beantragen Sie Ihren neuen Personalausweis und andere notwendige Dokumente beim zuständigen Bürgeramt. Auch der Reisepass sollte aktualisiert werden. Beides am besten schon ein paar Wochen vor der Hochzeit. Schon gewusst? Der Führerschein darf mit dem alten Namen weiterverwendet werden, sofern der Personalausweis mit dem neuen Namen mitgeführt wird.
  • Zulassungsstelle: Besitzen Sie ein Auto, welches auf Sie zugelassen ist? Dann müssen Sie auch hier zeitnah nach der Hochzeit bei der Behörde den geänderten Namen in den Unterlagen eintragen lassen.
  • Finanzamt: Da zeitgleich mit der Heirat oft auch ein Wechsel der Steuerklasse erfolgt, sollten Sie in jedem Fall das Finanzamt über Ihren neuen Namen in Kenntnis setzen.
  • Kontakte informieren: Lassen Sie wichtige und offizielle Institutionen wissen, dass Sie Ihren Namen nach der Hochzeit geändert haben. Meistens geht das heutzutage per E-Mail oder digital per Kontaktformular und die Namensänderungsurkunde reicht als digitale Kopie aus. Hier eine Auflistung wichtiger Anlaufstellen, die Sie auf jeden Fall benachrichtigen sollten:
    • Arbeitgeber
    • Krankenkasse
    • Ämter (z. B. Arbeitsagentur, Kindergeldstelle etc.)
    • Vermieter
    • Stromversorger
    • Vertragspartner (z. B. Leasingverträge, Kabelanbieter, Mobilfunkanbieter etc.)
    • Bank
    • Versicherungen, Rentenversicherung
  • Lastschriften erneuern: Wenn Sie anderen zur Abbuchung ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben – z. B. für eine regelmäßige Spende oder für einen Leasingvertrag – ist es besonders wichtig, nach der Namensänderung bei der Bank auch die entsprechenden Dauerlastschriften zu aktualisieren.
  • Briefkastenschild: Damit an Ihren neuen Namen adressierte Post Sie auch tatsächlich erreicht, sollten Sie schnellstmöglich den Nachnamen am Briefkasten aktualisieren. Um auch noch Briefe zu erhalten, die an den alten Namen adressiert sind, können Sie eine Weile beide Namen am Briefkastenschild belassen oder falls Sie eh umziehen, einen Nachsendeauftrag einrichten.
 Wenn Sie all das erledigt haben, ist der größte Schritt an Arbeit in Bezug auf die Formalitäten getan. Prima!

10. Achtung: Fallstricke in der Übergangszeit

Gleichzeitig lauern manchmal Fallstricke, an die man anfangs gar nicht denkt. Etwa sollte Ihr Arbeitgeber Ihre korrekten Daten auf den Unterlagen haben und auch Pakete werden mitunter nicht zugestellt, wenn alte Daten aus Versehen durchgeklickt werden, unter denen man gar nicht mehr erreichbar ist. Seien Sie vor allem in der Übergangszeit aufmerksam und haken Sie ggf. nach.

Apropos Arbeitgeber: Auch hier gibt es noch einige weitere Formalia zu erledigen, z. B. muss das Unternehmen, bei dem Sie beschäftigt sind, meist eine neue E-Mail-Adresse mit Ihrem neuen Namen einrichten, unter der Kollegen und Geschäftspartner Sie ab jetzt erreichen können. Denken Sie dann daran, Ihren Namen auch im Intranet-Profil und in Ihrer digitalen Visitenkarte zu ändern.

11. Neuer Name beim Online-Shopping, auf Social Media, in Vereinen, Schule

Vergessen Sie auch nicht, Ihren neuen Namen überall da zu hinterlegen, wo Sie hin und wieder Sachen bestellen oder Rechnungen bekommen.
Das können Ihre Lieblings-Klamottenshops sein, Ihre Kontaktdaten in Kontaktlisten bei Vereinen, der Schule Ihrer Kinder oder bei Ihren Social-Media-Profilen.

12. Wie ändere ich meinen Nachnamen in meinem WEB.DE E-Mail-Account?

Auch die E-Mail-Adresse beinhaltet oft (zumindest in Teilen) den Namen. Am einfachsten ist es hierbei, wenn Sie den angezeigten Namen bei Ihrer E-Mail-Adresse (den sogenannte Absendernamen) ändern oder neu einstellen. In Ihrem WEB.DE Postfach gehen Sie dazu einfach in Ihre Einstellungen und klicken auf den Menüpunkt "Absenderadresse".

