Tesla zieht in China und Deutschland immer wieder vor Gericht – und das nicht nur als Beklagter. Eine Untersuchung zeigt, dass der Elektroauto-Pionier hauptsächlich Kritiker verklagt, darunter eigene Kunden, Blogger und Medien.

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Die Automarke Tesla taucht im Augenblick häufig in der Medienberichterstattung auf. Allerdings fällt diese nicht immer zur Zufriedenheit der Marke aus. Um sich dagegen zu wehren, verklagt der Autohersteller Menschen mit unerwünschten Meinungen, einschließlich der eigenen Kunden. Das ergab jüngst eine Untersuchung der Nachrichten- und Presseagentur Associated Press (AP) aus New York.

AP hat Beweise dafür, dass Tesla in China gegen mindestens sechs Besitzer rechtliche Schritte eingeleitet hat. Diese beschwerten sich entweder über Qualitätsmängel oder behaupteten, dass ihre Unfälle auf technische Fehler des Tesla zurückzuführen seien. Die weitergehenden Recherchen der Agentur ergaben zusätzlich, dass der Elektroauto-Hersteller mindestens sechs Blogger und zwei chinesische Medien verklagt hat, die negative Kommentare über die Marke veröffentlicht hatten. Wohl zu Recht, denn laut AP gewann Tesla alle elf Gerichtsverhandlungen. Ein weiterer Fall wurde außergerichtlich beigelegt und in zwei Fällen wurde Berufung eingelegt.

Die fortlaufenden Ermittlungen zeigten außerdem, dass Tesla auch viele der 81 Fälle gewonnen hat, in denen Besitzer den Hersteller verklagten. Nur neun Siege gingen an die Kunden. Ein Branchenkenner verrät gegenüber AP, dass das ein unrealistisches Verhältnis sei. "Es wäre so, als ob man bei einem Casino-Besuch jedes Blatt gewinnen würde”, beschreibt die US-Website "Carscoops".

Kundin muss 22.000 Euro Strafe zahlen

Wie hart Tesla dabei vorgeht, zeigt folgendes Beispiel: Die Model-3-Besitzerin Zhang Yazhou war der Meinung, dass der Unfall, den ihre Eltern 2021 hatten, auf das Versagen der Bremsen des Teslas zurückzuführen sei. Ihren Protest zeigte sie daraufhin in aller Öffentlichkeit. Die Frau setzte sich auf das Dach des kaputten Autos und machte ihrem Ärger über einen Lautsprecher Luft. Tesla verklagte sie wegen Verleumdung, gewann den Prozess und forderte von ihr umgerechnet 22.000 Euro sowie eine Entschuldigung. In einem weiteren Fall forderte Tesla umgerechnet 32.530 Euro von einem Blogger, weil er angeblich über das Bremsversagen seines Model S geschrieben hatte.

Doch das Problem betrifft nicht nur Tesla-Kunden, sondern auch Journalisten. Zwei Medienunternehmen haben AP anonym mitgeteilt, dass Tesla sie dazu angehalten hätte, nichts "Unschmeichelhaftes” über den Autohersteller zu publizieren, so "Carscoops".

Rechtsfälle in Deutschland

Auch in Deutschland musste sich Tesla bereits vor Gericht verantworten. Ein prominenter Fall betrifft die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), die Tesla wegen irreführender Umweltaussagen und datenschutzrechtlicher Bedenken verklagte. Konkret ging es um Angaben zur CO₂-Ersparnis sowie den umstrittenen "Wächter-Modus", der die Umgebung eines geparkten Fahrzeugs kontinuierlich aufzeichnet – ein potenzieller Verstoß gegen die DSGVO.

Ein weiteres rechtliches Problem ergab sich aus "fehlerhaften Widerrufsbelehrungen”: Zwischen Mai 2022 und April 2023 fehlte in Teslas Vertragsdokumenten die Angabe einer Telefonnummer, was Verbrauchern ein verlängertes Widerrufsrecht einräumte. Mehrere Kunden konnten daraufhin erfolgreich vom Kauf zurücktreten und den vollen Preis zurückfordern.

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Auch die Werbung von Tesla wurde rechtlich hinterfragt. Die Wettbewerbszentrale klagte gegen die Bezeichnung "Autopilot", da diese fälschlicherweise suggeriere, dass die Fahrzeuge autonom fahren könnten. Während ein Münchner Gericht Tesla die Nutzung des Begriffs untersagte, hob das Oberlandesgericht München das Verbot später wieder auf. Der Bundesgerichtshof bestätigte letztlich, dass "Autopilot" in der Werbung verwendet werden darf. Diese Fälle zeigen, dass Tesla auch in Deutschland nicht unangreifbar ist.  © auto motor und sport