Wer in Österreich extrem zu schnell fährt, muss mit dem Verlust des Fahrzeugs rechnen. Das neue, strenge Gesetz hat nun auch ein 17-Jähriger zu spüren bekommen.
Der junge Fahrer ist in der Umgebung von Wien vor über einer Woche auf der Westautobahn A1 mit 198 km/h geblitzt worden – das Tempolimit dort beträgt lediglich 100 km/h. Noch vor Ort musste der junge Mann seinen Probeführerschein abgeben, das Fahrzeug, ein betagter VW Passat wurde vorübergehen beschlagnahmt. Da der Raser auch der Eigentümer des Fahrzeugs ist, erging nun nach übereinstimmenden Meldungen österreichischer Medien der Bescheid der Bezirkshauptmannschaft (BH) Linz-Land zur Versteigerung. Das wäre der erste Fall, in dem ein Raser-Fahrzeug in Oberösterreich versteigert wird.
Alter VW Passat bringt nicht mehr viel ein
Zwar gibt es noch die Möglichkeit für den aus der Nähe von Salzburg stammenden Fahrer innerhalb von zwei Wochen Beschwerde einzulegen, die Chancen sind indes gering. Mit Rechtskraft wird das Auto versteigert, wobei dem Land Oberösterreich 30 Prozent des Erlöses zustehen, 70 Prozent gehen an den österreichischen Verkehrssicherheitsfond. Der Erlös dürfte indes denkbar gering sein. Bei dem Modell handelt es sich um einen VW Passat Kombi (B5), wie er 2000 und 2005 angeboten wurde.
Seit dem 1.3.2024 ist die strenge Regelung gegen Raser in Österreich in Kraft, seitdem wurden 70 Fahrzeuge vorübergehen beschlagnahmt. Allerdings wurden bisher nur zwei Fahrzeuge tatsächlich über eine Auktion abgewickelt. Ein Fall betraf einen Raser direkt am 9.3., der mit 247 km/h auf der Donauuferautobahn (A21) in Niederösterreich geblitzt wurde. Der 21-Jährige überschritt damit die zulässige Höchstgeschwindigkeit um 117 km/h. Auch er musste den Führerschein abgeben, sein BMW wurde versteigert. Über die Hintergründe des zweiten Falls ist nichts bekannt.
In Österreich droht Rasern, die innerorts um 60 km/h und außerorts um 70 km/h zu schnell sind, nicht nur der vorläufige Führerscheinentzug. Sie müssen auch mit der Beschlagnahmung des Fahrzeugs an Ort und Stelle rechnen.
Fahrzeugversteigerungen auch für deutsche Autos
Dabei soll die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde innerhalb von zwei Wochen das vorherige Fahrverhalten des Fahrers oder der Fahrerin prüfen. Handelt es sich um einen zuvor schon aufgefallenen Raser, kann das beschlagnahmte Fahrzeug versteigert werden.
Autofahrer oder -fahrerinnen, die in geschlossener Ortschaft bis 80 km/h zu schnell sind, oder außerorts das Tempolimit um 90 km/h überschreiten, droht der sofortige Verlust des Fahrzeugs. Allerdings gibt es auch hier eine Einschränkung. Der Raser muss ein Wiederholungstäter sein, Fahrzeuge von anderen Haltern, Miet- oder Leasing-Fahrzeuge können wegen der Eigentumsrechte Dritter nicht versteigert werden. Allerdings sieht die Gesetzesverschärfung in diesem Fall ein lebenslanges Fahrverbot für das jeweilige Fahrzeug vor. Die zweiwöchige Beschlagnahmung ist auch für diese Fälle vorgesehen.
Theoretisch könnten auch in Deutschland zugelassene Fahrzeuge konfisziert werden, lautet eine erste Einschätzung des ADAC. Der Automobil-Club verweist in dem Zusammenhang auf eine ähnliche Regel aus Italien, wo ab 1,5 Promille Blutalkohol am Steuer das Auto im schlimmsten Fall beschlagnahmt und zwangsversteigert werden könne – sofern Eigentümer und Fahrer identisch sind.
Führerschein früher weg
Als weitere Verschärfung wird auch in Österreich das Führerscheingesetz angepasst. Bei Tempoüberschreitungen von 40 km/h innerorts und 50 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften soll der Führerschein vorläufig eingezogen werden. Das liegt bisher im Ermessen der Polizei-Beamten. © auto motor und sport
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