Wer sich nicht an die Verkehrsregeln hält, hat mit Konsequenzen zu rechnen, zum Beispiel einem Führerscheinentzug. Verschieden schwere Verkehrsdelikte haben aber auch unterschiedlich harte Strafen zur Folge - vom Bußgeld bis zur Freiheitsstrafe. Erfahren Sie hier, bei welchen Verstößen im Straßenverkehr Ihr Führerschein in Gefahr ist.

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Im Volksmund heißt es ganz einfach: "Der Lappen ist weg." Dabei besteht allerdings ein Unterschied zwischen einem Fahrverbot und einem Führerscheinentzug. Letzterer ist die Strafe nach besonders folgenschweren Verkehrsdelikten. Während Sie bei einem Fahrverbot den Führerschein bei der Bußgeldstelle nur für einen bestimmten Zeitraum abgeben müssen und ihn nach einer gewissen Zeit zurückbekommen, erlischt bei einem Führerscheinentzug die Fahrerlaubnis dauerhaft.

Verkehrsdelikte, die ein Fahrverbot nach sich ziehen können

Bei einer Vielzahl von Verstößen im Straßenverkehr droht Ihnen ein Fahrverbot. Dieses kann für ein bis drei Monate ausgesprochen werden und gilt ab dem Tag der Führerscheinabgabe. Nach Anlauf der verhängten Strafe wird Ihnen der Führerschein zurückgeschickt und Sie dürfen wieder aktiv am Straßenverkehr teilnehmen.

Häufig wird ein Fahrverbot nach deutlichen Geschwindigkeitsübertretungen verhängt. Wer innerhalb geschlossener Ortschaften mehr als 30 km/h oder außerorts mehr als 40 km/h zu schnell gefahren ist, muss seinen Führerschein vorübergehend abgeben. Die gleiche Strafe droht bei Wiederholungstätern, die innerhalb eines Jahres mehrmals mit 26 km/h zu viel geblitzt werden.

Des Weiteren werden Fahrverbote nach Trunkenheitsfahrten mit 0,5 Promille (bei Ausfallerscheinungen auch schon ab 0,3 Promille) verhängt. Bei Drogen am Steuer ist der Führerschein auf jeden Fall weg - ob vorübergehend oder dauerhaft, hängt vom Einzelfall ab.

Bei diesen Verstößen droht der Führerscheinentzug

Nach schweren Verkehrsdelikten, insbesondere Straftaten im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr, kann Ihnen die Fahrerlaubnis auch dauerhaft entzogen werden. Dieses ist zum Beispiel der Fall, wenn Sie regelmäßig mit Alkohol am Steuer erwischt wurden, wenn Sie sich unerlaubt von einem Unfallort entfernt haben (Fahrerflucht), nach Drogendelikten oder einer Verurteilung wegen einer Gefährdung des Straßenverkehrs. Davon ist zum Beispiel die Rede, wenn Sie fahren, obwohl Sie dazu körperlich oder geistig nicht in der Lage sind oder wenn Sie grob verkehrswidrig und rücksichtslos fahren und damit andere Verkehrsteilnehmer gefährden.

So bekommen Sie die Fahrerlaubnis nach Führerscheinentzug zurück

Zusammen mit dem Führerscheinentzug wird eine gewisse Sperrfrist verhängt, in der Regel dürfen Sie den Führerschein 9 bis 24 Monate nicht neu beantragen. Nur in gravierenden Ausnahmefällen werden lebenslängliche Sperren verhängt. Ist die Sperrfrist verstrichen, können Sie den Führerschein neu beantragen. Die zuständige Behörde legt allerdings die Bedingungen fest, unter denen Sie die Fahrerlaubnis zurückerhalten. Dazu zählt häufig eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU), auch bekannt als "Idiotentest". War Ihr Führerschein länger als zwei Jahre weg, müssen Sie die theoretische und praktische Führerscheinprüfung neu ablegen.  © 1&1 Mail & Media/ContentFleet

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