Wer besonders schwere Vergehen im Straßenverkehr begeht, verliert seinen Führerschein. Dabei muss nicht nur mit Punkten und einer saftigen Geldstrafe gerechnet werden, sondern auch mit einem dauerhaften Entzug der Fahrerlaubnis. Ist der Führerschein erst einmal eingezogen, muss ein Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis gestellt werden.
Bei der Straßenverkehrsordnung kennt der Gesetzgeber keinen Spaß. Wer sich nicht an die StVO hält, muss die entsprechenden Konsequenzen tragen. Im schlimmsten Fall bedeutet das sogar den Entzug der Fahrerlaubnis. Wer im Fahreignungs-Bewertungssystem beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg acht oder mehr Punkte angesammelt oder einen besonders schwerwiegenden Verkehrsverstoß begangen hat, kann seine Fahrerlaubnis über einen Zeitraum von sechs Monaten bis zu fünf Jahren oder mehr verlieren. Aber ab wann ist der Führerschein weg und wie kann man ihn wiederbekommen?
Wann wird der Führerschein eingezogen?
Je nach Schwere des Verkehrsvergehens kann der Führerschein eingezogen werden. Damit ist nur ein Fahrverbot (zwischen ein und drei Monaten) gemeint, sondern der gänzliche Entzug der Fahrerlaubnis.
Wer eine rote Ampel überfährt, die schon länger als eine Sekunde rot leuchtet, dem kann neben einem Fahrverbot auch der Führerschein entzogen werden - zusätzlich drohen eine Geldstrafe und sogar eine Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren (§ 315c StGB), je nach Schweregrad des Verstoßes. Besonders streng sind die Regeln bei Verstößen unter Alkohol oder Drogen am Steuer. Wer unter Alkoholeinfluss von mehr als 0,3 Promille eine Gefährdung für den Straßenverkehr darstellt, muss seinen Führerschein abgeben und erhält zusätzlich eine Geldstrafe oder sogar eine Freiheitsstrafe. Gleiches gilt für einen Alkoholgehalt von mehr als 1,1 Promille im Blut.
Bei Drogenmissbrauch am Steuer sind die Regeln gleichzusetzen mit den Alkoholverstößen. Eine Gefährdung unter Drogen am Steuer hat den Entzug des Führerscheins zur Folge.
Vorsicht bei Fahranfängern
Fahranfänger müssen besonders aufpassen: Wer in der Probezeit einen sogenannten A-Verstoß (z.B. Unfallflucht, Trunkenheit, Rotlichtverstoß, Nötigung, Geschwindigkeitsüberschreitungen, Überholen im Überholverbot, Abstandsvergehen) begeht und sich bereits in einer verlängerten Probezeit befindet, muss den Führerschein komplett abgeben. Ähnlich verhält es sich bei sogenannten B-Verstößen in der Probezeit (z.B. abgefahrene Reifen, Handy am Steuer, Parkvergehen auf Kraftfahrstraßen, falsche Ladungssicherung). Zwei zusätzliche B-Verstöße in der verlängerten Probezeit haben den Entzug der Fahrerlaubnis zur Folge.
Weiter wird der Führerschein komplett eingezogen, wenn Autofahrer im Fahreignungs-Bewertungssystem beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg acht oder mehr als acht Punkte angesammelt haben.
Wie erhalte ich meinen Führerschein wieder zurück?
Ist der Führerschein erst einmal eingezogen, muss eine MPU, die Medizinisch-Psychologische-Untersuchung, absolviert werden. Das Ziel der Untersuchung ist, ein Gutachten zur dauerhaften Fahrtauglichkeit zu erstellen. Generell darf eine neue Fahrerlaubnis frühestens sechs Monate nach der Entziehung erteilt werden.
Je nachdem über welchen Zeitraum die gerichtlich angeordnete Sperrfrist für die Fahrerlaubnis ist, gibt es beispielsweise auch Kurse, mit denen die Sperrfrist möglicherweise verkürzt werden kann. Die Dauer der Sperrfrist wird je nach Schwere des Vergehens von einem Gericht zwischen sechs Monaten und bis zu fünf Jahren festgelegt.
Im nächsten Schritt müssen Sie beim Straßenverkehrsamt eine Neuerteilung der Fahrerlaubnis beantragen. Der Antrag auf Neuerteilung kann frühestens drei Monate vor Ablauf der Sperrfrist beantragt werden. Zusammen mit dem Gutachten der MPU wird im Anschluss entschieden, ob Sie den Führerschein wieder zurück erhalten. © 1&1 Mail & Media/ContentFleet
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