Eng überholt? Fußgänger im Weg? Beim Abbiegen geschnitten? "Arrgh!! Was für ein besch*** Ar***!" Wut im Straßenverkehr kennt jeder Radfahrer. Aber nur wegen ein paar unbedachter Ausdrücke eine Anzeige wegen Beleidigung kassieren? Das muss doch nicht sein. BikeX zeigt, wie Beleidigen richtig geht – und wann's teuer wird.
Und das dritte Mal heute, dass dir ein Auto rotzfrech beim Rechtsabbiegen den Weg abschneidet. "So ein blöder Ar***!" möchte man da rufen. Und es werfe den ersten Stein, wer noch nie im Vorbeifahren den Mittelfinger ausgestreckt hat. Doch wer sich zu solchen Beleidigungen und Gesten hinreißen lässt, kann schnell rechtliche Konsequenzen riskieren. Denn gemäß § 185 StGB werden Beleidigungen im Straßenverkehr als Straftat gehandelt und können hohe Geldstrafen nach sich ziehen – ja, auch für Radler. Aber zum Glück gibt es Wege, Dampf abzulassen, ohne rechtliche Konsequenzen zu riskieren.
Experten-Tipps für sicheres Frustablassen auf dem Fahrrad
1. In eine andere Richtung schimpfen: Der entscheidende Punkt: Eine Beleidigung muss eindeutig einer Person zuzuordnen sein, um strafbar zu sein. Wenn du also fluchst, aber niemanden direkt ansprichst, ist das schwer nachzuweisen. "Wenn der Adressat unklar ist, wird auch der Tatnachweis einer Beleidigung gemäß § 185 StGB schwer", erklärt Rechtsanwalt Arndt Kempgens, den unsere Kollegen von auto motor und sport zum Thema befragt haben.
2. Kreative Alternativen nutzen: Anstatt klassische Beleidigungen zu verwenden, setze auf humorvolle oder absurde Begriffe, die keine klare Abwertung erkennen lassen. Beispiel: "Sie Grünkernfrikadelle!" Auch oft lohnend ist ein Exkurs in die Biologie. Pilznamen etwa eignen sich ganz hervorragend zum Beleidigen. Beispiel: "Sie Wimpern-Milchling!" Dabei sollte man aber immer in der Sie-Form bleiben, um eine Beleidigung rechtlich abzuschwächen.
3. Wechselseitige Beleidigungen beachten: Laut § 199 StGB können gegenseitige Beleidigungen straffrei sein, wenn sie unmittelbar aufeinander folgen. "Wechselseitige Beleidigungen, also die sofortige Erwiderung auf der Stelle, kann straffrei sein", betont Kempgens. Dennoch ist Vorsicht geboten, da es auf die genaue Situation ankommt.
4. Mit Freundlichkeit überrumpeln: Mittelfinger hoch? Schlechte Idee. Eine Faust schütteln? Grenzwertig. Besser sind ironische Gesten wie ein übertrieben höfliches Winken oder ein theatralisches Kopfschütteln.
5. Auf dem Rad bleiben: Das Absteigen und auf die andere Person zugehen erhöht die Wahrscheinlichkeit einer Eskalation erheblich. Bezogen auf Autofahrer warnt Anwalt Kempgens: "So gut wie immer eskaliert die Situation, wenn einer der Beteiligten aussteigt." In extremen Fällen kann es zur Annahme einer Nötigung oder gar eines gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr führen.
Rechtliche Konsequenzen für Beleidigungen auf dem Rad
Für beleidigende Gesten und verbale Entgleisungen gibt es keinen einheitlichen Strafenkatalog. Bei der Härte der Strafe kommt es immer auf den Einzelfall an. Außerdem werden Geldbeträge individuell nach dem Einkommen des Täters berechnet.
Laut ADAC werden für Beleidigungen im Straßenverkehr im Normalfall 20 bis 30 Tagessätze fällig. Ein Tagessatz ist der 30. Teil eines Monatsnettoeinkommens. In unserer Bildergalerie haben wir bereits verhängte Geldstrafen zusammengestellt.
Fazit: Ruhig bleiben und clever kontern
Radfahren kann stressig sein, aber mit den richtigen Strategien lassen sich Aggressionen abbauen, ohne sich strafbar zu machen. Statt sich in hitzige Wortgefechte zu verstricken, lieber kreativ werden, tief durchatmen und sich darüber freuen, dass man nicht in einem verstopften Auto sitzt. Denn am Ende hat derjenige gewonnen, der entspannt am Ziel ankommt. © Bike-X
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