• Die Begriffe "Lockdown" und "Shutdown" werden in der Corona-Pandemie häufig synonym benutzt.
  • Eigentlich bezeichnen sie aber unterschiedliche Dinge.
  • Sprachwissenschaftler haben darauf bereits reagiert.

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Die Begriffe "Lockdown" und "Shutdown" werden seit Monaten verwendet, wenn es um die Frage geht, wie stark das öffentliche Leben im Kampf gegen das Coronavirus heruntergefahren wird.

Zurzeit werden "Lockdown" und "Shutdown" häufig synonym benutzt. Abgeriegelt - wie beim eigentlichen "Lockdown" - ist aber tatsächlich nichts.

Was ist der Unterschied zwischen "Lockdown" und "Shutdown"?

  • Genau genommen steht das englische "Lockdown" für eine Situation, in der Gebäude oder Gegenden nicht betreten oder verlassen werden dürfen, heißt es im Cambridge Dictionary. Der Duden beschreibt "Lockdown" als Ausgangssperre oder Abriegelung.
  • "Shutdown" definiert das Wörterbuch hingegen als Situation, in der ein Unternehmen (vorübergehend) seinen Betrieb einstellt.

Sprachwissenschaftler sehen in der aktuellen Nutzung des Begriffs "Lockdown" schlicht eine Begriffserweiterung. Das Leibniz-Institut für Deutsche Sprache etwa definiert "Lockdown" in diesem Zusammenhang als "Zeitraum, in dem fast alle wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Aktivitäten auf politische Anordnung hin stillgelegt sind (z.B. zum Infektionsschutz)".

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Angela Merkel führte den "Shutdown" im April 2020 sprachlich ein

Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) sprach am 20. April erstmals öffentlich vom "Shutdown": "Ich glaube, uns eint alle (...), dass es keinen erneuten allgemeinen Shutdown geben wird." Die Situation damals: Ab Mitte März war das öffentliche Leben in Deutschland wegen der Corona-Pandemie weitgehend lahmgelegt.

Was im ersten "Shutdown" passierte:

  • Bund und Länder riegelten seinerzeit die Grenzen ab,
  • schlossen Schulen und Kitas,
  • sperrten Kultur- und Sporteinrichtungen für die Öffentlichkeit,
  • die meisten Gaststätten, Läden und Dienstleister durften keine Kundschaft empfangen,
  • Zusammenkünfte etwa in Kirchen oder Sportvereinen waren verboten,
  • offen blieben hingegen vor allem Lebensmittelgeschäfte, Getränkemärkte, Drogerien, Apotheken, Tankstellen und Banken.

Erst nach Ostern Mitte April wurden die Einschränkungen von den Bundesländern schrittweise wieder gelockert.

Vom "Lockdown light" zurück in den harten "Lockdown"

Zwischen dem 2. November und dem 15. Dezember galt bundesweit ein sogenannter "Lockdown light", den - in Sachsen bereits seit dem 14. Dezember - aufgrund ungebrochen steigender Infektions- und Todeszahlen im Zusammenhang mit einer COVID-19-Erkrankung ein sogenannter harter "Lockdown" abgelöst hat. (dpa/hau)

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