TikTok ist wegen seiner Reichweite bei der jungen Generation beliebt. Das Onlineangebot aus China ist in den USA in die Missgunst des Staates geraten und soll nun vielleicht vom heimischen Techgiganten Microsoft erworben werden. Selbst wenn auf diese Weise ein Problem für die USA gelöst werden könnte, würden viele weitere bleiben. Allen voran ist es der Datenschutz, der für Kopfschmerzen sorgt.

Rolf Schwartmann
Eine Kolumne
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In Deutschland hat der Bundesgesundheitsminister zu Beginn der Pandemie ein TikTok-Konto eröffnet. Das ergab Sinn, denn wo kann der Staat die Jugend besser gegen Corona sensibilisieren als im Kommunikationsraum ihrer Wahl?

Nun prüft man im Ministerium, ob das Konto mit seinen fast 60.000 Followern gelöscht werden soll. Auch der saarländische Ministerpräsident hat Bedenken, ob er per TikTok noch kommunizieren kann, wenn er das europäische Datenschutzrecht einhalten möchte.

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Der Staat darf keine Social-Media-Dienste nutzen

Diese Überlegungen sind angebracht, denn nach der Rechtsprechung des europäischen Gerichtshofes und der darauf fußenden Auffassung der deutschen Datenschutzbehörden darf der Staat weder TikTok noch Facebook noch einen anderen der gängigen Social-Media-Dienste nutzen.

Das Verbot der Luxemburger Richter hat zwei Hauptgründe. Zum einen weiß ein Fanpagebetreiber nicht, was Facebook mit den Daten, die über die Fanpage oder den Like-Button an Facebook gelangen, anstellt. Das muss er aber, nach Auffassung des Europäischen Gerichtshofes zumindest grob, wenn er den Dienst rechtskonform betreiben möchte. Darüber müssen Seitenbetreiber und Social-Media-Dienst eine Vereinbarung treffen. Die liegt aber nicht rechtskonform vor.

Zum anderen hat der Europäische Gerichtshof kürzlich erneut entschieden, dass jedenfalls ein unverschlüsselter Datentransfer in datenschutzrechtlich unsichere Staaten wie die USA erst dann gestattet ist, wenn sichergestellt ist, dass der Geheimdienst dieser Staaten die Kommunikation nicht einsehen kann. Das ist derzeit faktisch unmöglich.

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Ein europäisches Rechenzentrum löst nur ein Problem

TikTok reagiert auf die jüngste Entscheidung aus Luxemburg, indem der Dienst die Errichtung eines Rechenzentrums in Europa ankündigte. Das würde zumindest ein Problem im Zusammenhang mit dem verbotenen Datentransfer in die USA lösen. Für den Gesundheitsminister und zugleich auch für jedes private Unternehmen und für jede Behörde, die den Dienst nutzen wollen, würde sich aber nichts am ersten Problem ändern.

Erst dann, wenn zwischen dem Verantwortlichen für einen TikTok-Account, eine Fanpage oder für einen sonstigen Social-Media-Auftritt klar vereinbart ist, was mit den Daten in der Gewalt der Dienste geschehen darf, sind die Forderungen des Datenschutzes erfüllt.

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