Das KBA hat beim BMW X3 F25 eine unzulässige Abschalteinrichtung für die Abgasreinigung gefunden. Nun muss der Hersteller die betagten SUV zurückrufen. Zudem sind mehr Autos betroffen als gedacht.
Im Januar 2024 sah sich BMW erneut mit behördlichen Untersuchungen wegen möglicher Abgas-Manipulationen konfrontiert. Wie mehrere Medien – zuerst die "Bild"-Zeitung – berichteten, hatte das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) ein Anhörungsverfahren gegen den Münchner Autohersteller eingeleitet. Die Ermittlungen gehen offenbar auf im Juni 2023 veröffentlichte Tests der Deutschen Umwelthilfe (DUH) zurück, in deren Rahmen bei mehreren älteren BMW-Modellen stark erhöhte Stickoxid-Emissionen festgestellt wurden. Wie erst im Januar bekannt wurde, hatte die deutsche Zulassungsbehörde daraufhin im August 2023 das Verfahren gegen den Autohersteller eingeleitet.
Video: Erklärt: Abgasrückführung - Wie funktioniert sie?
Das mündet nun in einem vom KBA überwachten Rückruf: In der offiziellen Datenbank der Behörde taucht seit dem 22. Juli eine entsprechende Aktion mit der Referenznummer 14099R auf; der Hersteller führt sie unter den Codes 0011600700 und 0011610700. Konkret geht es um das Modell X3 mit Zweiliter-Dieselmotoren der Baujahre 2010 bis 2014 (Werks-Code F25; siehe Fotoshow). Das KBA kam zu dem Schluss, dass in den BMW-Modellen X3 xDrive20d und X3 sDrive 18d mit Euro-5-Dieselmotoren vom Typ N47D20 unzulässige Abschalteinrichtungen installiert sind.
KBA entdeckte Abschalteinrichtung
Diese beziehungsweise die "unzulässige Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems" müssen im Rahmen des Rückrufs entfernt werden. Dazu werden der AGR-Kühler samt Ventil, der Heißfilm-Luftmassensensor und gegebenenfalls das Reinluftrohr getauscht. Gleichzeitig sind eine Reinigung des AGR-Rohrs inklusive des Temperatursensors und eine Neuprogrammierung der Steuergeräte notwendig.
Wie das KBA bereits zu Jahresbeginn entdeckte, erfolgt bei den Fahrzeugen einerseits eine Reduzierung der Abgasrückführung bei eingeschalteter Klimaanlage (diese wird bei offiziellen Tests des Abgasverhaltens in der Regel nicht eingeschaltet). Andererseits sei dies auch bei Außentemperaturen der Fall, welche so weit innerhalb des normalen Betriebsbereichs liegen, dass nach den Urteilen des Europäischen Gerichtshofes eine Unzulässigkeit vorliegt. Die Fahrzeuge reduzieren damit in unzulässiger Weise die Wirksamkeit ihrer Schadstoffminderung gegen Stickoxide.
Weltweit rund 187.000 Autos betroffen
Betroffen sind laut KBA 45.368 Fahrzeuge in Deutschland; ursprünglich ist die Behörde von rund 33.000 Exemplaren ausgegangen. Weltweit geht es um 187.097 Autos. Nach KBA-Angaben kooperiert der Autobauer mit der Behörde und hatte bereits im Frühjahr 2024 einen Maßnahmenplan vorgelegt. Zusammen mit der für BMW zuständigen irischen Typgenehmigungsbehörde NSAI arbeitete BMW bereits zuvor an einer Hard- und Software-Maßnahme, um die beanstandeten Funktionen zu entfernen.
In der Hochphase des Dieselskandals ab September 2015, in dessen Zentrum Abgasmanipulationen des VW-Konzerns standen, sah sich auch BMW immer wieder mit Vorwürfen wegen vermeintlicher Abgas-Schummelei konfrontiert. Die Staatsanwaltschaft München hatte im Februar 2018 gar ein Ermittlungsverfahren gegen unbekannte Mitarbeiter des Autoherstellers eingeleitet. Jedoch ergaben die Ermittlungen "weder Nachweise dafür, dass bei den Modellreihen tatsächlich prüfstandsbezogene Abschalteinrichtungen verbaut wären, noch, dass Mitarbeiter der BMW AG vorsätzlich gehandelt hätten." Der Vorwurf des Betruges habe sich insoweit nicht bestätigt.
BMW kam bisher glimpflich durch den Dieselskandal
BMW zahlte den damaligen Bußgeldbescheid über 8,5 Millionen Euro trotzdem. Hintergrund: Die Staatsanwaltschaft stellte im Verlaufe ihrer Ermittlungen fest, dass bei fast 8.000 Dieselfahrzeugen die Motorsteuergeräte versehentlich falsch programmiert wurden. Spezifische gesetzliche oder sonstige Vorschriften sollen von BMW zwar nicht missachtet worden sein. Doch das Unternehmen habe seine Aufsichtspflicht verletzt, weil es keine geeigneten Qualitätssicherungssysteme eingerichtet habe, um den Fehler zu verhindern. Damit folgte die Strafverfolgungsbehörde seinerzeit der BMW-Argumentation; mit Zahlung der Strafe war der Fall im juristischen Sinne erledigt. © auto motor und sport
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