Ob Anfänger oder Vielfahrer, nicht immer verhalten sich Autofahrer im Stau korrekt: Denn auf der Autobahn gelten Verkehrsregeln auch dann, wenn der Verkehr zum Stillstand kommt oder die Fahrbahn gesperrt ist. Doch längst nicht alle Regeln sind auch bekannt.

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Wer mit dem Pkw zügig von einer Stadt in die andere kommen will, wählt hierzulande meistens die Autobahn. Doch schnelles Vorankommen ist auch dort nicht immer garantiert: Denn Baustellen, Unfälle und hohes Verkehrsaufkommen bremsen auch den erfahrensten Autofahrer aus. Doch egal, ob Fahranfänger oder Vielfahrer: Jeder sollte die wichtigsten Verkehrsregeln auf der Autobahn kennen, wenn die Blechlawine mal ins Stocken gerät.

Rettungsgasse bei Stau ist Pflicht

Auch wenn der Verkehr steht, ist es wichtig, das geltende Regelwerk zu beherrschen – es geht immerhin um die eigene Sicherheit und selbstverständlich auch um die der anderen. Der ADAC ist sich deshalb sicher: Die allerhöchste Priorität hat die Rettungsgasse. Sie darf allerdings nicht erst dann gebildet werden, wenn bereits alle stehen. Sobald es zu stockendem Verkehr kommt, müssen Sie auf der linken Spur äußerst links, auf allen übrigen Fahrstreifen äußerst rechts fahren. Es ist absolut verboten, die entstehende Gasse selbst zu nutzen oder dem eintreffenden Rettungswagen hinterherzufahren – weitere Rettungsfahrzeuge könnten folgen. Das Bußgeld für diesen Verstoß beträgt 20 Euro.

Ein Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung ist es im Übrigen auch, wenn Sie während des Staus die Fahrbahn betreten – das kennt man zwar und hat es schon oft gesehen, erlaubt ist es allerdings nicht. Auch vermeintliche "Notfälle" wie das Wickeln des Kindes oder das Verrichten der eigenen Notdurft sieht der Gesetzgeber nicht als Grund an. Hier drohen in jedem Fall 10 Euro Verwarnungsgeld. Die einzige Ausnahme dieser Regelung bleibt die Absicherung eines Unfalls. Wer glaubt, einfach auf dem Standstreifen halten zu können, irrt ebenfalls: Hier gibt es zwischen 30 und 70 Euro Strafe. Wer hier parkt, bekommt sogar einen Punkt im Zentralregister Flensburg.

Telefonieren im Stau? Verboten!

Wenn der Verkehr bei einer Vollsperrung eine Zeit lang steht, toleriert die Polizei kurzes Aussteigen allerdings häufig – vorausgesetzt Sie behindern die Rettungskräfte dabei nicht. Vorsicht ist beim Telefonieren während des Staus geboten: Das Gesetz schreibt vor, dass erst zum Handy gegriffen werden darf, wenn der Motor nicht mehr läuft. Wer sich dem widersetzt, riskiert ein Bußgeld von 60 Euro und einen Punkt. Noch teurer ist das Benutzen des Seitenstreifens als Abkürzung zur nächsten Autobahnausfahrt. Das kostet immerhin 75 Euro und gibt ebenfalls einen Punkt in Flensburg.

Richtig teuer wird es, wenn Sie versuchen im Stau zu wenden oder kurz zurücksetzen, um die gerade verpasste Ausfahrt zu nehmen. Bis zu 200 Euro, zwei Punkte im Register und ein Monat Fahrverbot sind das Ergebnis, wenn die Polizei das mitbekommt. Anders verhält es sich natürlich, wenn die Beamten dazu auffordern, auf der Fahrbahn kehrt zu machen.

Achtung bei Überholvorgängen im Stau

Bedenken Sie neben diesen offensichtlichen Vergehen, dass auch während des stockenden Verkehrs nicht rechts überholt werden darf. Erst wenn der Verkehr auf dem linken Fahrstreifen steht oder mit weniger als 60 km/h unterwegs ist, ist das nicht mehr strafbar. Wenn links alle stehen, dürfen Sie rechts außerdem höchstens mit 20 km/h fahren. Auch die Differenzgeschwindigkeit, wenn sich der Verkehr links langsam in Bewegung setzt (bis 60 km/h), darf höchstens 20 km/h betragen. Wer hier einen zu lockeren Gasfuß hat, muss mit einer Strafe in Höhe von 100 Euro und einem Punkt rechnen.  © 1&1 Mail & Media/ContentFleet

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