Kaution für Mietwohnung finanzieren – diese Möglichkeiten gibt es

  • Umziehen ist teuer. Neben mit den Umzugskosten steht die Bezahlung der ersten Monatsmiete und der Mietkaution an.
  • Die Mietkaution ist auf das Dreifache der Kaltmiete gedeckelt und kann in drei gleiche Raten aufgeteilt werden.
  • Wer selbst mit der Ratenzahlung nicht genug Bargeld hat, dem stehen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung, um die benötigte Summe aufzubringen. Wir stellen drei von ihnen in diesem Artikel vor.

Alle Bestenlisten hier in der Übersicht

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Ein Umzug kostet Zeit, Nerven und Geld. Renovierung, neue Möbel, eine Umzugsfirma oder die Miete für den Transporter, die erste Miete, all dies sind nur einige Kostenpunkte. Da kann es schwierig werden, die Summe für die Mietkaution aufzubringen. Vor allem, wenn sich die Erstattung der Kaution von der vorherigen Wohnung verspätet. Doch es gibt weitere Möglichkeiten, die Mietsicherheit zu finanzieren. Drei davon werden in diesem Artikel näher erläutert.

Was ist eine Mietkaution?

Wer eine Wohnung oder ein Haus mietet, muss üblicherweise eine Kaution hinterlegen. Vermietende Personen haben keinen gesetzlichen Anspruch darauf, aber das Recht, sie in den Mietvertrag aufzunehmen. Enthält dieser eine entsprechende Klausel, sind die Mietenden verpflichtet, die Kaution zu leisten. Allerdings ist deren maximale Höhe laut Gesetz auf drei Kaltmieten beschränkt. Wenn die Wohnung ohne Betriebskosten zum Beispiel 500 Euro kostet, darf die Kaution 1500 Euro nicht übersteigen. Mietenden ist gestattet, die Kaution in drei gleichen Teilen zu zahlen – den ersten mit Beginn des Mietvertrags und die anderen beiden jeweils zusammen mit der Monatsmiete.

Die Mietkaution ist dazu da, die vermietende Person gegen Mietschäden und offene Forderungen aus dem Mietverhältnis abzusichern. Dazu zählen beispielsweise Schäden bzw. Mängel an der Wohnung oder wenn die Mietpartei ihre Miete oder Nebenkosten schuldig bleibt. Ausschließlich für solche Zwecke darf die vermietende Person die Kaution ganz oder teilweise einbehalten, wenn das Mietverhältnis endet. Außerdem ist sie verpflichtet, die Kaution getrennt von ihrem privaten Girokonto auf einem speziellen Mietkautionskonto anzulegen. Bestehen keine Ansprüche, muss diese inklusive eventueller Zinsen an die ehemaligen Mietenden zurückgezahlt werden.

Wann dies geschehen muss, ist nicht gesetzlich vorgeschrieben. Vermietende dürfen sich die Zeit nehmen, um zu prüfen, ob sie Ansprüche gegen die Mietpartei erheben können. Wurde die Kaution drei Monate nach Ende des Mietvertrags noch nicht erstattet, können die ehemaligen Mietenden diese zumindest teilweise zurückfordern.

Mietkaution mit Kredit bezahlen

Meistens dauert es einige Zeit, bis Mietende ihre Kaution nach dem Auszug zurückbekommen. Folglich haben sie bei der Miete einer neuen Wohnung nicht die Möglichkeit, die neue Kaution zum Teil oder ganz mit der alten Kaution zu finanzieren. Stehen keine weiteren ausreichenden geldlichen Mittel zur Verfügung, um die Kaution komplett oder in drei Raten zu zahlen, kann für sie ein Kredit aufgenommen werden. Diese Möglichkeit ist hauptsächlich dann geeignet, wenn eine längere Laufzeit gewünscht ist und die finanzielle Belastung gemindert werden soll.

Es bieten sich insbesondere Privatkredite an, die ein Darlehen in der benötigten Summe zur Verfügung stellen. Überdies gibt es bei einigen Banken spezielle Kautionskredite, doch im Prinzip ist jeder Konsumentenkredit ohne Zweckbindung geeignet. Kleinkredite haben oft hohe Zinsen und eine kurze Rückzahlungsperiode und sind daher nicht geeignet. Doch da der Bedarf individuell ist, sollten sie nach Wunsch ebenfalls in den Vergleich aufgenommen werden. Eine Möglichkeit ist der Santander BestCredit, den es ab einem Darlehensbetrag von 1000 Euro gibt. Die Zinsspanne beträgt 1,99 bis 7,98 % eff. p. a. und die Laufzeit ist zwischen 12 und 96 Monaten wählbar.

