In Deutschland gilt eine situative Winterreifenpflicht. Doch was bedeutet das genau für Autofahrer? Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zur Faustregel "von O bis O", zu Bußgeldern, Ganzjahresreifen, vorgeschriebenen Zeiträumen und möglichen Ausnahmen.
Die Straßenverkehrsordnung (§ 2 StVO) regelt die situative Winterreifenpflicht in Deutschland wie folgt: "Der Führer eines Kraftfahrzeuges darf dies bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte oder Reifglätte nur fahren, wenn alle Räder mit Reifen ausgerüstet sind, die unbeschadet der allgemeinen Anforderungen an die Bereifung den Anforderungen des § 36 Absatz 4 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung genügen." Zu diesen Anforderungen zählen M+S-Reifen sowie Winterreifen mit dem Alpine-Logo.
Ist die Wechsel-Regel "von O bis O" verpflichtend?
Grundsätzlich können Sie als Autofahrer die Faustformel von "O" bis "O" – also von Oktober bis Ostern – anwenden. Diese Regel bietet aber nur eine grobe Orientierung und sollte flexibel gehandhabt werden, um auf unerwartete Wetterumschwünge reagieren zu können. Eine gesetzliche Vorschrift für den Zeitpunkt des Winterreifenwechsels gibt es indes nicht.
Müssen auf allen vier Rädern Winterreifen montiert sein?
Ja, die situative Winterreifenpflicht schreibt für alle Räder Winterreifen vor.
Video: Das bedeuten die Kennzeichnungen auf Autoreifen
Ab wann sollten Autofahrer mit Winterreifen fahren?
Hier gibt es nur eine Empfehlung: Sobald die Temperaturen unter 7 Grad Celsius sinken, sollten man mit Winterreifen unterwegs sein. Achtung, solche Temperaturen sind auch im Herbst oft schon aktuell.
Wie sind Winterreifen definiert?
Vom 1. Oktober 2024 an gelten in Deutschland strengere Vorschriften für die Nutzung von Winterreifen. Künftig sind bei winterlichen Straßenverhältnissen nur noch Reifen zulässig, die das Alpine-Symbol tragen. Damit läuft zum 30. September 2024 die Übergangsfrist für Autoreifen mit der Kennzeichnung "M+S" (Matsch und Schnee) aus. Wer nach dem Stichtag M+S-Reifen benutzt, verstößt gegen den § 36 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO).
Sind auch Ganzjahresreifen erlaubt?
Sobald Ganzjahresreifen das Alpine-Logo oder das M+S-Zeichen mit der oben genannten Übergangsfrist tragen, gelten Sie als Winterreifen. Ohne die Symbole sind es Sommerreifen.
Welche Profiltiefe und welchen Druck müssen Winterreifen haben?
Gesetzlich ist eine Mindestprofiltiefe 1,6 Millimeter vorgeschrieben. Das gilt auch für Winterreifen. Aus Sicherheitsgründen empfehlen wir, aber auch die Automobilclubs mindestens vier Millimeter. Darüber hinaus sollten spätestens alle sechs Jahre die Reifen ausgetauscht werden.
Den korrekten Druck für die Winterreifen entnehmen sie der Luftdrucktabelle des Reifenherstellers.
Welche Ausnahmen gibt es zur Winterreifenpflicht?
Die situative Winterreifenpflicht gilt nicht für einspurige Fahrzeuge wie Motorräder sowie für Krankenfahrstühle laut §2 Nr. 13 FZV (Fahrzeugzulassungsverordnung). Auch Nutzfahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft sind ausgenommen.
Welche Bußgelder drohen, wenn ich ohne Winterreifen fahre?
Der Fahrer oder die Fahrerin müssen ein Bußgeld von 60 Euro zahlen, wenn das Fahrzeug ohne geeignete Winterbereifung genutzt wird. Führt dies zu einer Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer, erhöht sich das Bußgeld auf 80 Euro, und es wird ein Punkt in Flensburg eingetragen. Bei einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer steigt das Bußgeld auf 100 Euro, ebenfalls verbunden mit einem Punkt. Kommt es zu einem Unfall, beträgt das Bußgeld 120 Euro, zusätzlich wird ein Punkt eingetragen. Auch der Fahrzeughalter kann belangt werden: Wenn er das Fahren ohne Winterbereifung erlaubt oder anordnet, drohen 75 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg.
Was passiert bei einem Unfall mit Sommerreifen?
Die Kaskoversicherung kann wegen grober Fahrlässigkeit die Leistung kürzen. Die gegnerische Haftpflichtversicherung kann bei einem unverschuldeten Unfall ein Mitverschulden anrechnen.
Kann ich bei einer Panne einen Sommerreifen aufziehen?
Ja, in diesem Fall ist nach Angaben des ADAC kein Bußgeld zu befürchten. Autofahrerinnen und -fahrer dürfen mit diesem Notbehelf die Fahrt vorsichtig fortsetzen, der Sommerreifen muss dann zeitnah ersetzt werden.
Sind auch für Mietwagen Winterreifen vorgeschrieben?
Ja, Autovermieter müssen die Fahrzeuge in einem fahrbereiten und verkehrssicheren Zustand zur Verfügung stellen. Bei winterlichen Straßenverhältnissen ist ein Mietwagen mit Sommerreifen nicht verkehrssicher. Der Mieter darf die Übernahme des Fahrzeugs verweigern. Die Autovermieter verlangen für Winterreifen oft eine zusätzliche Gebühr. © auto motor und sport
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