Aus "Mindestens haltbar bis…" sollte "Am besten verzehren vor dem…" werden. Eine von der FDP angeregte Debatte im Bundestag am 18.10.2011 hat sich mit dem Vorschlag einer neuen Nahrungsmittelkennzeichnung beschäftigt.
Doch bislang hat sich die Politik noch nicht auf eine Änderung geeinigt. Der Hintergrund: Jährlich wandern laut Experten bis zu 20 Millionen Tonnen genießbare Lebensmittel in den Müll, da Verbraucher das Mindesthaltbarkeitsdatum mit dem Verbrauchsdatum verwechseln. Doch wo liegt der Unterschied?
Mindesthaltbarkeitsdatum
Das Mindesthaltbarkeitsdatum ist in der Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung geregelt, die seit 1981 in Kraft ist. Kunden können es an der Formulierung "Mindestens haltbar bis…" erkennen. Es gibt an, wie lange man ein Lebensmittel bei sachgerechter Aufbewahrung ohne Einbußen an Geschmack und Qualität, sowie ohne Gefährdung der Gesundheit konsumieren kann. Dabei darf der Hersteller die Frist festlegen.
Doch auch nach diesem Zeitraum können Lebensmittel meist noch verzehrt werden, wie die Verbraucherzentrale Niedersachsen mitteilt: "Je nach Produkt sind diese auch noch einige Zeit nach Ablauf genießbar und nicht gesundheitsschädlich. Vor dem Verzehr sollte man unbedingt kritisch prüfen, ob das Lebensmittel noch so aussieht, riecht und schmeckt wie üblich." Verbraucher müssen allerdings mit Einbußen in Sachen Geschmack, Farbe und Konsistenz rechnen.
Verbrauchsdatum
Im Gegensatz zum Mindesthaltbarkeitsdatum steht das Verbrauchsdatum. Auch diese Angabe ist in der Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung geregelt und richtet sich an Produkte die leicht verderben und bereits nach einem kurzen Zeitraum eine Gefahr für die Gesundheit darstellen können. Kunden können es an der Formulierung "Zu verbrauchen bis…" erkennen. Diese ist auf leicht verderblichen Lebensmitteln wie Hackfleisch, Putengulasch oder Fisch zu finden. "Über dieses Datum hinaus darf das Produkt nicht mehr verkauft und sollte im Privathaushalt entsorgt werden", wie die Verbraucherzentrale erläutert. (ah)
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