Ein Autofahrer ist am Donnerstagabend (30.1.2025) durch eine ganz besonders defensive Fahrweise aufgefallen, der war aber nicht nur vorsichtig unterwegs.
Ein aufmerksamer Anrufer informierte die Polizei gegen 20 Uhr, dass auf der L1060 in Rosenberg (Ostalbkreis) ein auffallend langsames Fahrzeug unterwegs ist. Die alarmierte Streife des Polizeireviers Ellwangen musste nicht lange suchen: Auf Höhe der Abzweigung zur Holzmühle entdeckten die Beamten einen Ford Mondeo, der mit gemütlichen 15 bis 20 km/h über die Straße schlich – erlaubt wären 70 km/h gewesen.
Doch nicht nur die Geschwindigkeit sorgte für Stirnrunzeln, sondern auch die Fahrweise. Der Wagen zog deutliche Schlangenlinien und geriet immer wieder auf die Gegenfahrbahn. Als die Polizei den Fahrer stoppen wollte, versuchte dieser zunächst, das Einsatzfahrzeug zu überholen – mit seinem Tempo keine sonderlich erfolgversprechende Idee. Nach kurzer Strecke konnten die Beamten ihn jedoch zum Anhalten bewegen.
Hohe Geldstrafe und Führerscheinentzug
Schon beim ersten Blick war klar: Hier stimmt etwas nicht. Der Mann zeigte eindeutige Anzeichen von Alkoholkonsum. Ein Atemalkoholtest brachte es dann schwarz auf weiß: 3,3 Promille – weit jenseits der Grenze zur absoluten Fahruntüchtigkeit. Die Konsequenzen ließen nicht lange auf sich warten. Nach einer Blutentnahme wurde der Führerschein des 45-Jährigen sichergestellt. Für ihn dürfte es so schnell keine Fahrt mehr hinter das Steuer geben.
Eine relative Fahruntüchtigkeit stellt die Polizei fest, wenn bei einem Fahrer ein Alkoholgehalt zwischen 0,3 und 1,09 Promille gemessen und dabei auffälliges Verhalten, wie beispielsweise Schlangenlinienfahren oder das Verursachen eines Unfalls, festgestellt wird. Bereits ab 0,3 Promille kann in diesem Fall eine strafbare Handlung vorliegen. Eine Geldstrafe in Tagessätzen richtet nach den wirtschaftlichen Verhältnissen des Täters. Diese berechnet sich aus dem monatlichen Nettogehalt geteilt durch dreißig. Bei Wiederholungstätern oder alkoholbedingten Unfällen mit schweren Personenschäden kann auch eine Freiheitsstrafe, mit oder ohne Bewährung, verhängt werden. Zusätzlich zur Geldstrafe wird in der Regel der Führerschein entzogen, und es wird eine Sperrfrist festgelegt. Eine neue Fahrerlaubnis und ein neuer Führerschein dürfen erst nach Ablauf dieser Sperrfrist erteilt werden.
Ein Blutalkoholgehalt von über drei Promille kann eine schwere, akute Alkoholvergiftung auslösen, die im schlimmsten Fall zu Atemstillstand und damit zum Tod führen kann. © auto motor und sport
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