Der Verfassungsgerichtshof des Saarlandes hat ein Blitzerurteil gegen einen Autofahrer aufgehoben. Demnach ist die Geschwindigkeitsmessung mit einem bestimmten Gerät nicht verwertbar. Abweichende Entscheidungen in gleich gelagerten Fällen sollen korrigiert werden.
In Bußgeldverfahren sind von einem bestimmten Blitzgerät gemachte Temposünder-Fotos nach Ansicht des Verfassungsgerichtshofes des Saarlandes nicht verwertbar. Er hob mit seinem am Dienstag veröffentlichten Urteil Entscheidungen des Amtsgerichts Saarbrücken sowie des Saarländischen Oberlandesgerichts auf.
Ein Fahrer, der innerorts mit 27 km/h zu viel erwischt worden war und eigentlich 100 Euro zahlen sollte, feierte damit einen beachtlichen juristischen Erfolg.
Grundrechte des Beschwerdeführers wurden verletzt
Im Kern hatte der betroffene Fahrer moniert, dass das von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) zugelassene Gerät nicht alle Messdaten speichere. Er könne daher keine Messfehler aufzeigen.
Nach einer Expertenanhörung kamen auch die Verfassungsrichter zu dem Schluss, dass die derzeit gespeicherten Daten "keine zuverlässige nachträgliche Kontrolle des Messergebnisses" erlauben.
Die Speicherung der Rohdaten sei aber technisch ohne großen Aufwand möglich. Insofern seien die Grundrechte des Beschwerdeführers auf ein faires Verfahren und eine effektive Verteidigung verletzt.
Richter kündigen Korrektur auch anderer Fälle an
Die Verfassungsrichter in Saarbrücken kündigten an, in gleich gelagerten Fällen abweichende Entscheidungen saarländischer Gerichte ebenfalls zu korrigieren. Über das Saarland hinaus entfaltet das Urteil den Angaben zufolge aber keine bindende Wirkung.
Bei dem Messgerät handelt es sich nach Angaben des Verfassungsgerichtshofs um das Modell Traffistar S 350 des Herstellers Jenoptik. Dem Innenministerium in Saarbrücken zufolge gibt es von diesem Blitzgeräte-Typ derzeit rund 30 Exemplare in saarländischen Kommunen. (ff/dpa)
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