Wer mit dem Auto in den Auslandsurlaub aufbricht, sollte sich zuvor über die grüne Versicherungskarte informieren. Die offiziell als Internationale Versicherungskarte für Kraftverkehr bezeichnete Karte kann dabei helfen, mögliche Unfälle im Ausland abzuwickeln. Sie erhalten das Dokument kostenfrei bei Ihrer Kfz-Versicherung.

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Im Urlaub steht Erholung oder Spaß mit der Familie natürlich im Vordergrund. Sollte dennoch mal etwas passieren, sollten Sie sich zuvor gut abgesichert haben. Damit ein eventueller Unfall im Ausland nicht sämtliche Pläne zunichtemacht, empfiehlt der ADAC, die sogenannte grüne Versicherungskarte bei Ihrem Autoversicherer zu beantragen. Damit soll sich die Unfallabwicklung vereinfachen.

In Europa ist die grüne Versicherungskarte nicht mehr notwendig

Grundsätzlich besteht erst einmal kein Grund zur Sorge: Wer mit dem eigenen Auto ins europäische Ausland fährt, ist über die deutsche Haftpflichtversicherung geschützt. Verursachen Sie innerhalb der Grenzen Europas Schäden an einem fremden Pkw, kommt ihre Kfz-Haftpflichtversicherung dafür auf. In der Regel reicht dafür Ihr Kfz-Kennzeichen als Versicherungsnachweis.

Warum ist die grüne Karte dennoch sinnvoll?

Dennoch rät der ADAC zur Mitnahme einer grünen Versicherungskarte innerhalb Europas, da diese die Verständigung am Unfallort und die Unfallabwicklung erleichtern kann.

Planen Sie eine Autoreise außerhalb Europas, sollten Sie sich bei Ihrem Kfz-Versicherer erkundigen, ob die entsprechenden Länder außerhalb des Deckungsumfangs liegen. Denn Unfälle außerhalb Europas zu versichern, zählt nicht zur Pflicht der Anbieter. Mitunter müssen Sie dann einen Aufpreis zahlen, damit die Länder, in die Sie einreisen wollen, auf der grünen Versicherungskarte nicht gestrichen werden.

Versicherungsnachweis als Bedingung für die Einreise

Wer mit seinem Auto in ein fremdes Land einreisen möchte, benötigt dafür einen Versicherungsnachweis. Dies kann zum Beispiel mithilfe der grünen Karte geschehen. Allerdings gilt dies nur für Länder, die sich dem Grüne-Karte-Abkommen angeschlossen haben. Der Kosovo beispielsweise erkennt die grüne Versicherungskarte nicht an. Hier müssen Sie zunächst eine kosovarische Versicherung abschließen, um einreisen zu dürfen.

Dasselbe kann Ihnen in anderen Staaten passieren. Wird der Abschluss einer Versicherungspolice von Ihnen verlangt, obwohl das Land dem Grüne-Karte-Abkommen angeschlossen ist, können Sie sich hinterher an das Grüne-Karte-Büro in Deutschland wenden. Eventuell erhalten Sie den im Ausland bezahlten Beitrag dann erstattet.  © 1&1 Mail & Media/ContentFleet

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