- Im Netz kursiert mit einer gruseligen Version von Goofy erneut ein Horror-Kettenbrief.
- Die Nachrichten versetzen Kinder in Angst und Schrecken. Was Eltern dagegen tun können.
Auf eine bizarre Art und Weise ähnelt die Figur dem Disney-Liebling Goofy - und sie weckt bei vielen Kindern Neugier: Ein Foto der seltsamen Gestalt erscheint im Chat mit der Frage "Willst du mit mir spielen?" Die Polizei warnt vor diesem Kettenbrief, der sich gerade massiv verbreitet. Dahinter verbirgt sich die sogenannte "Grusel-Goofy Online-Challenge", die mit der Angst von Kindern spielt.
Landet die Nachricht auf dem Handy, antworten viele mit "Ja". Dann folgen weitere Nachrichten, bei denen die Kinder vor Aufgaben gestellt werden. Die Online-Challenges, die es zu unterschiedlichen Themen gibt, reichen generell "von harmlosen Späßen bis zu lebensgefährlichen Verhaltensweisen", warnt die Polizei. Eine der letzten Versionen dieser Art von Kettenbriefen war das Schreckgespenst "Momo" gewesen, das ähnlichen Horror verbreitet hatte.
Horror-Kettenbriefe keinesfalls weiterleiten
Was Eltern über diese Kettenbriefe wissen sollten:
- Digitale Kettenbriefe werden über WhatsApp und andere Messengerdienste sowie soziale Netzwerke wie Facebook verbreitet.
- Häufig werden die Empfänger - per Bild, Text und/oder Video - dazu aufgefordert, die Inhalte weiterzuverbreiten.
- In "Horror-Kettenbriefen" wird oft mit dramatischen Folgen gedroht, sollte man die Nachricht nicht weiterleiten: Ein Monster werde erscheinen oder eine nahestehende Person sterben.
Tipps der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes:
- Erklären Sie Ihrem Kind, was das Ziel derjenigen ist, die die Challenge gestartet haben: Angst zu verbreiten.
- "Du brauchst aber keine Angst haben": Das ist ein zentraler Satz. Versichern Sie Ihrem Kind, dass kein Grund zur Sorge besteht: Ein Nicht-Verbreiten hat keine negativen Folgen für das Kind oder für Angehörige.
- Im Gegenteil: Ein Weiterleiten kann unter Umständen sogar strafbar sein (wenn der Inhalt etwa eine Gewaltandrohung gemäß §241 StGB oder Anleitung zu Gewalt gemäß § 111 Absatz 1 StGB enthält).
- Achten Sie darauf, dass das Kind solche Kettenbriefe umgehend vom Smartphone löscht.
Experten raten, Kinder - sobald sie sich im Internet bewegen - grundsätzlich darauf vorzubereiten, dass es diese Art von Nachrichten gibt. "Dann wissen Sie direkt, wie sie mit diesen Inhalten umgehen können", heißt es von der Polizei. Erwachsene sollten Kindern unbedingt vermitteln, dass sie jederzeit den Kontakt abbrechen können, ohne dass es für sie selbst oder andere Personen Konsequenzen hat. (af)
Verwendete Quellen:
- Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes
- dpa: "Kettenbriefe spielen mit der Angst - das sollten Eltern tun"
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