Mit dem Solarpaket erleichtert die Bundesregierung die Installation von Balkonkraftwerken. Ein weiteres Gesetz bringt für Mieter das Recht auf solche Steckersolargeräte. Kann man damit künftig auch in Städten sein Elektroauto gratis aufladen?

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Im Zuge der Einigung beim Klimaschutzgesetz zwischen den Koalitionsparteien ist am 15. April 2024 auch das damit verbundene Solarpaket auf den Weg gebracht worden. Dieses hat unter anderem großen Einfluss auf die Installation von Haus-Solaranlagen, speziell auf kleinere "Kraftwerke" für Balkone und Garagendächer.

Mehr Leistung mit weniger Bürokratie

In Kurzform sieht das Gesetzespaket laut Bundesregierung vor, den Bau und Betrieb von Photovoltaikanlagen zu entbürokratisieren und den Ausbau von Photovoltaik in Deutschland weiter zu beschleunigen. So sollen sogenannte Balkonkraftwerke deutlich einfacher installiert und betrieben werden. Hierzu gilt bei solchen kleinen Solaranlagen:

  • Die bisher nötige Anmeldung beim Netzbetreiber soll entfallen und die Anmeldung im Marktstammdatenregister auf wenige, einfach einzugebende Daten beschränkt werden.
  • Neue Balkon-PV sollen zudem nicht dadurch verhindert werden, dass ein Zweirichtungszähler – also digitaler Stromzähler – eingebaut werden muss. Übergangsweise dürfen die Anlagen weiterhin die alten Zähler nutzen. Der bisherige Stromzähler läuft dann einfach rückwärts, wenn Strom eingespeist wird. So profitieren Verbraucher davon, denn das senkt die Strommenge, die sie bezahlen.
  • Außerdem können Balkonsolaranlagen künftig leistungsfähiger sein. Für Geräte mit einer installierten Leistung von insgesamt bis zu 2 Kilowatt und einer Wechselrichterleistung von insgesamt bis zu 800 Voltampere gilt eine vereinfachte Anmeldung.
  • Künftig sollen Balkon-PV mit einem herkömmlichen Schukostecker auskommen. Das würde die Installation erheblich erleichtern.

Für Mieter und Eigentümer bedeutet das tatsächlich eine starke Vereinfachung der bisherigen Vorschriften und damit die Möglichkeit, eine der zahlreichen Balkon-Solaranlagen einfach im Internet oder im örtlichen Handel zu kaufen und zu installieren, ohne umfangreiche Umbauten an der Hausinstallation vornehmen zu müssen.

Recht auf Balkonkraftwerk

Eine weitere Erleichterung für solche Steckersolargeräte wurde Anfang Juli im Bundestag beschlossen, mit der Mietern ein Recht auf ein Balkonkraftwerk eingeräumt wird. Bislang mussten Mieter, die ein solches Steckersolargerät an ihrem Balkon befestigen wollten, beim Vermieter und gegebenenfalls bei der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) um Erlaubnis fragen. Dies soll künftig entfallen. Der Bundestag hat hierzu eine Gesetzesänderung im Miet- und Wohnungseigentumsrecht beschlossen.

Mit der geplanten Reform sollen Balkonkraftwerke im Mietrecht als bevorzugte Maßnahme gelten. Dadurch werden Steckersolargeräte in die Liste der baulichen Veränderungen aufgenommen, auf deren Genehmigung Mieter einen rechtlichen Anspruch haben. Das Gesetz muss jedoch noch vom Bundesrat bestätigt werden.

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Damit stellt sich natürlich auch die Frage, ob Mieter und Eigentümer künftig einfacher Solarstrom nutzen können, um ihr Elektroauto zu laden. Was bislang vor allem in ländlichen Gegenden mit großen Dachflächen-Solaranlagen üblich ist, könnte demnach künftig auch Stadtbewohnern und Bewohnern kleinerer Wohneinheiten zugutekommen, solange eine Wallbox oder zumindest eine Steckdose in Reichweite des eigenen Autos vorhanden ist.

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Prinzipiell ist es natürlich auch bei langer Parkdauer recht mühsam, mit einer 800-Watt-Balkonsolaranlage ein modernes Elektroauto zu "betanken". Bei Akku-Größen von bis zu 100 kWh würde das bei einem leeren Akku mehrere Tage dauern. Selbst für den vergleichsweise kleinen Antriebsakku des Dacia Spring wären mit solch einem Balkonkraftwerk rund 35 Stunden strahlender Sonnenschein notwendig. Selbst das nur in der Theorie, denn die tatsächliche Leistung liegt aufgrund verschiedener Parameter – etwa Ausrichtung zu Sonne oder Abschattung – stets und zum Teil deutlich unter der vom Hersteller genannten Maximalleistung.

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Dennoch, gerade mit der jetzt angekündigten Genehmigungsfreiheit von Anlagen bis zu 2 Kilowatt Leistung können solche Solarkraftwerke eine attraktive Möglichkeit bieten, den Stromverbrauch eines Elektroautos zumindest teilweise zu kompensieren. Denn diese lassen sich ja nicht nur an Balkonen, sondern zum Beispiel auch unkompliziert auf dem Flachdach einer Einzelgarage montieren.

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Für den Betrieb in einer Garage kann außerdem ein zusätzlicher Speicher für die Solaranlage interessant sein, wie er häufig in Verbindung mit Balkonsolaranlagen als Komplettpaket angeboten wird. Damit lassen sich dann zumindest kurzfristig auch Elektrowerkzeuge betreiben. Alleinig für die Verwendung in Verbindung mit dem Aufladen eines Elektroautos sind solche Kleinspeicher mit 1-2 kWh Kapazität jedoch weitgehend sinnfrei. Selbst bei sparsamen Elektroautos genügt das inklusive Ladeverlusten für nicht einmal 5-10 Kilometer Fahrstrecke. Tagsüber Aufladen und Abends das Elektroauto einstecken bringt entsprechend keine große Freude.

Wenn es etwas mehr sein soll – wie wäre es mit einem Solar-Carport? In der Bildergalerie zeigen wir Ihnen eine entsprechende Möglichkeit.  © auto motor und sport

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