Ciao Pizzablech: Die Warntafelpflicht für Fahrradträger auf dem Heck und der Anhängerkupplung in Italien entfällt mit Dekret vom 21. Januar für Reisende. Was sich genau ändert, klären wir im Artikel.
Die Warntafelpflicht für Fahrradträger auf Heck und Anhängerkupplung in Italien hat Reisende über Jahre mächtig Nerven und Geld gekostet – entweder im Vorhinein, um zu klären, welche denn nun die richtige sei, oder im Urlaub, wenn die Polizei ein saftiges Bußgeld verhängt hat. Doch jetzt ändert sich zum Anfang des Jahres alles plötzlich!
Kurz & knapp: Warntafelpflicht in Italien
- Mit Dekret vom 21. Januar entfällt in Italien die Warntafelpflicht
- Neuregelung gilt für Pkw, Wohnmobile und leichte Nutzfahrzeuge
- Sicherheitsanforderungen bzgl. Licht, Kennzeichen und Breite bleiben
In einem online veröffentlichten Dekret verkünden die Italiener jetzt den Rückzug dieser Regelung. Eine Warntafel ist ab sofort für Pkw, Wohnmobile und leichte Nutzfahrzeuge nicht mehr nötig. Es bleibt aber dabei, dass der Träger nicht mehr als 30 Zentimeter pro Seite über die Fahrzeugbreite abstehen darf. Auch wenig verwunderlich: Das Kennzeichen muss wie üblich gut sichtbar sein, die Licht- und Signaleinrichtungen durch den Träger korrekt reproduziert werden – das alles trifft auf moderne Fahrradträger zu.
Hier findet ihr die Meldung in der Gazetta Ufficiale zum Nachlesen – die es leider nur auf italienisch gibt.
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