• Einem Bericht zufolge plant die Bundesregierung eine Verschärfung der Corona-Regeln.
  • Demnach wird im überarbeiteten Infektionsschutzgesetz nun auch eine 2G-Plus-Regelung für Veranstaltungen aufgenommen.

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Die Bundesregierung verschärft nach einem Bericht des Berliner "Tagesspiegels" die bisher vorgesehenen Maßnahmen gegen die Corona-Pandemie.

So werde im überarbeiteten Infektionsschutzgesetz nun auch eine 2G-Plus-Regelung für Veranstaltungen aufgenommen, berichtete die Zeitung am Sonntag unter Berufung auf die ihr vorliegenden Änderungsentwürfe. Damit könnten bestimmte Veranstaltungen nur noch von Geimpften und Genesenen mit einem zusätzlichen negativen Coronatest besucht werden.

Erheblichen Verschärfung der Kontrolle am Arbeitsplatz

Außerdem soll es demnach zu einer erheblichen Verschärfung der Kontrolle am Arbeitsplatz kommen. Dem Bericht zufolge müssen Arbeitnehmer dann bei Betreten ihrer Arbeitsstelle ihren Impfstatus offenlegen.

Wer nicht geimpft oder genesen sei, brauche täglich einen negativen Corona-Test, berichtete die Zeitung. Arbeitgeber sollen ein Auskunftsrecht bekommen, zu diesem Zweck dürfen "personenbezogene Daten sowie Daten zum Impf-, Sero- und Teststatus in Bezug auf die Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19), verarbeitet werden", heiße es in dem Entwurf.

Der "Tagesspiegel" bezieht sich auf Änderungsentwürfe der amtierenden Bundesregierung für das überarbeitete Infektionsschutzgesetz und weiterer Gesetze zur Aufhebung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite.

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Die Änderungsentwürfe gehen demnach auf Vorschläge der geplanten Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP zurück. Die 2G-Plus-Regelung hatte auch der amtierende Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) gefordert.

Dem Bericht zufolge soll in das Infektionsschutzgesetz folgender Passus ergänzt werden: "In der Rechtsverordnung kann vorgesehen werden, dass Erleichterungen und Ausnahmen für Personen, bei denen von einer Immunisierung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 auszugehen ist, nur bestehen, wenn sie ein negatives Ergebnis eines Tests auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorlegen können." (jwo/afp)  © AFP

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