Die Thüringer Autobahnpolizei hat nach einer Meldung des MDR zahlreiche Beschwerden von Autofahrern erhalten, die auf der A9 in Richtung Berlin geblitzt wurden. Der Grund sind drei Schilder und eine falsche Annahme.
Wer das Hermdorfer Kreuz von der Autobahn A4 kommenden in Richtung Norden auf der Einfädelspur fährt, beschleunigt schnell auf 100 km/h und wird ebenso schnell Opfer eines mobilen Blitzeranhängers, der an dieser Stelle häufig aufgestellt ist.
So liest man Schilder richtig!
Grund ist in vielen Fällen offenbar, dass die Autofahrer ein Schild interpretieren. Ganz oben ist das Tempolimit 80 km/h, darunter ein Überholverbot und darunter ein weißes Zusatzsschild mit den Symbolen für Lkw, Bus und Pkw mit Anhänger. Offenbar sind Autofahrer der Meinung, dass es sich hier um ein Tempolimit und ein Überholverbot für die entsprechenden Fahrzeug gibt. Doch die "Lesart" ist so nicht korrekt.
Verkehrsschilder müssen gemäß der Straßenverkehrsordnung (StVO) zwar von oben nach unten gelesen werden. Dabei gilt, dass Zusatzzeichen – weiße Schilder mit schwarzen Symbolen oder Text – sich stets auf das unmittelbar darüberliegende Verkehrszeichen beziehen, sofern nichts anderes angegeben ist (§39 StVO). Entsprechend gilt am Hermsdorfer Kreuz ein Tempolimit von 80 km/h für alle Fahrzeuge und ein Überholverbot für die im Zusatzschild dargestellten Fahrzeugarten.
Wer legt das Tempolimit fest?
Natalie Meier, Pressesprecherin der Autobahnpolizei, erklärt gegenüber dem MDR: "Geblitzt wird nicht aus Schikane. Die Geschwindigkeitsbegrenzung ist notwendig, da Haupt- und Nebenfahrbahnen zusammengeführt werden und sich die Anzahl der Fahrstreifen verringert. Eine einheitliche Geschwindigkeit von 80 km/h hilft, Unfälle zu vermeiden."
Am Hermsdorfer Kreuz werden entweder ein mobiler Blitzer oder die fest installierten Geräte unter einer Brücke eingesetzt, jedoch nie beide gleichzeitig. Dies entspricht den gesetzlichen Vorgaben, die vorsehen, dass nicht mehrere Blitzer in einem Abstand von weniger als 2.000 Metern aktiv sein dürfen. Übrigens: Die Festlegung von Tempolimits erfolgt nicht zufällig. Eine Unfallkommission, bestehend aus der Autobahn GmbH, der Straßenverkehrsbehörde und der Autobahnpolizei, prüft die Notwendigkeit auf Basis von Unfallstatistiken. © auto motor und sport
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