Die Lichthupe ist ein wichtiges Signal im Straßenverkehr – doch nicht jede Nutzung ist erlaubt. Wer sie falsch einsetzt, riskiert Bußgelder oder sogar eine Anzeige wegen Nötigung.
Wer kennt nicht die Situation auf der Autobahn. Sie fahren auf der linken Spur, weil Sie gerade ein langsameres Fahrzeug überholen wollen und von hinten kommt ein Drängler an, der auch noch provokant mehrfach Lichthupe gibt. Sie ist ein beliebtes Signal, um auf sich oder andere auf ihr vermeintliches Fehlverhalten aufmerksam zu machen. Doch die Lichthupe zu betätigen, ist nicht in jeder Situation erlaubt. Tatsächlich kann der falsche Einsatz sogar als Nötigung gewertet und mit hohen Strafen geahndet werden. Hier erfährst du, wann die Lichthupe zulässig ist und wann sie strafbar wird.
Wann ist die Lichthupe erlaubt?
Die Straßenverkehrsordnung (StVO) erlaubt den Einsatz der Lichthupe in zwei klar definierten Fällen:
- Wenn eine unmittelbare Gefahr droht, darf der Fahrer die Lichthupe betätigen, um andere Verkehrsteilnehmer darauf aufmerksam zu machen. Das kann etwa der Fall sein, wenn ein Fußgänger unachtsam die Straße betritt oder ein Auto unerwartet auf die Fahrbahn wechselt.
- Außerhalb geschlossener Ortschaften darf man die Lichthupe einsetzen, um einen langsameren Verkehrsteilnehmer darauf hinzuweisen, dass eine Überholabsicht besteht. Dies ist ausdrücklich erlaubt, solange es nicht als aggressives Drängeln wahrgenommen wird.
In allen anderen Situationen ist die Nutzung der Lichthupe problematisch und kann zu einem Bußgeld führen.
Video: Erklärt: Wann ist hupen erlaubt?
Wann ist die Lichthupe verboten?
Obwohl die Lichthupe wichtige Warnsignale erzeugt, dürfen Verkehrsteilnehmer sie nicht nach Belieben einsetzen. Wer sie in unzulässigen Situationen verwendet, begeht eine Ordnungswidrigkeit oder sogar eine Straftat.
- Wer unter Einsatz der Lichthupe auf der linken Spur auffährt und den Vordermann bedrängt, riskiert nicht nur ein Bußgeld, sondern auch Punkte in Flensburg. Wird dabei der Sicherheitsabstand unterschritten, kann dies als Nötigung (§ 240 StGB) eingestuft werden.
- Wer bewusst andere Verkehrsteilnehmer irritiert oder einschüchtert, etwa um eine Vorfahrt zu erzwingen, handelt ebenfalls ordnungswidrig. Besonders problematisch ist dies im Stadtverkehr, wenn Fußgänger oder Radfahrer betroffen sind.
- Die Lichthupe aus Wut oder Ungeduld zu betätigen – zum Beispiel, wenn ein Fahrer an einer Ampel zu lange wartet – ist nicht erlaubt und kann mit einem Verwarnungsgeld belegt werden.
Welche Strafen drohen?
Je nach Art des Verstoßes können unterschiedliche Strafen verhängt werden:
- Unzulässige Nutzung der Lichthupe in der Stadt: 10 Euro Bußgeld
- Lichthupe als aggressives Signal (zum Beispiel aus Wut): 5–10 Euro Bußgeld
- Drängeln mit der Lichthupe auf der Autobahn: Geldstrafe, Punkte in Flensburg, Fahrverbot oder in schweren Fällen Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren
Besonders das Drängeln mit der Lichthupe kann ernsthafte Konsequenzen haben. Die Gerichte bewerten solche Fälle oft als bewusste Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer.
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Wie reagiert man auf Drängler mit Lichthupe?
Wenn ein anderer Fahrer aggressiv mit der Lichthupe drängelt, sollte man Ruhe bewahren und defensiv fahren. Reagieren Sie nicht mit abruptem Bremsen oder anderen riskanten Manövern. Falls möglich, wechseln Sie die Spur, um den Drängler vorbeizulassen. Falls das Verhalten gefährlich wird, kann eine Meldung bei der Polizei sinnvoll sein. © auto motor und sport
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