Aktuell sind E-Mails im Umlauf, die den Eindruck erwecken, dass das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in Flensburg Bußgeldbescheide für Verkehrsverstöße versendet.
Diese E-Mail-Nachrichten sind nach Warnung des KBA eine Fälschung, um Empfänger zur Zahlung von nicht existierenden Bußgeldern zu verleiten oder Schadsoftware auf deren Geräten zu installieren.
Das Kraftfahrt-Bundesamt weist darauf hin, dass es nicht für die Bearbeitung von Verkehrsverstößen zuständig ist. Diese Aufgabe obliegt den zuständigen Behörden, darunter die Straßenverkehrsämter sowie die jeweiligen Bußgeldstellen der Kommunen. Vor der Ausstellung eines Bußgeldbescheids findet zudem eine Anhörung gemäß des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) statt. Dadurch erhalten die betroffenen Personen die Möglichkeit, sich zu dem Vorfall zu äußern und eine Stellungnahme abzugeben.
Empfänger der betrügerischen E-Mails sollten in keinem Fall Zahlungen leisten oder persönliche Daten preisgeben. Es besteht die Gefahr, dass Kriminelle durch diese Masche nur sensible Informationen abgreifen sondern auch finanzielle Schäden verursachen. Zudem wird dringend davon abgeraten, in den E-Mails enthaltene Links oder Anhänge zu öffnen. Diese könnten Schadsoftware enthalten, die unbemerkt persönliche Daten ausspäht oder das betroffene Gerät infiziert und beschädigt. Betroffene sollten solche E-Mails umgehend löschen und nicht darauf reagieren. Im Zweifelsfall kann eine offizielle Anfrage bei der zuständigen Behörde Klarheit verschaffen.
Die betrügerischen E-Mails sind häufig an bestimmten Merkmalen zu erkennen:
- Die Absendeadresse weist die Länderkennung "@RU" auf.
- Es fehlt ein Aktenzeichen, das in echten behördlichen Bescheiden stets enthalten ist.
- Die Nachrichten setzen den Empfänger unter Druck und fordern zur schnellen Zahlung eines angeblichen Bußgeldes auf.
Muster einer betrügerischen E-Mail:
Deutschland, ein Land der Verkehrssünder
In Deutschland hat das KBA 2023 (neuere Zahlen liegen nicht vor) insgesamt 240.100 Straftaten im Straßenverkehr registriert. Dazu zählen unter anderem 81.988 Alkoholverstöße, 4.086 Drogenverstöße, 33.028 Fälle von Unfallflucht sowie 1.733 illegale Kraftfahrzeugrennen. Darüber hinaus wurden 3.966.392 Ordnungswidrigkeiten erfasst, wobei Geschwindigkeitsüberschreitungen mit rund 2,5 Millionen Fällen den häufigsten Verstoß darstellten. Zudem wurden 404.741 Verstöße aufgrund der Nutzung mobiler Geräte am Steuer sowie 327.230 Rotlichtverstöße festgestellt. Alkohol- und Drogenverstöße im Ordnungswidrigkeitsbereich beliefen sich auf 34.527 bzw. 44.283 Fälle, während 3.225 Personen gegen das Verbot der Nutzung von Radarwarngeräten verstießen.
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Bei der Betrachtung nach Geschlecht zeigt sich, dass Geschwindigkeitsüberschreitungen sowohl bei Männern als auch bei Frauen den häufigsten Verstoß darstellen. 1.890.005 dieser Verstöße wurden von Männern begangen, während Frauen in 547.088 Fällen betroffen waren. Die Gesamthöhe der verhängten Bußgelder betrug im Jahr 2023 rund 4,944 Millionen Euro. Zudem wurden bundesweit etwa 47.900 Bußgeldverfahren abgeschlossen, wobei insbesondere Geschwindigkeitsüberschreitungen und die Nutzung von Mobiltelefonen am Steuer zu den häufigsten Delikten zählten. © auto motor und sport
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