• Sogenannte Spielstraßen sollen es möglich machen, dass Kinder - wie der Name schon sagt - auf der Straße spielen können.
  • Gefahr durch Autos, Motorräder oder Fahrräder soll es dabei nicht geben.
  • Aber woran erkenne ich eine solche Spielstraße?

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Woran erkennen Autofahrer eine Spielstraße - am blauen Schild mit spielendem Kind, Fußgänger, Auto und Haus? Diese Vermutung liegt nahe, ist aber falsch, denn dieses Verkehrszeichen weist einen sogenannten verkehrsberuhigten Bereich aus.

Eine reine Spielstraße erkennen Fahrer laut ADAC dagegen am Schild "Durchfahrt verboten" (Verkehrszeichen 250) in Kombination mit dem Zusatzzeichen eines Ball spielenden Kindes (Verkehrszeichen 1010-10).

In solchen Bereichen dürfen weder motorisierte Fahrzeuge noch Radler fahren, sie sind spielenden Kindern und Fußgängern vorbehalten.

Schritttempo in verkehrsberuhigten Bereichen

Den wesentlich häufiger vorkommenden verkehrsberuhigten Bereich mit dem schon erwähntem blauen Schild verwechseln manche Autofahrer mit einer Spielstraße. Doch dort dürfen Autos und Zweiräder fahren, wenn auch nur mit Schritttempo.

Das sind vier bis höchstens zehn km/h, erläutert der ADAC in Bezug auf die Rechtsprechung. Wer hier zu Fuß geht, darf zudem die ganze Breite der Straße nutzen, Kinder dürfen überall spielen. Man darf aber den fahrenden Verkehr nicht unnötig behindern. Andere Verkehrsteilnehmer wiederum dürfen die Fußgänger nicht behindern oder gar gefährden - notfalls heißt es warten.

Wer aus einer verkehrsberuhigten Zone herausfährt, muss sich so verhalten, als fahre er von einem Grundstück auf die Straße. Auch auf Fußgänger muss dabei geachtet werden. Parken dürfen Autofahrer in einem verkehrsberuhigten Bereich nur in dafür ausgewiesenen Plätzen. (ff/dpa)

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