VW geht in den USA gegen vermeintliche Markenrechtsverletzungen vor. Ein texanischer Händler steht wegen seines Firmennamens und -logos im Fokus.
VW zeigt sich aktuell recht klagefreudig, und das weltweit. Während der Hersteller in Europa rigoros gegen Grauimporte seiner eigenen China-Modelle vorgeht, beschäftigt aktuell ein Markenrechtsstreit Anwälte und Gerichte in den USA. Die Volkswagen Group of America, Inc., also die US-Dependance des niedersächsischen Autokonzerns, verklagt den Gebrauchtwagenhändler "VDubs Only, Inc." aus der texanischen Metropole Dallas. Die Klage wurde am 26. April 2024 vor einem Gericht im US-Bundesstaat Michigan eingereicht (Aktenzeichen 2:2024cv11117).
Video: So sieht das beleuchtetes VW-Logo am Touareg aus
Volkswagen sieht seine Markenrechte von dem Autohändler auf mehreren Ebenen verletzt. Dabei geht es unter anderem um den Firmennamen. Der Begriff "V-Dub" ist eine Abkürzung und steht in Nordamerika als Synonym für VW, das im englischen Sprachraum korrekt (rein phonetisch ausgedrückt) "Wie Dabbel You" ausgesprochen wird. Am Begriff "V-Dub" hält Volkswagen seit Ende der Nullerjahre die Rechte. Allerdings könnte es hier auf ein klitzekleines Detail ankommen: Volkswagen besitzt die Rechte an der Schreibweise mit Bindestrich, VDubs Only schreibt sich jedoch ohne dieses Zeichen.
"Widerrechtliche Aneignung" und "verfälschte Logo-Version"
Der Konzern argumentiert nun, bei der Firmenbezeichnung "VDubs Only" handele es sich um eine "widerrechtliche Aneignung" des Begriffs. Zumal der Händler behaupte, ein "VW- und Audi-Spezialist" zu sein. Zudem habe das Unternehmen aus Dallas zu allem Überfluss ein Logo verwendet, das eine "verfälschte Version" des VW-Markenlogos darstelle. Tatsächlich zeigen sich Parallelen bei den beiden Emblemen. Vor allem im oberen Bereich, in dem das "V" nahtlos in den kreisrunden Rand übergeht. Hinzu kommt die farbliche Verwandtschaft, da "VDubs Only" ebenso die Farben Blau und Weiß verwendet wie Volkswagen, wenn auch das VW-Blau inzwischen deutlich dunkler geworden ist.
Laut Klage führe die Kombination aus Firmenname, -logo und -beschreibung potenziell zu Verwirrung bei der Kundschaft. Die Verwendung der Volkswagen-Marken könne "potenzielle Käufer der Produkte und Dienstleistungen der Beklagten sowie die breite Öffentlichkeit zu der Annahme veranlassen, dass die Produkte und Dienstleistungen der Beklagten mit VW verbunden sind oder von VW autorisiert, gesponsert oder unterstützt werden".
Nun mit Porsche im Logo
US-Medienberichten zufolge strebt die Volkswagen Group of America eine dauerhafte Unterlassungsverfügung an. Damit will der Hersteller den Texanern untersagen, die beanstandeten Marken und Logos zu verwenden. Außerdem soll der Händler die Anwalts- und Gerichtskosten tragen sowie seine Internet-Domains auf Volkswagen USA übertragen. Sein Logo hat VDubs Only inzwischen geändert (es zeigt nun einen stilisierten Porsche 911 in Orange auf schwarzem Grund), den Namen hat die Firma jedoch noch nicht abgelegt. Und bislang ist die Website weiterhin unter "vdubsonlydallas.com" erreichbar. © auto motor und sport
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