Digitales Erbe: Tipps zur Vorsorge

Wussten Sie, dass Ihr E-Mail-Konto und andere Online-Zugänge als digitales Erbe zu Ihrer Erbmasse dazu zählen? Daraus ergeben sich Fragen, z. B.: Wie stellt man sicher, dass nur bestimmte Personen Zugriff erhalten?
Materielle Dinge wie Schmuck, Geld, Aktien oder Immobilien – das alles kann vererbt werden. Aber was ist eigentlich mit digitalen Hinterlassenschaften, also z. B. dem E-Mail-Konto, Online-Accounts, Dateien in einer Cloud und sonstigen digitalen Daten? Ist das auch Erbe, das an die Hinterbliebenen geht?

Seit 2018 ist digitales Erbe offiziell Teil der Erbmasse

2018 entschied der Bundesgerichtshof in Karlsruhe: Auch das digitale Erbe gehört zur Erbmasse dazu und geht daher an die Erbenden über. Instagram-Profile, Chat-Nachrichten, E-Mail-Konten und andere digitale Daten werden also vererbt. Dagegen spricht auch aus datenschutzrechtlicher Sicht nichts:

Das im Dezember 2021 in Kraft getretene Telekommunikation-Telemedien-Datenschutzgesetz TTDSG bestätigt, dass sowohl die Datenschutzvorgaben als auch das Fernmeldegeheimnis dies zulassen. Die Frage ist:

Wie umgehen mit dem digitalen Nachlass?

Erbe, Nachlass, Testament – das Thema ist zweifellos nicht einfach. Dennoch ist es wichtig, es zu regeln. Auch, was den digitalen Nachlass angeht. Denn dieser gerät aufgrund zunehmender Digitalisierung aller Lebensbereiche mehr und mehr in den Fokus: Digitale Bilder und Videos z. B. sind nicht nur schnöde Dateien, sondern auch schöne Erinnerungen, die nun häufig digital in einer Cloud (z. B. dem WEB.DE Online-Speicher) liegen – sie haben einen emotionalen Wert für uns und sollten daher beim Vererben mitberücksichtigt werden.
Oder denken wir an ein E-Mail-Postfach: Hier sammeln sich über die Jahre viele sensible Daten und Informationen über einen Menschen an. Sollte nicht klar geregelt sein, was damit geschieht?

Wir geben Ihnen hier ein paar Vorsorge-Tipps und zeigen, worauf Sie achten müssen.

Tipps, wie Sie vorsorgen

Wenn auch Sie noch nicht vorgesorgt haben, gilt es, besonders in Bezug auf Ihr E-Mail-Konto einige Dinge zu beachten:
 
1. Nur eine Haupt-E-Mail-Adresse nutzen
Nutzen Sie nur eine E-Mail-Adresse für die wichtigsten Online-Zugänge. So können befugte Personen beim Zugriff auf dieses Hauptpostfach schnell Rückschlüsse zu laufenden Verträgen oder unbezahlten Rechnungen ziehen und dies schnell regeln.

2. Liste aller Online-Konten/Zugänge erstellen
Stellen Sie eine Liste mit Ihrer E-Mail-Adresse und allen wichtigen Online-Konten zusammen. Das sorgt schnell für einen guten Überblick. Hinweis: Nutzen Sie die Zwei-Faktor-Authentifizierung für Ihr WEB.DE Postfach, hinterlegen Sie auf der Liste auch den zweiten Schlüssel.

3. Vertrauenspersonen festlegen, Vollmacht erteilen
Stellen Sie sicher, dass nur bestimmte Vertrauenspersonen Zugriff auf diese Liste haben. Tipp: Hier kann die Aufbewahrung der Liste samt Vollmacht bei einem Notar helfen. Oder Sie erteilen die Vollmacht testamentarisch und bewahren die Liste samt Zugangsdaten (Passwörter, Nutzernamen) separat in einem Bankschließfach auf.

4. Nachlass genau regeln
Legen Sie in der Vollmacht detailliert fest, was genau mit Ihrem digitalen Nachlass geschehen soll: Welche Daten sollen gelöscht, was genau soll vererbt werden? Was geschieht etwa mit Ihren Fotos im Online-Speicher? Wer soll welche Vertragsunterlagen erhalten? Was ist mit dem digitalen Tagebuch auf dem Smartphone?
 
Tipp: Auch auf Ihrem Smartphone befinden sich eventuell Dateien, Fotos, Dokumente, zu denen Sie Vertrauenspersonen gerne Zugriff gewähren möchten. Dann hinterlegen Sie auch die PIN bzw. das Passwort zu Ihrem Mobilgerät auf der in Punkt 2 genannten Liste.

5. Zugriffsrechte regeln
Rein rechtlich erhält jede gesetzlich zum Erbe berechtigte Person auch Zugriff auf den digitalen Nachlass.
Möchten Sie den Kreis der Zugriffsberechtigten vielleicht eingrenzen oder andersherum: um enge Freunde erweitern? Dann legen Sie in Ihrem Testament genau fest, welche Person Zugriff auf Ihre Zugänge, Daten, Konten erhalten soll.
 
Gut zu wissen:
Anders als bei so manch anderem E-Mail-Anbieter haben Sie bei WEB.DE übrigens die Möglichkeit, Ihren Erben Zugriff auf Ihr Postfach zu gewähren. Aber nur, sofern diese einen Erbschein bzw. entsprechende Dokumente vorlegen.

Informationen für Erben oder Nachlassverwalter

In der WEB.DE Hilfe finden Sie weiterführende detaillierte Informationen, wie Sie mit einem hinterlassenen WEB.DE E-Mail-Konto umgehen.


Weiterführende Infos zum Thema finden Sie hier.
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