Die ehemalige Ampel-Regierung wollte Elektro-Firmenwagen noch großzügig fördern – doch die Gesetzesvorlagen sind mit den Neuwahlen vom Tisch. Was wird nun aus der 0,25-Prozent-Regel?
Wer privat einen Dienstwagen mit reinem Verbrenner-, Mild- oder Standard-Hybridantrieb fährt, diesen privat nutzt und kein Fahrtenbuch führt, zahlt monatlich pauschal einen Prozent von dessen Brutto-Listenpreis als Steuer auf den daraus resultierenden geldwerten Vorteil. Daher kommt die gebräuchliche Bezeichnung "Ein-Prozent-Regelung". Der Steuersatz sinkt auf 0,5 Prozent, wenn es sich beim Firmenwagen um einen Plug-in-Hybriden oder ein Elektroauto handelt. Bei reinen Stromern geht es sogar noch günstiger: Unter gewissen Umständen müssen nur 0,25 Prozent an Steuern gezahlt werden.
Wie teuer darf ein mit 0,25 % besteuertes E-Auto maximal sein?
Bis Ende 2023 galt für die 0,25-Prozent-Regel eine Bemessungsgrenze von 60.000 Brutto-Listenpreis. Diese stieg für Batterie- und Brennstoffzellenfahrzeuge zum Jahresbeginn 2024 auf 70.000 Euro. Doch um den Absatz an teureren E-Autos ebenfalls weiter anzukurbeln, gab es in der Bundesregierung Bestrebungen, den Wert auf 95.000 Euro anzuheben. So stand es im Bundeshaushalt für 2025, den das Bundeskabinett im Sommer 2024 beschlossen hatte. Damit würden plötzlich etliche Premium-Elektroautos wie der Porsche Macan, der BMW i5 oder der Mercedes EQE SUV in den Genuss der vergünstigten Steuerabschreibung kommen. Doch mit dem Platzen der Ampel und den vorgezogenen Neuwahlen sind diese Pläne wohl vom Tisch.
War die Regelung bereits abgesegnet?
Nein, die finale Bestätigung für die 95.000-Euro-Grenze stand noch aus. Formal musste der Bundeshaushalt noch vom Parlament abgesegnet werden. Nun bleibt es weiterhin beim Wert von 70.000 Euro.
Ist die 0,25-Prozent-Regelung zeitlich befristet?
Ja. Nach aktuellem Stand endet die 0,25-Prozent-Regelung zum Jahresende 2030.
Werden andere Neuerungen auch gestoppt?
Ja. Denn zusätzlich zur 95.000-Euro-Grenze beinhaltete der Regierungsentwurf eine Möglichkeit der Sonderabschreibung von Elektroautos. Im 31-seitigen Beschluss hieß es wörtlich: "Für Unternehmen wird rückwirkend zum 1. Juli 2024 eine Sonderabschreibung für neu zugelassene vollelektrische und vergleichbare Nullemissionsfahrzeuge eingeführt". So dürften gewerbliche Besitzerinnen und Besitzer eines E-Autos im ersten Jahr bereits 40 Prozent des Fahrzeugwerts abschreiben. In den folgenden Jahren soll der Satz von 24 über 14 auf neun, sieben und schließlich sechs Prozent sinken. Auch diese Möglichkeiten wird es nun nicht geben.
Warum liegt die Bemessungsgrenze derzeit bei 70.000 Euro?
Die noch aktuelle Bundesregierung wollte den als Grundlage dienenden Brutto-Listenpreis im Rahmen ihres "Wachstumschancengesetzes" ursprünglichen Plänen zufolge von 60.000 auf 80.000 Euro anheben. Dies sollte die "Nachfrage unter Berücksichtigung der Ziele zur Förderung einer nachhaltigen Mobilität" steigern und "die gestiegenen Anschaffungskosten solcher Fahrzeuge praxisgerecht" abbilden. In seiner Sitzung am Freitag (22. März 2024) hatte der Bundesrat das Gesetz verabschiedet. Mit dem Beschluss fand jedoch ein Kompromiss den Weg in das finale Gesetz. Die Bemessungsgrundlage wurde auf 70.000 Euro angehoben. Allerdings gilt die Steuererleichterung für Dienstwagenfahrerinnen und -fahrer rückwirkend zum 1. Januar 2024.
Gibt es weiterhin Steuererleichterungen für Hybridautos?
Ja. Die aktuelle Regelung deckt immer noch Hybridfahrzeuge mit einer elektrischen Mindestreichweite von 60 Kilometern und/oder einem CO₂-Ausstoß von maximal 50 g/km ab. Die 0,5-Prozent-Regel gilt nun also auch für bis zu 70.000 Euro teure PHEV-Modelle. Ab 2025 ist die elektrische Mindestreichweite aber auf 80 Kilometer gestiegen.
Fanden die Steuererleichterungen überall Anklang?
Nein. Umwelt- und Sozialverbände kritisierten bereits früh die Pläne der Bundesregierung und forderten deren Stopp während des Gesetzgebungsverfahrens, weil sie falsche Anreize setzen und soziale Ungerechtigkeit ausbauen würden.
Hinweis: In der Fotoshow präsentieren wir Ihnen die Neuheiten 2025. © auto motor und sport
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