Mit der Einführung der neuen Regelung will die EU die Verkehrssicherheit deutlich erhöhen und gleichzeitig mit der Vereinheitlichung der Regeln gefährliche Verkehrssünder stärker sanktionieren. Aktuell gelten Fahrverbote nur in dem EU-Land, in dem sie verhängt wurden, in anderen Staaten der Europäischen Union dürfen diese Verkehrssünder weiterhin Auto fahren.

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EU-weites Fahrverbot für Raser

Eine der zentralen Neuerungen ist die Ausweitung der Gründe für den Führerscheinentzug. Gemäß den neuen Bestimmungen kann eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 50 km/h oder das Überschreiten der Geschwindigkeitsbegrenzung um 30 km/h in Wohngebieten zum Entzug der Fahrerlaubnis führen.

Des Weiteren wird das Fahren ohne gültigen Führerschein als schwerwiegender Verstoß deklariert, wie derzeit das Fahren unter Alkoholeinfluss sowie Verkehrsunfälle mit Todefolge(n). Dadurch wird sichergestellt, dass Informationen über den Entzug der Fahrerlaubnis automatisch zwischen den EU-Staaten ausgetauscht werden. Wenn ein EU-Staat ein Fahrverbot ausgesprochen hat, soll spätestens nach 25 Tagen geklärt sein, ob das Verbot EU-weit gilt oder nicht.

Regelung frühestens in 2 Jahren gültig

Die neue Regelung über den Entzug der Fahrerlaubnis ist Teil des von der Kommission im März 2023 vorgelegten Pakets zur Straßenverkehrssicherheit. Die Abgeordneten haben den Entwurf der Richtlinie mit 372 Stimmen gegen 220 Stimmen angenommen, es gab 43 Enthaltungen. Da der Rat seinen Standpunkt noch nicht festgelegt hat, wird das neue Parlament, das im Juni 2024 gewählt wird, die Arbeit an diesem Gesetz fortsetzen. Bevor neue Regeln in Kraft treten können, muss auch noch ein Kompromiss mit den EU-Staaten ausgehandelt werden. Nach einer solchen Einigung auf eine Richtlinie haben die Mitgliedsstaaten in der Regel rund zwei Jahre Zeit, die Vorgaben in nationales Recht umzusetzen.

Das Vorhaben wurde fraktionsübergreifend begrüßt. Der SPD-Europaabgeordnete Thomas Rudner betonte, dass gefährliches Parken, gefährliches Überholen, Überfahren einer durchgezogenen Linie und Fahrerflucht ebenfalls erfasst werden und zum Fahrverbot führen sollten. Er verweist zudem auf Zahlen der EU-Kommission, wonach rund 40 Prozent der grenzüberschreitenden Verkehrsverstöße ungeahndet blieben. EU-Parlamentsvizepräsident Jan-Christoph Oetjen sagte: "Wer in einem Land einen schweren Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung begeht, hat sein Recht auf Fahren in der EU verwirkt." Wichtig sei, dass Verstöße einheitlich und klar definiert seien, so der FDP-Politiker.

EU-weites Punktesystem, ja oder nein?

Es gibt unterschiedliche Ansichten zu den Details des Vorhabens. Während der CSU-Europaabgeordnete Markus Ferber das Vorhaben grundsätzlich unterstützt und betont, dass es nicht akzeptabel sei, dass der Entzug eines Führerscheins in der EU nicht grenzüberschreitend funktioniere, spricht er sich gleichzeitig dafür aus, dass neue Regeln nur für schwere Verkehrsverstöße gelten sollten, die Leben gefährden. Er ist der Meinung, dass es kein EU-weites Punktesystem nach dem Vorbild Deutschlands geben sollte.

Im Gegensatz dazu wünscht sich die deutsche Grünen-Abgeordnete Anna Deparnay-Grunenberg ein solches System. Sie ist der Ansicht, dass alle Mitgliedstaaten sich dazu verpflichten sollten. Auch sie unterstützt den EU-weiten Führerscheinentzug.

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In den verschiedenen EU-Ländern bestehen teilweise unterschiedliche Regelungen. Beispielsweise führt in Deutschland eine Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 30 km/h innerorts zu einem Fahrverbot von einem Monat. Zusätzlich kann der Führerschein bei einem Verstoß gegen die 0,5-Promille-Grenze oder den Konsum illegaler Drogen entzogen werden. In Italien hingegen muss man seinen Führerschein sofort abgeben und darf lediglich bis zum Urlaubsziel und nach Hause fahren, wenn man mehr als 41 km/h zu schnell fährt. In Österreich droht unter anderem ein Fahrverbot, wenn man innerorts mehr als 40 km/h oder außerorts mehr als 50 km/h zu schnell fährt.

In der Fotoshow zeigen wir Ihnen die Tempo-Limits und die Promille-Grenzen im EU-Ausland.  © auto motor und sport

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