Fast jedes zehnte Paar in Deutschland kann keine Kinder bekommen, obwohl es sich welche wünscht. Künstliche Befruchtung ist da eine echte Hoffnung, doch sie ist teuer. Wer bestimmte Bedingungen erfüllt, kann allerdings bis zu 100 Prozent der Kosten sparen. Unverheiratete Paare gehen hier nach dem aktuellen Urteil des Bundessozialgerichtes allerdings weiterhin leer aus. Warum ist das so und wer profitiert? Wir klären einige wichtige Fragen zur In-Vitro-Fertilisation (IVF).

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Muss es immer eine künstliche Befruchtung sein?

Nein, viele Paare mit unerfülltem Kinderwunsch können sich diesen Schritt sparen. Ihnen hilft – je nach Diagnose - auch ein Zyklusmonitoring (um den optimalen Zeitraum für eine Befruchtung zu nutzen) oder Hormonbehandlungen. Falls das nicht von Erfolg gekrönt ist, kommt die sogenannte Samenübertragung (Insemination) infrage, die ebenfalls nicht unter die Kategorie der künstlichen Befruchtung fällt. Dabei bringen Ärzte befruchtungsfähige Spermien in die Gebärmutter der Frau.

Ist IVF für jeden geeignet?

Falls doch eine künstliche Befruchtung erforderlich ist, hängt die jeweilige Methode von den Ursachen für die Kinderlosigkeit ab. Dafür ist eine gründliche ärztliche Diagnose unumgänglich. Die Behandlungen bei der künstlichen Befruchtung sind vielfältig. Am häufigsten kommen die In-Vitro-Fertilisation und ihre Sonderform, die Intrazytoplasmatische Spermieninjektion (ICSI), zum Einsatz.


Bei der IVF werden der Frau Eizellen entnommen und mit Spermien im Reagenzglas vermischt. Falls eine Befruchtung klappt, werden bis zu drei Embryonen in die Gebärmutter der Frau übertragen. Im Jahr 2011 kam dieses Verfahren bei 75 Prozent der künstlichen Befruchtungen zur Anwendung und ist damit häufiger als die herkömmliche IVF.

Was kostet die künstliche Befruchtung?

IVF und ICSI sind die gängigsten und gleichzeitig die teuersten Varianten der reproduktionsmedizinischen Behandlungen. Die IVF schlägt für Kassenpatienten mit etwa 3.000 Euro pro Behandlung zu Buche, die kompliziertere ICSI mit 4.000 Euro. Für Privatpatienten gestalten sich die Kosten anders, da Ärzte hier größere Spielräume für die Preisgestaltung haben.

Kommt die Krankenkasse für die Behandlung auf?

Für die Kostenübernahme der Behandlungen gibt es ein komplexes System. Zunächst einmal haben alle gesetzlich versicherten Paare einen Anspruch auf 50 Prozent Zuschuss durch die Krankenkasse und das bei insgesamt drei Behandlungszyklen.

Dies gilt jedoch nur, wenn das Paar verheiratet ist, gewisse Altersgrenzen nicht überschritten werden, die Unfruchtbarkeit ärztlich attestiert ist, ausreichende Erfolgschancen bestehen und eine medizinische und psychosoziale Beratung stattgefunden hat.

Einige Kassen zahlen sogar mehr als die Hälfte der Kosten. Die Knappschaft beispielsweise übernimmt 100 Prozent.

Schießt der Staat etwas zu?

Ja, der Bund ist bereit, bis zu vier Versuche der künstliche Befruchtung finanziell zu unterstützen - jedoch nur, wenn das jeweilige Bundesland in gleichem Maß mitzieht. Daher gibt es die Zuschüsse in Höhe von 25 Prozent auf die Kosten nach Abzug des Kassenzuschusses bislang nur in fünf Bundesländern: Sachsen, Sachsen-Anhalt, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen.

Gilt das auch für unverheiratete Paare?


Das Bundesverfassungsgericht hat bereits im Jahr 2007 entschieden: Ledige Paare haben keinen Anspruch auf Zuschüsse für die künstliche Befruchtung. Eine Krankenkasse in Berlin, die BKK Verkehrsbau Union, möchte ihren unverheirateten Versicherten jedoch eine Kostenübernahme ermöglichen und ist vor Gericht gezogen. Das Bundessozialgericht hat dem Wunsch jedoch nicht stattgegeben.

Das Bundesland Sachsen-Anhalt bleibt in dieser Sache alleiniger Vorreiter: Es bezuschusst sogar unverheiratete Paare.

Gehen Singles und Homosexuelle leer aus?

Derzeit eindeutig ja. Singles und gleichgeschlechtliche Paare bekommen keine Zuschüsse. Im Gegenteil: Sie kommen für eine Behandlung überhaupt nicht infrage, selbst wenn sie dafür privat aufkommen wollen. Die Bundesärztekammer schließt in ihren Richtlinien die künstliche Befruchtung für Menschen aus, "die in keiner Partnerschaft oder in einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft leben". Um solche Behandlungen zu ermöglichen, müssten Folgefragen geklärt werden, zum Beispiel die Bedeutung von Mutter und Vater für die Kindesentwicklung. Dies sei ein notwendiger gesellschaftlicher Diskurs, den die Ärzteschaft nicht allein führen könne.

Muss die Ei- oder Samenzelle vom Partner stammen?

Das kommt darauf an, wer für die Behandlungskosten aufkommen soll. Grundsätzlich ist es erlaubt, die künstliche Befruchtung mit fremden Spermien (beispielsweise durch eine Samenspende) durchzuführen. Bezuschusst werden diese Behandlungen aber nicht, man muss sie privat finanzieren.

Zuschüsse durch Krankenkasse und Bund bekommt man nur unter der Voraussetzung, dass Ei- und Samenzellen vom Ehepaar stammen. Fremde Eizellen können generell nicht verwendet werden, die Eizellspende ist in Deutschland verboten.



Wann ist man zu alt für die künstliche Befruchtung?

Laut dem Jahrbuch 2012 des Deutschen IVF-Registers (DIR) sind Männer bei der ersten Behandlung im Schnitt 38,5 Jahre alt und Frauen 35,1. Die Tendenz ist in beiden Fällen steigend. Will das Paar Zuschüsse von Bund und Krankenkasse, muss die Frau zwischen 25 und 40 Jahre alt sein, der Mann zwischen 25 und 50.

Auch wenn man älter ist, kann man sich einer künstlichen Befruchtung unterziehen. Ärzte sehen durch die Behandlung bei Frauen über 40 Jahre noch hohe Chancen auf eine Schwangerschaft, die jedoch drastisch sinken ab dem 45. Lebensjahr. Die Möglichkeit auf Kostenübernahme entfällt jedoch bei Überschreitung der Altersgrenzen.

Wie hoch stehen die Chancen für eine Schwangerschaft?

Gemeinhin wird die Erfolgsquote der künstlichen Befruchtung für eine Schwangerschaft mit 25-30 Prozent angegeben. Zählt man jedoch die Kinderwunschbehandlungen, die die natürliche Empfängnis unterstützen, hinzu (beispielsweise die oben erwähnte Insemination), steigen die Chancen nochmals deutlich. Der Bundesverband Reproduktionsmedizinischer Zentren Deutschlands e.V. (BRZ) gibt an, dass nach Ausschöpfung aller medizinischen Möglichkeiten Paare eine 60-prozentige Chance haben, ein Kind zu bekommen.


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