Neue Bremsen, ein anderer Lenker oder sogar andere E-Bike-Komponenten – wer sein Fahrrad liebt, schraubt daran herum. Doch genau hier stellt sich eine entscheidende Frage: Was passiert mit der Garantie, wenn ich Teile austausche oder verändere? Bleibt sie bestehen oder riskiere ich, im Schadensfall leer auszugehen?

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Garantie vs. Gewährleistung – der Unterschied ist wichtig

Zunächst muss man zwischen zwei Dingen unterscheiden:

  • Gewährleistung: Gesetzlich vorgeschrieben (meist zwei Jahre) und gilt für Mängel, die bereits beim Kauf bestanden.
  • Garantie: Freiwillige Leistung des Herstellers, mit individuell festgelegten Bedingungen.

Während die Gewährleistung per Gesetz geregelt ist, kann der Hersteller selbst bestimmen, wann seine Garantie erlischt – und genau hier wird es knifflig.

Welche Umbauten gefährden die Garantie?

Grundsätzlich gilt: Jede Änderung kann die Garantie beeinflussen, aber nicht zwangsläufig komplett aufheben. Entscheidend ist, welches Bauteil betroffen ist und ob der Umbau einen Defekt verursacht hat.

Unkritisch:

✔️ Austausch von Verschleißteilen (Kette, Kassette, Bremsbeläge)

✔️ Andere Griffe, Sattel oder Pedale

✔️ Reifenwechsel (solange sie für das Modell geeignet sind)

Mögliches Garantie-Aus:

❌ Veränderungen am Rahmen (Bohren, Schweißen, extreme Modifikationen)

❌ Umbau des Antriebssystems (z. B. stärkere Motoren bei E-Bikes)

❌ Verwendung von nicht zugelassenen Komponenten (z. B. Federgabel, die nicht für das Rad freigegeben ist)

Besonders heikel wird es, wenn ein Umbau direkt zu einem Schaden führt. In diesem Fall kann der Hersteller die Garantie verweigern.

Was sagt die Praxis?

Viele Hersteller sind kulanter, als man denkt – aber nur, wenn man nachvollziehbar handelt. Ein Beispiel: Du baust eine andere Kassette ein und der Rahmen bricht? Dann könnte der Hersteller argumentieren, dass die Übersetzung nicht für das Rad ausgelegt war. Wechselt man hingegen lediglich die Bremsbeläge gegen hochwertige Alternativen, bleibt die Garantie in der Regel unangetastet.

Beispiel Cannondale: Wir haben mal bei einem Hersteller geschaut, was konkret zu Garantie und Umbau zu finden ist:

"Diese beschränkte Garantie erlischt, wenn das Fahrrad Gegenstand von Missbrauch, Vernachlässigung, unsachgemäßen Reparaturarbeiten, unsachgemäßer Montage oder im Verhältnis zur Bedienungsanleitung mangelhafter Wartung war bzw. Änderungen, Modifizierungen, dem Einbau von nicht kompatiblen Teilen, Korrosion, Unfällen oder anderen ungewöhnlichen, übermäßigen oder unsachgemäßen Verwendungen ausgesetzt war." Garantie-Bedingungen Cannondale

Heißt: Hier muss im Einzelfall entschieden werden, ob eine Modifizierung sachgemäß war oder ein Teil wirklich kompatibel ist oder nicht.

Tipps, um auf der sicheren Seite zu bleiben

✔️ Garantiebedingungen checken: Jeder Hersteller hat eigene Regeln – ein Blick ins Kleingedruckte lohnt sich.

✔️ Originalteile nutzen: Originalteile oder zugelassene Alternativen minimieren das Risiko.

✔️ Dokumentation behalten: Rechnungen und Fotos helfen im Streitfall.

✔️ Im Zweifel nachfragen: Hersteller oder Händler können vorab Auskunft geben.

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Fazit: Umbauen ist erlaubt – aber mit Bedacht!

Die Garantie erlischt nicht automatisch bei jedem Umbau. Wer aber wesentliche Änderungen vornimmt oder unsachgemäß modifiziert, riskiert, dass der Hersteller im Schadensfall nicht zahlt. Wer sich unsicher ist, fragt vorher nach – oder lebt mit dem Risiko und schraubt trotzdem.  © Bike-X

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