• Wer ein Auto braucht, hat die Wahl zwischen Neu- und Gebrauchtwagen.
  • Wer einen Gebrauchtwagen kaufen will, muss einiges beachten.
  • Wir haben Ratschläge gesammelt, die die Orientierung erleichtern.

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Auch wenn ein Auto nur kurze Zeit gefahren wurde, ist der Preisunterschied zu einem Neuwagen sehr groß. Kein Wunder also, dass sich die deutliche Mehrheit einen Gebrauchten kauft, wenn ein neues Auto her soll.

Im Jahr 2017 entschieden sich 68 Prozent der PKW-Käufer in Deutschland für einen Erwerb aus zweiter Hand. Im Durchschnitt bezahlten sie 11.250 Euro, während Neuwagen-Kunden 30.350 Euro für ihr Gefährt ausgaben.

Doch wer beim Kaufpreis sparen will, muss einiges an Mühe investieren, um sein Wunschfahrzeug in gutem Zustand und zu einem angemessenen Preis zu erwerben. Es ist ratsam, folgende Punkte bei der Suche nach dem gebrauchten Traumauto zu beachten.

Gebrauchtwagen von privat oder vom Händler?

Zu Beginn stellt sich die Frage, wo man nach dem neuen Gebrauchten Ausschau halten will. Statistisch gesehen zahlt man bei privaten Verkäufern etwas weniger. Der Nachteil ist, dass diese eine Gewährleistung komplett ausschließen dürfen.

Gewerbliche Händler dagegen müssen mindestens ein Jahr lang gewährleisten, dass das Fahrzeug technisch in Ordnung ist. Sie sind für Mängel haftbar, die unter Berücksichtigung des Alters und des beschriebenen Zustands des Autos nicht erwartbar sind. Üblicher Verschleiß ist durch die gesetzliche Gewährleistung nicht gedeckt.

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Außerdem sind sie zu einer Sicht- und Funktionsprüfung verpflichtet. Gibt es Anzeichen für mögliche Schäden, müssen sie dem auf den Grund gehen oder dem Käufer ausdrücklich mitteilen, welche Anhaltspunkte bestehen, die nicht überprüft wurden.

Was zeigt die Probefahrt?

Einen Gebrauchtwagen sollten Sie nie kaufen, ohne eine Probefahrt durchzuführen. Manche Mängel offenbaren sich erst bei höheren Geschwindigkeiten. Daher ist es sinnvoll, das Fahrzeug nicht nur innerhalb der Ortschaft zu testen, sondern es auch auf einem kurzen Stück Landstraße oder Autobahn auf über 80 Stundenkilometer zu beschleunigen. Folgende Punkte sollten Sie dabei überprüfen:

  • Springt der Motor sofort an?
  • Läuft der Motor im Stand ruhig?
  • Funktionieren Beleuchtung und sonstige Elektronik?
  • Fährt das Auto auf gerader Strecke sauber geradeaus?
  • Lässt sich das Getriebe leicht schalten?
  • Fallen Ihnen ungewöhnliche Geräusche auf?
  • Wie verhält sich das Fahrzeug bei einer Vollbremsung?

Was verrät der Prüfgang ums Auto?

Die Sichtprüfung des Fahrzeugs sollte bei Tageslicht erfolgen. Auch wenn das Auto nass oder verschmutzt ist, sind Lackschäden schlechter sichtbar.

  • Erkennen Sie Lackspray an Unterbodenschutz oder Türen? Spray wird oft kurzzeitig benutzt, um Rost zu kaschieren.
  • Sind Wellen oder Lackunterschiede an den Flanken oder Hauben zu erkennen? Der Hintergrund kann ein leichter Blechschaden aber auch ein größerer Unfall sein.
  • Wie ist der Zustand der Reifen? Sommerreifen sollten mehr als drei Millimeter Profil haben, Winterreifen mehr als vier.
  • Sind die Spaltmaße von Türen und Hauben ungleichmäßig? Das kann durch einen Unfallschaden verursacht sein.
  • Riecht der Innenraum muffig oder sind die Bodenmatten feucht? Das kann auf eine undichte Karosserie hinweisen.

Weitere Tipps für die erste Einschätzung eines Gebrauchtwagens finden Sie in dieser detaillierten Checkliste des ADAC.

Wenn Sie selbst unsicher sind, können Sie einen Gebrauchtwagen vor dem Kauf auch fachmännisch prüfen lassen. DEKRA, TÜV und ADAC bieten einen solchen Service an.

Welche Dokumente sollten beim Gebrauchtwagenkauf vorliegen?

Was früher als Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief bekannt war, sind heute die Zulassungsbescheinigungen Teil eins und zwei. Diese muss der Verkäufer zusammen mit dem Auto aushändigen. Aus ihnen geht unter anderem hervor, wie viele Vorbesitzer das Fahrzeug hatte.

Das COC-Dokument bescheinigt, dass das Auto die in der EU geltenden Standards bezüglich Sicherheits- und Umweltbestimmungen erfüllt.

Das Inspektionsscheckheft zeigt, wie gut das Fahrzeug in der Vergangenheit gepflegt wurde. Der jüngste HU-Bericht verrät, welche Mängel zuletzt behoben wurden. Die Bedienungsanleitung sollte ebenfalls nicht fehlen.

Werden sich Käufer und Verkäufer über die Bedingungen einig, muss ein rechtskonformer Kaufvertrag geschlossen werden. Der ADAC stellt hier eine Mustervereinbarung für den privaten Kfz-Verkauf zum Download bereit.

Was ist beim Kaufvertrag wichtig?

Eine Gewährleistung können private Verkäufer nur ausschließen, wenn sie das ausdrücklich im Vertrag erwähnen. Fehlt eine Formulierung wie "unter Ausschluss jeglicher Gewähr", dann sieht der Gesetzgeber eine Gewährleistung von zwei Jahren vor.

Vorsicht bei den Angaben zum Kilometerstand: Wenn der Verkäufer Formulierungen wie "soweit bekannt" oder "laut Vorbesitzer" verwendet, bleiben seine Angaben unverbindlich.

Für den Käufer ist es ratsam, das Verkaufsangebot als Beleg zu sichern. Denn die Angaben in der Anzeige gelten als Vertragsbestandteil. Stellen sich diese nach dem Kauf als unwahr heraus, darf der Kunde vom Vertrag zurücktreten.

Bestimmte Dinge darf der Kunde implizit voraussetzen, wenn dazu keine Angaben gemacht werden: Beispielsweise darf der Käufer davon ausgehen, dass das Auto unfallfrei ist, wenn ihm nichts Gegenteiliges mitgeteilt wird.

Bestehende Mängel, die nicht als oberflächliche Bagatellschäden oder als üblicher Verschleiß anzusehen sind, müssen konkret beschrieben werden. Eine pauschale Aussage wie "Unfallauto" reicht nicht aus.

Beweiserleichterung im ersten halben Jahr

Im Streitfall sieht der Gesetzgeber in den ersten sechs Monaten nach dem Kauf eine Erleichterung für Käufer vor: In dieser Zeit liegt es beim Händler, zu beweisen, dass in der Zwischenzeit entdeckte Mängel nicht bereits vor dem Kauf vorlagen.

Verwendete Quellen:

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