In Gruppenchats per WhatsApp organisieren viele ihren Alltag. Nicht selten gibt es Streit. Darf man nervende Teilnehmer aus der Gruppe schmeißen. Nicht ohne weiteres, wenn man das Recht ernst nimmt.
Chats per Messenger-Gruppen sind an der Tagesordnung. Es gibt viele Gruppenzwecke: Hundetreffs, Fitnessgruppen, Überraschungsparty und so weiter. Auch in der Schule sind Chats an der Tagesordnung. Ein Schüler eröffnet eine Gruppe und die ganze Klasse tritt bei. Man kann im Chat die Angelegenheiten der Klasse organisieren, jeder kann alles mitbekommen und auf Wunsch der Lehrer, werden auch Hausaufgaben und Co. verbreitet.
Vorsicht beim Rausschmiss - Gruppenchat als BGB-Gesellschaft
Wenn viele Schüler chatten kann sich auch mal einer im Ton vergreifen. Darf man ihn dann rausschmeißen? Nicht einfach so, denn rechtlich betrachtet, ist ein Zusammenschluss von mehreren Personen, die einen gemeinsamen Zweck verfolgen, eine Gesellschaft des Bürgerlichen Rechts. Für die gibt es Regeln im BGB.
Man kann die Entfernung aus der Gruppe als Kündigung begreifen. Grundsätzlich kann jeder Gesellschafter die gesamte Gesellschaft kündigen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Dann muss sie aber aufgelöst werden. Man kann dann einen neuen Stufenchat ohne die Person eröffnen, die man ausschließen will.
Kommunikationsregeln helfen: Was gehört in die "Chat-Policy"?
Hohe Hürden also, für den Rausschmiss aus dem Klassenchat. So oder so bietet es sich an, wenn der Administrator bei Gründung des Chats gleich in der ersten Nachricht Regeln für das kommuniziert, was erwünscht ist.
Man beginnt mit dem Zweck des Chats. Der kann zum Beispiel darin bestehen, Unklarheiten zu Hausaufgaben oder anderen Angelegenheiten der Gruppe auf kurzem Weg zu klären und sich so gegenseitig zu helfen, einen Überblick zu bekommen.
Netter Umgangston, keine langen Diskussionen, keine Kettenbriefe
Themen der "Gruppen-Policy" können sein: Freundlicher Umgangston, keine ellenlangen Diskussionen, sondern Daumen hoch oder runter, wenn es was zu entscheiden gibt.
Und ein wichtiger Hinweis: Streitfragen klärt man im persönlichen Gespräch. Auch der Verzicht auf das Versenden von Kettenbriefen, "lustigen", politischen, religiösen und andere Videos, sowie Aufrufe zur Unterschrift von Petitionen, unabhängig davon, wie berechtigt, gut gemeint und emotional das Thema für den einzelnen sie sein mag, schließt man auch besser aus.
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