Hier können Sie Ihren neuen Absendernamen hinterlegen, der dann in aller Regel beim Empfänger im E-Mail-Programm angezeigt wird. Bei WEB.DE können Sie standardmäßig festlegen, dass Ihr Absendername an erster Stelle angezeigt wird, sodass Ihre E-Mail-Adresse mit dem "alten" Namen dann nicht weiter auffällt.
Legen Sie den Absendernamen als Standardanzeige fest.
Legen Sie den Absendernamen als Standardanzeige fest.
 
Ebenfalls wichtig: Hinterlegen Sie Ihren neuen Nachnamen in den Einstellungen Ihres WEB.DE Postfachs bzw. über diesen Link.
Prüfen Sie dort bitte auch alle weiteren Adress- bzw. Kontaktdaten. Nur so können Sie sich im Notfall als echte(r) Besitzer(in) des Postfachs ausweisen (z. B. bei gehacktem Account oder vergessenem Passwort).

Hinweis: Sollten Sie einen kostenpflichtigen Vertrag bei WEB.DE abgeschlossen haben, können Sie Ihren Namen nicht selbstständig ändern. Aus Sicherheitsgründen müssen Sie dazu den Support kontaktieren.

Und sollten Sie eine Signatur oder eine Abwesenheitsnotiz eingerichtet haben – denken Sie auch hier dran, einmalig Ihren neuen Namen zu hinterlegen.

13. Neuer Nachname? Einfach zweite kostenlose WEB.DE Adresse anlegen

Natürlich haben Sie aber auch die Möglichkeit, sich mit Ihrem neuen Namen eine komplett neue zweite E-Mail-Adresse bei WEB.DE zuzulegen. Diese ist – wie schon Ihre erste WEB.DE Adresse – kostenlos.
 
Wenn Sie ein Club-Postfach haben
Sollten Sie bei WEB.DE einen Club-Account besitzen, können Sie sich im Rahmen dessen auch eine weitere WEB.DE-E-Mail-Adresse direkt im selben Postfach zulegen. Diese können Sie dann jederzeit als Absenderadresse auswählen; die E-Mails von Ihrer "alten" E-Mail-Adresse und der "neuen" E-Mail-Adresse laufen dann alle übersichtlich in Ihrem gewohnten "alten" Posteingang zusammen.

Redaktionstipp: Schreiben Sie nach der Hochzeit öfter eine E-Mail oder einen Brief an Freunde, Familie oder Kollegen, z. B. Dankesgrüße, Cloud-Freigaben für Hochzeitsfotos oder eine Nachricht mit dem Hinweis auf eine neue E-Mail-Adresse. Nur so verwenden Sie Ihren neuen Namen regelmäßig und er geht allen zukünftig schneller und ganz selbstverständlich über die Lippen.
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*Achtung: Die in diesem Artikel genannten Angaben insbesondere zu den Kosten und zur Rechtslage erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Quellen:
https://www.personalausweisportal.de/Webs/PA/DE/buergerinnen-und-buerger/der-personalausweis/gebuehren-und-gueltigkeit/gebuehren-und-gueltigkeit-node.html Stand: 17.07.2023
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/moderne-verwaltung/reisepass/beantragung-kosten-abholung/02-gebuehren.html Stand: 20.08.2023
https://www.bpb.de/kurz-knapp/zahlen-und-fakten/soziale-situation-in-deutschland/61578/eheschliessungen-und-ehescheidungen/ Stand: 20.08.2023
https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1323/umfrage/eheschliessungen-in-deutschland/ Stand: 19.07.2023
https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Bevoelkerung/Eheschliessungen-Ehescheidungen-Lebenspartnerschaften/_inhalt.html Stand: 19.07.2023
https://de.statista.com/statistik/daten/studie/180321/umfrage/durchschnittliches-alter-bei-der-eheschliessung-nach-geschlecht/ Stand: 19.07.2023
https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1026958/umfrage/umfrage-in-deutschland-zum-antragsteller-des-heiratsantrags/ Stand: 19.07.2023
https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/Zahl-der-Woche/2022/PD22_27_p002.html Stand: 23.07.2023
https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/Zahl-der-Woche/2022/PD22_05_p002.html Stand: 23.07.2023
https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/namensrecht/namensrecht-node.html Stand: 19.07.2023
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