Am 10. Juni startet in Frankreich die Fußball-EM. Und damit schmücken auch wieder zahlreiche Autofahrer ihre Fahrzeuge mit bunten Fähnchen, Flaggen und anderen Fanartikeln. Bei Fan-Equipment und Autokorso gibt es aber Regeln zu beachten.

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Wer ein echter Fußballfan ist, der schmückt zur EM sein Auto wieder in den Landesfarben. Das Angebot an Fanartikeln ist inzwischen riesig: Ob Fähnchen, Aufkleber, Minitrikots, Spiegelsocken, Wimpel oder Wischerhand – wer will, kann sein Fahrzeug in ein buntes Meer aus Deko-Artikeln verwandeln. So viel Spaß auch dahinter steckt, die Fan-Gimmicks müssen richtig angebracht sein und dürfen nicht zur Gefahr werden. Und auch im beliebten Autokorso gibt es ein paar Regeln zu beachten.

Nicht jeder Auto-Fanartikel eignet sich

Der ACE Auto Club Europa, AutoBild und die Dekra haben gemeinsam das Angebot der Auto-Fanartikel zur Fußball-EM in Frankreich geprüft. Während die Klassiker, wie Fähnchen, Motorhauben-Bezüge und Magnetflaggen in der Regel unbedenklich am Fahrzeug angebracht werden können, bieten sich neuerdings mit Fanflossen und Windhosen weitere Deko-Alternativen, die die Tester überzeugen konnten.

Anders verhält es sich da schon mit der Autofinne, die vergleichsweise kompliziert in der Montage ist und besonders mit Fensterflaggen. Wer eine Fahne an die Seitenfenster klemmt, schränkt seine Rundumsicht im Fahrzeug erheblich ein. Das wiederum kann dazu führen, dass andere Verkehrsteilnehmer schnell übersehen werden. Auch Spiegelsocken und Heckscheibenwischerhand haben ihre Tücken. Letztere riss im Test schon bei Stadttempo ab, die Überzieher für die Außenspiegel haben vor allem bei modernen Autos negative Auswirkungen auf die Technik. So verdecken die Fanartikel zum einen die integrierten Blinker, zum anderen können Sensoren in den Außenspiegeln davon beeinträchtigt werden.

Regeln für den Autokorso

Eigentlich ist der beliebte Autokorso nach einem Sieg des eigenen Teams verboten und müsste im Vorfeld als Veranstaltung angemeldet und genehmigt werden. Laut ADAC drückt die Polizei aber bekanntlich in den meisten Fällen ein Auge zu, aber nicht beide. Die Straßenverkehrsordnung gilt nämlich auch bei der Jubelfahrt. Beschweren sich Anwohner über den Lärm, kann die Polizei einen Korso auch auflösen und Bußgelder verhängen (allgemeines Rücksichtnahmegebot).

Lässt man diese Dinge außen vor, gibt es aber weitere Verhaltensregeln, an die sich fußballbegeisterte Autofahrer halten sollten. Fanflaggen am Auto halten häufig nur bis zu Geschwindigkeiten von 50 km/h – schneller fahren ist also keine gute Idee. Außerdem dürfen Fanartikel jeglicher Art die Sicht des Fahrers nicht einschränken. Zudem gilt es dafür zu sorgen, dass Flaggen und Co. die Fahrzeugleuchten nicht verdecken und keinen Kontakt zu heißen Anbauteilen haben (Brandgefahr). Auch das beliebte Schwenken von Fahnenstangen ist offiziell verboten. Ebenfalls nicht erlaubt ist das weite Herauslehnen aus Fenstern oder Schiebedach – es gilt die Anschnallpflicht. Eigentlich selbstverständlich: Auch Alkohol ist beim Autofahren im Siegestaumel tabu – bereits ab 0,3 Promille drohen schwere Strafen.

Wer haftet für Schäden beim Autokorso?

In der Regel sind Teilnehmer an Korsos für sich selbst verantwortlich. Verursacht ein Gegenstand, der sich vom eigenen Auto gelöst hat, einen Schaden bei einem anderen Verkehrsteilnehmer, springt für gewöhnlich die Haftpflichtversicherung ein. Kommen Sie selbst zu schaden und der Verursacher lässt sich nicht eindeutig ermitteln, bleiben Sie auch selbst auf den Kosten sitzen.

Passiert einem Mitfahrer etwas, weil er beispielsweise nicht korrekt angeschnallt war, haftet der Fahrer. Hat der Mitfahrer jedoch fahrlässig gehandelt, kann die Schuld unter Umständen auch bei ihm selbst liegen. In beiden Fällen sollte die Krankenkasse die Kosten aber übernehmen.  © 1&1 Mail & Media/ContentFleet

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