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Mietkautionsbürgschaft abschließen

Die zweite Variante ist die Mietkautionsbürgschaft, auch Kautionsversicherung genannt. Dabei bürgt ein Unternehmen (beispielsweise eine Bank oder eine Versicherung) für die Mietpartei und versichert der vermietenden Person, im Schadensfall die Kosten zu übernehmen. Anschließend holt sie sich das Geld von der Mietpartei wieder. Falls die vermietende Person zustimmt, kann auf diese Weise sogar eine früher gezahlte Kaution durch eine Bürgschaft ersetzt werden.

Für die Bürgschaft ist ein jährlicher Beitrag zu zahlen, dessen Höhe sich nach der Kautionssumme richtet. Durchschnittlich sind es etwa 5 % davon. Im Fall der oben erwähnen Mietsicherheit von 1500 Euro würde die Kautionsbürgschaft circa 75 Euro kosten – und ist damit erheblich günstiger als die Barkaution. Wichtig: Mit dem Jahresbeitrag wird die Kaution nicht abbezahlt. Sollte die vermietende Person gerechtfertigte Ansprüche erheben, müssen Mietende für diese aufkommen.

Da es inzwischen verschiedene Anbieter für Kautionsversicherungen gibt, lohnt es sich, vor dem Abschluss einen Vergleich vorzunehmen. Des Weiteren ist es ratsam, sich schon bei der Wohnungsbesichtigung zu erkundigen, ob eine Bürgschaftsurkunde anstelle der Kaution anerkannt wird. Manche Mietkautionsbürgschaftsgeber halten zu diesem Zweck kostenloses Informationsmaterial bereit.

Bei kautionsfrei.de können an einer Kautionsversicherung interessierte Personen ein Informationsblatt für Vermieter herunterladen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, schon während der Wohnungssuche die Bürgschaft zu reservieren. Kautionsfrei.de prüft in diesem Zuge die Bonität und stellt bei positivem Ergebnis eine Zusicherung der Bürgschaft aus, die den Suchenden einen Vorteil verschaffen kann. Wurde dann der Mietvertrag unterzeichnet, ist die eigentliche Bürgschaftsurkunde innerhalb von zwei Werktagen da. Der Jahresbeitrag liegt dann bei 5,25 % der Kautionssumme. Zudem profitiert neue Kundschaft bei kautionsfrei.de von einer kostenlosen (und täglich kündbaren) Haftpflichtversicherung bei Getsafe für ein halbes Jahr.

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Für die Mietkaution das Konto überziehen

Mangelt es an ausreichend Guthaben auf dem Girokonto, um davon die Kaution bar zu zahlen, besteht unter Umständen die Möglichkeit, zu diesem Zweck den Dispokredit in Anspruch zu nehmen. Da dies jedoch mit hohen Zinskosten verbunden ist, empfiehlt sich diese Variante für Fälle, in denen das Konto schnell wieder ausgeglichen werden kann und der Dispo lediglich dazu dient, den Zeitraum bis zum nächsten Gehaltseingang zu überbrücken.

Zudem steht sie nur jenen Personen zur Verfügung, die von ihrer Bank einen Dispokreditrahmen in ausreichender Höhe erhalten haben. Diese kann im Onlinebanking, auf dem Kontoauszug oder beim Kundenservice in Erfahrung gebracht werden. Ist der Dispositionskredit zu niedrig für die benötigte Summe, können Kontoinhabende eine Erhöhung beantragen, sofern Bonität und Gehaltseingänge den Ansprüchen der Bank genügen. Meistens ist der maximale Kreditrahmen auf das doppelte bis dreifache monatliche Einkommen gedeckelt.

Beim GiroDirekt-Konto der PSD Bank Nürnberg zählen die Zinsen für den Dispokredit mit 4,99 % zu den günstigsten in Deutschland. Zudem gestattet sie bei neu eröffneten Konten eine Überziehung von 500 Euro, die nach drei Gehaltseingängen erhöht werden kann. Darüber hinaus ist das GiroDirekt bei regelmäßigen Gehaltseingängen unabhängig von deren Höhe kostenlos und kommt mit zwei gebührenfreien Karten daher, einer Girocard und einer Kreditkarte von Visa oder Mastercard.

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