Im Ausland erteilte Fahrverbote sind über die Landesgrenzen hinaus gültig. Das hat jetzt der Europäische Gerichtshof in Luxemburg entschieden. Autofahrer müssen sich daher auch außerhalb der Landesgrenzen an die Gesetze im Straßenverkehr halten.

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Dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vorausgegangen war eine Klage einer Österreicherin. Während einer Polizeikontrolle in Deutschland wurde bei der Frau Cannabiskonsum nachgewiesen, worauf hin die deutschen Beamten der Autofahrerin ein Fahrverbot erteilten. Die Frau war allerdings der Meinung, dass dieses Recht lediglich die österreichischen Behörden hätten, da sie ja schließlich im Besitz einer österreichische Fahrlizenz wäre. Heute hat der Europäische Gerichtshof in diesem Verfahren ein Urteil gesprochen: Fahrverbote hätten auch über die Landesgrenzen hinaus Gültigkeit, auch wenn der Führerschein in einem anderen EU-Land ausgestellt wurde.

Was bedeutet das Urteil für EU-Autofahrer?

Zwar habe der Drogentest bei der Österreicherin keine Fahruntüchtigkeit nachgewiesen, allerdings wurde trotzdem Haschisch-Rückstände im Blut der Autofahrerin nachgewiesen - in Deutschland Grund genug, um den Führerschein einzukassieren. In Österreich dagegen hätte die Frau erst ihren Führerschein verloren, wenn die österreichischen Behörden medizinisch eine tatsächliche Fahruntüchtigkeit nachgewiesen hätten. Für den Europäischen Gerichtshof ist dies aber irrelevant.

In der Begründung weißt der Europäische Gerichtshof daraufhin, dass Autofahrern, die im EU-Ausland gegen nationales Recht verstoßen, durchaus ein Fahrverbot erteilt werden könne, das auch im Heimatland des Verkehrssünders gelten würde. Voraussetzung sei allerdings, dass es sich dabei um einen schweren Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung handle. Und: Die Strafe müsse verhältnismäßig ausfallen. Ein Fahrverbot dürfe in diesem Fall nicht unbegrenzt ausgesprochen werden, außerdem müsste eine klare Regelung gefunden werden, wie der Autofahrer den Führerschein wieder zurück erhalten könne.

So bekommen Autofahrer ihren Führerschein wieder

Wer ein Fahrverbot aufgebrummt bekommt, muss in Deutschland wie bisher auch eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) ableisten - das gilt auch für EU-Ausländer. Wer mit Drogen im Blut erwischt wird, muss darüber hinaus mindestens ein Jahr lang Konsumfreiheit nachweisen. Unabhängig von diesem Gutachten können Autofahrer auch einfach die Verjährungsfrist von fünf Jahren abwarten, bis die Fahrerlaubnis auch so wieder erteilt werden müsste. Welche Maßnahmen genau getroffen werden, wenn einem Autofahrer im EU-Ausland der Führerschein entzogen wird, haben die jeweiligen Länder zu entscheiden, in denen der Führerschein des Autofahrers ausgestellt wurde.  © 1&1 Mail & Media/ContentFleet

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