Von Januar 2025 an soll es einen Führerschein für Fahrräder und E-Scooter geben. Ein entsprechendes Gesetz der Bundesregierung bedeutet dann für Radfahrer einen hohen finanziellen Aufwand von mehreren hundert Euro. Was steckt dahinter?

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Seit Wochen kursieren in den sozialen Medien insbesondere auf Tik Tok und Instagram Meldungen und Bilder, wonach es einen Führschein für Radfahrer und E-Scooter-Fahrer geben soll. Die Beiträge erreichten mehr als eine Million Aufrufe. Die Bundesregierung aus SPD, FDP und den Grünen habe, so die Behauptungen, das entsprechende Gesetz verabschiedet. Rund 600 Euro soll der Fahrrad-Führerschein kosten, außerdem werde eine Radsteuer in Höhe von 120 Euro sowie 240 für E-Bikes ab Januar 2025 fällig.

Bundesverkehrs- und Finanzministerium dementieren

Alle diese Informationen und Behauptungen sind schlicht falsch. Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr hat klargestellt, dass keine derartigen Änderungen geplant sind. Fahrradfahren bleibt also auch künftig ohne Führerschein möglich. Gegenüber Correctiv sagte eine Sprecherin des Ministeriums, dass es weder für Fahrräder noch für Elektrokleinstfahrzeuge, zu der laut Ministeriums auch E-Scooter zählen, eine Führerscheinpflicht gebe. "Änderungen sind nicht geplant", schrieb die Sprecherin. Sie verwies auf die Fahrerlaubnisverordnung; dort ist in Paragraph 4 festgehalten, für welche Kraftfahrzeuge man keine Fahrerlaubnis braucht.

Das Bundesministerium für Finanzen ergänzte: "Die Bundesregierung plant keine gesonderte Besteuerung von Fahrrädern. Der Koalitionsvertrag schließt zudem neue Steuern als auch Steuererhöhungen aus.

Fahrrad-Führerschein für Kinder

Bereits in der Grundschule durchlaufen die meisten Kinder eine Radfahrausbildung, die im schulischen Lehrplan integriert ist. Diese Ausbildung beinhaltet theoretische und praktische Prüfungen und zielt darauf ab, die Sicherheit der Schüler im Straßenverkehr zu verbessern. Am Ende erhalten die Kinder einen Fahrradführerschein, der jedoch lediglich symbolischen Wert hat.

Obwohl die Radfahrausbildung im Lehrplan vorgesehen ist, ist die Teilnahme nicht verpflichtend. Schulen können keine Radfahrverbote aussprechen, da die Entscheidung und Verantwortung bei den Eltern liegt.

So verliert man den Führerschein als Radfahrer

Übrigens: Den Führerschein können Sie als Fahrradfahrer trotzdem verlieren: Ab 1,6 Promille gilt man auch auf dem Fahrrad als absolut fahruntüchtig und begeht eine Straftat. Die Konsequenzen sind mindestens 30 Tagessätze Strafe, zwei Punkte in Flensburg und die Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU). Besteht man die MPU nicht, kann der Führerschein für Kraftfahrzeuge entzogen werden. Unter Umständen kann sogar das Radfahren untersagt werden, falls eine Wiederholungsgefahr besteht.

Bereits ab 0,3 Promille drohen Strafen, wenn man einen Unfall verursacht, eine Ampel missachtet oder andere Fahrfehler begeht. In solchen Fällen können Radfahrer ähnlich wie Autofahrer bestraft werden.

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Wer gerade den Führerschein macht und betrunken auf dem Fahrrad erwischt wird, muss die MPU bestehen, bevor er zur Führerscheinprüfung zugelassen wird. Übrigens gelten diese Regeln auch für das Fahren mit dem E-Scooter unter Alkoholeinfluss.

In unserer Fotoshow zeigen wir Ihnen den neuesten Fahrradträger-Test.  © auto motor und sport

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