Garagen sind im Alltag oft mehr, als reine Stellplätze für Autos. Dabei ist die Nutzung einer Garage ganz konkret geregelt, es können sogar heftige Bußgelder anfallen, wenn man die heimische Garage als Partyraum, Möbellager oder als Werkstatt "missbraucht".

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Grundsätzlich kann man recht einfach definieren, was in eine Garage gehört und was nicht. Hier die Gegenstände, die Sie dort aufbewahren dürfen:

  • Kraftfahrzeuge
  • Fahrzeugzubehör wie Reifen, Dachgepäckträger und Dachboxen
  • Wagenheber und Werkzeug
  • Betriebsstoffe in geringen Mengen (z.B. Öl, Frostschutzmittel, Scheibenreiniger)
  • Kindersitze
  • Fahrräder und Mopeds (in begrenztem Umfang)

Nicht erlaubt sind ...

  • die dauerhafte Nutzung als Abstellraum, Werkstatt, Büro, Partyraum oder Wohnraum
  • die Lagerung von Möbeln, Gartengeräten oder anderen nicht fahrzeugbezogenen Gegenständen
  • Gasgrill oder Gasflaschen
  • die Aufbewahrung von größeren Mengen brennbarer oder explosiver Stoffe

Die Lagerung von Kraftstoffen ist durch den Gesetzgeber stark eingeschränkt und variiert auch je nach Bundesland. So dürfen in Kleingaragen bis 100 m² meist bis zu 200 Liter Dieselkraftstoff und bis zu 20 Liter Benzin in dicht verschlossenen, bruchsicheren Behältern gelagert werden. Bei Mittel- und Großgaragen ist das Lagern von Kraftstoffen untersagt. Zwischen 100 und 1.000 m² sind Mittelgaragen definiert, eine Großgarage gilt ab 1.000 m².

Hohe Bußgelder in krassen Fällen

Wer gegen die Garagenverordnung der jeweiligen Bundesländer verstößt, zahlt zum Beispiel in Niedersachsen und Bremen bis zu 500 Euro, in Hessen bis zu 10.000 Euro und in Hamburg bis zu 20.000 Euro. Besonders hohe Strafen gelten in Baden-Württemberg, wo bis zu 100.000 Euro fällig werden können, und in Bayern, wo bei schwerwiegenden Verstößen Bußgelder von bis zu 500.000 Euro drohen. Die Höhe der Strafen hängt dabei von der Art und Schwere des Verstoßes ab, beispielsweise der Zweckentfremdung der Garage oder der unsachgemäßen Lagerung von Gefahrstoffen.

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Die gesetzlichen Regelungen zur Nutzung von Garagen basieren auf mehreren zentralen Aspekten. Brandschutzvorschriften spielen eine entscheidende Rolle, da die Begrenzung der Brandlast durch klare Vorgaben zur Lagerung von Materialien Brände verhindern oder deren Ausbreitung einschränken soll. Sicherheitsaspekte verlangen zudem, dass Fluchtwege in Garagen stets frei bleiben müssen. Weiterhin stellen die Vorschriften sicher, dass Garagen ausschließlich ihrem ursprünglichen Zweck als Stellplatz für Fahrzeuge dienen, unter anderem auch, um Parkflächen an Straßen zu entlasten. Dies wird durch die Bau- und Garagenverordnungen der einzelnen Bundesländer geregelt, die sich in Details unterscheiden, jedoch häufig an der Muster-Garagenverordnung der ARGEBAU orientieren. Der Umweltschutz ist ein weiterer zentraler Faktor, der die Einschränkung der Lagerung von Gefahrstoffen begründet.

Wo sie außerhalb Ihrer Garage halten oder parken dürfen, lesen Sie in der Fotoshow.  © auto motor und sport

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