In Europa sind Kfz-Kennzeichen bei der Größe genau genormt. Höchstens darf das Nummernschild bei einer Höhe von elf Zentimeter 52 Zentimeter breit sein. Mit Ausnahme-Genehmigung können Autofahrer auch zweizeilige Kennzeichen für ihren Pkw nutzen – allerdings nicht aus nur ästhetischen Gründen. Das hat jetzt der Bayrische Verwaltungsgerichtshof bestätigt.

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Geklagt hatte der Fahrer eines Chrysler 300C Touring SRT-8 (Baujahr 2008), der zuvor als Dodge Magnum SRT8 aus den USA importiert wurde. Wie in den USA üblich ist dessen Kennzeichen-Ausschnitt am Heck deutlich schmaler als in Deutschland und der EU. Ein passendes Nummernschild würde laut Besitzer ästhetischer aussehen. Diese Begründung reicht offenbar nicht.

In der US-Szene weit verbreitet

Fahrer von US-Autos nutzen in Europa oft das zweizeilige Kennzeichen, das man von Leichtkrafträdern kennt. Wenn allerdings auch ein breites Nummernschild an das Heck passt oder zumindest zu montieren wäre, muss die Zulassungsstelle nicht unbedingt die Sonder-Genehmigung für ein schmales Kennzeichen erteilen.

Der genaue Wortlaut des Gerichts: "Ein ausnahmsweiser Anspruch auf das Führen eines verkleinerten zweizeiligen Kennzeichens an einem (US-amerikanischen) Fahrzeug – ohne Oldtimer-Eigenschaft – mit einer kleinen Anbringungsstelle kommt nicht in Betracht, wenn ein reguläres Kennzeichen mit einfachen Mitteln, etwa Distanzstücken oder Kennzeichenhaltern, angebracht werden kann."

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Die Einbuchtung am Heck des Dodge habe eine Breite von 32 Zentimeter und eine Höhe von lediglich 16 Zentimeter. Auch der Vorbesitzer hatte vom Unstrut-Hainichen-Kreis eine entsprechende Ausnahme für ein zweizeiliges verkleinertes Europakennzeichen erteilt bekommen. Für die neue Zulassung sei das der Behörde nach kein Grund für eine erneute Erteilung der Ausnahme-Genehmigung.  © auto motor und sport

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