• Wer im Impfzentrum keinen QR-Code für den digitalen Impfnachweis erhalten hat, kann ihn in der Apotheke erhalten - aber nicht in jeder.
  • Ein Portal hilft schnell und einfach bei der Suche, welche Apotheke in Ihrer Nähe Zertifikate ausstellt.

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Wer geimpft ist, muss als Nachweis dafür nicht immer seinen Impfpass bei sich haben. Seit rund einem Monat gibt es den digitalen Impfnachweis, der via App auf dem Smartphone abgespeichert werden kann.

Um an diesen Nachweis zu gelangen, braucht man einen QR-Code, den man auf drei Wegen erhalten kann:

  • Das Impfzentrum oder die Arztpraxis, wo die Zweitimpfung verabreicht wurde, stellen ihn aus.
  • Man kann sich den Code per Post zuschicken lassen.
  • Apotheken stellen ihn aus.

Nicht alle Praxen können die Zertifikate ausstellen und auch in manchen Impfzentren klappt das nicht immer zuverlässig. Daher gibt es die Möglichkeit auch in Apotheken - allerdings nicht in allen.

  • Welche Apotheke am Wohnort den Impfnachweis ausstellt, erfährt man beim Informationsportal "mein-apothekenmanager.de".
  • Geben Sie im Suchfeld Ihre Postleitzahl an und klicken darunter bei "Serviceleistungen" das Feld "Digitales Impfzertifikat" an.

Diese Apps brauchen Sie für den digitalen Impfnachweis

Geimpfte brauchen für die Ausstellung den Impfbescheid oder ihren Impfpass und einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis. Bezahlen müssen sie nichts für die Ausstellung, der Bund trägt die Kosten.

Was dann zu tun ist:

  • Den QR-Code auf dem Zertifikat-Ausdruck per Smartphone-Kamera in die Corona-Warn-App (Android/iOS) oder die CovPass-App (Android/iOS) importieren.

Diese Apps sind für Android- und iOS-Smartphones kostenlos in den jeweiligen App Stores verfügbar. Wer kein Smartphone hat, kann den EU-weit gültigen Nachweis über eine COVID-19-Impfung auch in Papierform bei sich tragen.

Portal zeigt auch Schnelltest-Angebote in Apotheken an

Die Seite "mein-apothekenmanager" hilft übrigens auch bei der Suche nach Apotheken mit Schnelltest-Angebot. Hierfür klicken Sie unter dem Postleitzahlenfeld die Serviceleistung "COVID-19-Schnelltest" an.

Die Suchergebnisse sind jeweils nach Entfernung sortiert. In der Regel lohnt sich anschließend ein Anruf oder Klick auf die Website der Apotheke. Häufig ist eine Online-Terminbuchung möglich, so kann man sich mögliche Wartezeiten ersparen.

Selbsttest, Schnelltest und PCR: Wo sind die Unterschiede?

Kostenlose Schnelltests sind seit 8. März möglich, die Kosten übernimmt auch hier der Bund. Schnelltests zählen genauso wie Selbsttests zu den sogenannten Antigen-Tests, die derzeit etwa in Krankenhäusern, Schulen oder Pflegeheimen zum Einsatz kommen. Zwischen beiden gibt es einige Unterschiede.

  • Schnelltest: Geschultes Personal entnimmt den Abstrich und führt dafür ein Wattestäbchen in die Nase oder den Rachen ein. Nach etwa 15 Minuten Wartezeit ist das Ergebnis da. Die Getesteten erhalten eine entsprechende schriftliche Bescheinigung. Das Ergebnis dieser Tests ist meldepflichtig.
  • Selbsttest: Diesen Test kann jeder zu Hause machen, erhältlich ist er im Handel. Die Probe wird nicht ganz so tief aus der Nase entnommen wie beim Schnelltest, unbedingt zu beachten ist die Anleitung, die der Verpackung beiliegt. Eine falsche Handhabung kann das Ergebnis beeinträchtigen.

Sowohl beim Schnell- als auch beim Selbsttest gilt: Ein positives Ergebnis muss durch einen PCR-Test überprüft werden. Nach einem positiven Selbsttest sollten sich Betroffene hierfür beim Hausarzt oder unter der Telefonnummer 116 117 melden, heißt es vom Bundesgesundheitsministerium.

Und auch bei einem negativen Ergebnis sind die Corona-Regeln weiterhin einzuhalten. Denn die Selbst- und Schnelltests sind wesentlich ungenauer als ein PCR-Test.

  • PCR-Test: Er gilt als "Goldstandard" unter den Tests. Die Entnahme der Probe erfolgt durch medizinisches Personal, die Auswertung wird im Labor gemacht.

Verwendete Quellen:

  • Robert-Koch-Institut
  • Bundesministerium für Gesundheit: Fragen und Antworten zu Schnell- und Selbsttests zum Nachweis von SARS-CoV-2
  • Mein-Apothekenmanager.de

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